Monat: April 2023

Laborfleisch: Italien denkt nach-Was Verbotspläne bedeuten

Ein Gesetzentwurf der italienischen Regierung „künstliche Lebensmittel“ zu verbieten, sorgte diese Woche weltweit für Aufsehen. Es wäre das erste Verbot seiner Art für sogenanntes Laborfleisch. Doch was würde so ein Verbot in der Praxis bedeuten? Eine Analyse.

Eine halbe Million Unterschriften gegen die Herstellung und den Verkauf künstlicher Lebensmittel hat ein Bündnis rund um den talienischen Bauernverband Coldiretti in diesem Jahr gesammelt und an die italienische Regierung übergeben, Zu den prominenten Unterzeichnern gehört auch Premierministerin Giorgia Meloni. In der Folge hat die italienische Regierung am 28. März einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die „Herstellung und das Inverkehrbringen von synthetischen Lebens- und Futtermitteln“ verbieten soll.

Die Kritiker von künstlichem Fleisch rund um den italienischen Bauernverband Coldiretti verweisen auf die Lebensmittelprüfung von Fleisch aus im Bioreaktor gezüchteten Hähnchen-Zellkulturen. Die US-amerikanische Lebensmittelbehörde FDA hat diese im November vergangenen Jahres als unbedenklich eingeschätzt. Eine volle Zulassung als Lebensmittel ist das noch nicht, allerdings ist damit in naher Zukunft zu rechnen.

Coldiretti warnt, dass bereits in diesem Jahr auch in der EU erste Zulassungsanträge für künstliche Lebensmittel eingereicht werden könnten – nicht nur für Fleisch, sondern auch für Milchprodukte oder Fisch. Der Bauernverband kritisiert den Versuch, „natürliche Essstile zu ändern“. Die so hergestellten Produkte würden mehr Wasser und Energie verbrauchen, als traditionelle landwirtschaftliche Produkte, unberechenbare Gefahren durch den Einsatz von Chemikalien bergen und würden überdies von großen, multinationalen Unternehmen kontrolliert.

Der italienische Gesetzentwurf sieht laut Landwirtschaftsministerium ein Verbot vor, synthetische Futter- und Lebensmittel herzustellen oder zu vertreiben. Das soll auch für Einfuhren nach Italien gelten. Als künstliche Lebensmittel wird definiert, was „aus Zellkulturen oder Geweben von Wirbeltieren besteht, isoliert oder hergestellt wurde“. Verstöße sollen mit bis zu 10 % des Jahresumsatzes des Unternehmens in dem Jahr geahndet werden, das dem Verstoß vorausging. Das Landwirtschaftsministerium beruft sich in seiner Begründung des Verbots auf das Vorsorgeprinzip, sowie auf das fehlen klarer EU-Vorgaben für das Inverkehrbringen von Laborfleisch und anderen künstlichen Lebensmitteln.

Noch gibt es für keine Art von Laborfleisch eine Zulassung in der EU. Auszuschließen ist diese jedoch nicht. Im Januar 2023 hat die EFSA bereits vier Insektenarten als Lebensmittel erlaubt. Die italienische Regierung kritisierte das damals, musste sich aber der Entscheidung beugen. Die Marktzulassung von künstlich hergestelltem Fleisch wäre allerdings auch für die EFSA ein großer Schritt: Aktuell hat weltweit nur ein Land, Singapur, einen Typ von Hühnerfleisch aus dem Bioreaktor zugelassen . Um eine Zulassung als Lebensmittel in der EU zu erhalten, müssen 55 % der EFSA-Mitglieder mit mindestens 65 % der EU-Bevölkerung ihr zustimmen.

Neonikotinoide: Katzen haben es leicht – Zuckerrüben nicht

In Österreich gibt es ca. 1,6 Mio. Katzen. Fast jeder dritte Haushalt hält einen Stubentiger. Was hat das mit Zuckerrüben zu tun? Thomas Wallner (LK OÖ) regt zum Nachdenken an.

Österreich ist ein Katzenland. In Österreich gibt es rund 3,8 Mio. Haushalte. In 1,4 Mio. Haushalten leben Haustiere, davon in 45% Katzen, gefolgt von 18% Hunden. In 11% leben andere Haustiere. Landesweit gibt es geschätzte 1,6 Mio. Samtpfoten. Das bedeutet, dass fast jeder dritte Haushalt einen oder mehrere Stubentiger hält (Statistik Austria). Was hat das mit Zuckerrüben zu tun?

Derzeit bzw. nach der Kältefront werden die Zuckerrüben in Oberösterreich auf einer Fläche von ca. 8.100 ha, vielfach bodenschonend als Mulch- und Direktsaat, angebaut. Laut der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs darf Zuckerrübensaatgut nicht mehr mit Neonikotinoiden behandelt werden. Das kleine Rübenpflänzchen ist somit nicht mehr vor tierischen Schaderregern geschützt. Flächige Insektizidmaßnahmen werden notwendig, um gegen Erdfloh, Derbrüssler, Blattläusen & Co. bestehen zu können. Experten warnen von einer zukünftigen Verringerung der Rüben-Anbaufläche sowie vor steigenden Zuckerimporten aus Übersee und einem Verlust von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung in Österreich.

Jeder, der eine Katze hat, stellt sich über kurz oder lang einmal die Frage – was machen wir gegen Zecken, Flöhe und Co.? Die Antwort kommt schnell – ein effektives Zeckenband muss her, und zwar rasch und ganz egal, mit welchem Wirkstoff. Einfach und schnell kann jeder Katzenhalter Halsbänder vom Tierarzt, aus der Apotheke, von Zoofachgeschäften oder billiger aus dem Internet erwerben und das ganz ohne Ausbildung zur Sachkundigkeit. Diese Halsbänder sind z.B. mit dem Wirkstoff Imidacloprid versetzt. Imidacloprid ist ein systemisches Insektizid aus der Gruppe der Neonikotinoide.

Gerade der Vergleich mit einem Zeckenband macht deutlich, wo die Schwerpunkte vieler Konsumentinnen und Konsumenten liegen. Es geht um die Sicherstellung der österreichischen Zuckerproduktion, um die Eigenversorgung im Land zu gewährleisten. Somit sollte sich jeder Konsument bzw. jede Konsumentin, der bzw. die beim nächsten Mal der Hauskatze ein neues Zeckenband anlegt, bewusst sein, dass die Wirkstoffe des Halsbandes auch einen wesentlichen Beitrag für gesunde, heimische Zuckerrüben leisten könnten.