Hannes Blog

Neues aus der Landwirtschaft

Landmaschinenpreise steigen deutlich auf beiden Seiten des Atlantiks

In den vergangenen Jahren haben sich die Preise für landwirtschaftliche Maschinen in Deutschland teils erheblich verändert. Unterschiedliche Ursachen, etwa unterbrochene Lieferketten durch pandemiebedingte Einschränkungen oder staatliche Unterstützungsmaßnahmen, beeinflussten die Marktentwicklung. Ein Vergleich mit den Zahlen vor dem Jahr 2020 zeigt in vielen Bereichen der Technik einen Preisanstieg im zweistelligen Prozentbereich.

Auch in den Vereinigten Staaten sind ähnliche Tendenzen zu beobachten. Nach Informationen der San Antonio Express-News haben sich die Listenpreise für

Traktoren zwischen 2017 und 2023 um rund 50 bis 60 Prozent erhöht. Zum Vergleich: Die Anschaffungskosten für Pkw und Lkw stiegen im gleichen Zeitraum laut Verbraucherpreisindex lediglich um 22 Prozent.

Die Preisentwicklung bei Landtechnik in den USA lässt sich in weiten Teilen durch die Einkommenslage der landwirtschaftlichen Betriebe erklären. Von 2016 bis 2022 verzeichneten viele Betriebe ein Plus bei den Einnahmen, was Investitionen in neue Maschinen begünstigte. In den letzten zwei Jahren sank das landwirtschaftliche Einkommen jedoch, wodurch auch die Nachfrage nach Neugeräten deutlich nachließ.

Ein weiterer Punkt ist die aktuell niedrige Produktionsauslastung bei Landtechnikherstellern. Gleichzeitig nimmt das Interesse an Neuanschaffungen ab, was das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage beeinflusst. Diese Kombination könnte mittelfristig zu einer erneuten Preissteigerung führen.

Darüber hinaus hat sich das Einkaufsverhalten vieler Landwirte in den USA gewandelt. Maschinen werden zunehmend standortunabhängig gesucht und gekauft. Digitale Angebote und größere Vergleichsräume tragen dazu bei, dass Landtechnik nicht mehr ausschließlich regional beschafft wird.

Die Entwicklungen in Deutschland und den Vereinigten Staaten zeigen deutlich, wie eng die Preisgestaltung für Landmaschinen mit wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verflochten ist. Veränderungen bei Einkommen, Förderung und Produktionskapazitäten wirken sich unmittelbar auf Investitionsentscheidungen in der Landwirtschaft aus.

Bernd Brodtrager ist neuer Direktor des steirischen Bauernbundes

Bernd Brodtrager übernimmt ab 1. August 2025 das Amt des Direktors des Steirischen Bauernbundes. Der 31-Jährige Oststeirer folgt auf Franz Tonner, der 26 Jahre an der Spitze war.

Der Steirische Bauernbund stellt die Weichen für die Zukunft: Mit Bernd Brodtrager übernimmt ab 1. August 2025 ein engagierter Praktiker und Jungfunktionär das Amt des Direktors. „Mit Bernd Brodtrager übernimmt ein Vertreter der jungen bäuerlichen Generation die verantwortungsvolle Aufgabe als Direktor des Steirischen Bauernbundes. Er bringt frischen Wind, aber auch das nötige Gespür für die Anliegen und Herausforderungen unserer bäuerlichen Familienbetriebe mit. Ich wünsche ihm alles Gute und viel Schaffenskraft für seine neue Aufgabe“, so Bauernbund-Präsident Abg.z.NR DI Georg Strasser.

Brodtrager sammelte zunächst agrarpolitische Erfahrung als Mitarbeiter der heutigen Steirischen Bauernbund-Obfrau Simone Schmiedtbauer im Europäischen Parlament. Danach war er Geschäftsführender Vorstand des Vereins „Wirtschaften am Land“ und ist seit dem 1. November Landesobmann der Steirischen Jungbauern. Während dieser Zeit hat er eindrucksvoll bewiesen, wie eine moderne agrarische Interessensvertretung funktioniert: mit Haltung und Hausverstand.

„Er hat diese Aufgabe mit großer Hingabe und Leidenschaft erfüllt, mit klaren Positionen, starker Stimme und einem stets offenen Ohr für die Anliegen der Jungbäuerinnen und Jungbauern“, betont Bauernbund-Direktorin Mag. Corinna Weisl. „Wir sind überzeugt davon, dass er diese Handschrift auch in seiner neuen Aufgabe als Direktor fortführen wird. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit.“

Der Bauernbund bedankt sich bei Franz Tonner für seine langjährige, verdienstvolle Arbeit für den Steirischen Bauernbund. Tonner hat die Geschicke des Steirischen Bauernbundes von 1999 bis 2025 maßgeblich mitgeprägt. von Felicitas Greil

2 Biodiversitäts Fördercall gestartet

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) unterstützt gezielt den Erhalt der biologischen Artenvielfalt in Österreich und hat dafür zwei Fördercalls im Gesamtvolumen von 7,5 Mio. Euro gestartet.

Landwirtschafts-, Umwelt- und Klimaminister Norbert Totschnig: “Österreich ist bei der Biodiversität in der Land- und Forstwirtschaft dank unserer Betriebe ein Vorzeigeland. Die Fördercalls sind eine Erfolgsreihe und mit den aktuellen Calls setzen wir einen weiteren Meilenstein für den Erhalt unserer wertvollen Artenvielfalt. Dank der aktiven Bewirtschaftung durch unsere Bäuerinnen und Bauern ist der Erhalt der Artenvielfalt auch im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft möglich. Dieses österreichische Erfolgsmodell trägt stark dazu bei, dass unser Land weiterhin so lebenswert bleibt.“

  • Im Bereich Landwirtschaft handelt es sich bereits um den 5. Fördercall zu Biodiversität, dieser umfasst ein Volumen von 4,5 Milo. Euro. Bei dem aktuellen Call können Projekte mit einer Projektkostenobergrenze von 400.000 Euro bzw. 650.000 Euro für Projekte mit nachweislichem Umsetzungsfokus gefördert werden. Die Einreichfrist läuft bis zum 13. Oktober 2025.
  • Der zweite Fördercall unterstützt die Biodiversität in Österreichs Wäldern, umfasst ein Volumen von 3 Mio. Euro und ist bereits der 4. Fördercall für Biodiversitätsprojekte, der aus dem Waldfonds finanziert wird. Als Förderungsuntergrenze werden für Projekte 100.000 Euro und als Förderungsobergrenze 500.000 Euro an anrechenbaren Projektkosten festgelegt. Die Einreichfrist läuft bis zum 19. September 2025.

Land- und Forstwirtschaft und Biodiversität Hand in Hand

Die geförderten Projekte sollen Lebensräume für Bestäuber und Kulturlandvögel schaffen und die Kohlenstoffspeicherung in der Landwirtschaft verbessern. Im Fokus stehen der Erhalt und die Wiederherstellung artenreicher Wiesen- und Weideflächen, das Ermöglichen eines Nebeneinanders von ertragsbetonter und biodiversitätsfördernder Bewirtschaftung, die Lebensraumvernetzung durch biodiversitätsfördernde Elemente wie Brache- und Blühflächen sowie Landschaftselemente und die ökologische Verbesserung des Wasserhaushaltes.

Bei der Förderung im Bereich Forstwirtschaft können Projekte wie zum Beispiel Monitoring, Fallstudien, oder Grundlagenarbeiten zu biodiversitätsrelevanten Themen, projektbezogene Betreuungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Initiierung, Planung und Umsetzung komplexer Naturschutzvorhaben eingereicht werden. Das kann beispielsweise Waldbiodiversitätsmonitoring und -management betreffen. Außerdem soll gezielte Öffentlichkeitsarbeit erfolgen und auf Bewusstseinsbildung gesetzt werden.

NoVA-Befreiung für viele Nutzfahrzeuge ab Juli – Vorsicht bei Pick-ups

Ab 1. Juli 2025 entfällt die NoVA für viele N1-Fahrzeuge – das soll Landwirtschaft und Gewerbe entlasten. Doch nicht alle profitieren: Gerade bei Pick-ups tritt die Regierung auf die Bremse.

Die Regierung wollte mit 1. Juli 2025 eine spürbare Entlastung für Gewerbebetriebe erreicht: Leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 (bis 3,5 t) sind künftig unter bestimmten Voraussetzungen von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit. Ganz ohne Einschränkung gilt das für N1-Fahrzeuge mit bis zu drei Sitzplätzen. Hier entfällt die NOVA ab 1. Juli generell – unabhängig von Fahrzeugtyp oder Aufbau.

Auch Fahrzeuge mit mehr als drei, aber weniger als zehn Sitzplätzen und einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 3.500 kg können NoVA-frei sein – wenn sie strenge bauliche Voraussetzungen erfüllen, heißt es von der Wirtschaftskammer:

  • Kastenwägen: Ein geschlossener Aufbau ist Pflicht. Hinter der zweiten Sitzreihe muss sich eine klimadichte Trennwand befinden – Gitter oder Netze reichen nicht. Der Laderaum muss groß genug für einen Würfel mit 1 m Kantenlänge sein. Zusätzlich müssen die Seitenfenster des Laderaums verblecht sein.
  • Pritschenwägen: Die Ladefläche muss LKW-Charakter haben. Das heißt: klappbare, abnehmbare oder kippbare Bordwände, keine Radkästen. Der Fahrgastbereich muss geschlossen sein.
  • Pick-ups: Hier wird es kompliziert. Die NoVA entfällt nur, wenn:
    • ausschließlich eine nach hinten klappbare Bordwand vorhanden ist,
    • die Ladefläche am Boden länger ist als 50 % des Radstands,
    • und das Fahrzeug eine einfache Ausstattung hat.

Doch Vorsicht: Laut Bundesministerium für Finanzen (BMF) wird der Begriff einfache Ausstattung sehr streng ausgelegt. Komfortmerkmale wie Klimaautomatik, Panoramadach, Navigation oder Doppelkabine können zur Steuerpflicht führen. Die meisten Pick-ups dürften daher weiterhin NoVA-pflichtig bleiben.

Die Normverbreuachsabgabe (NoVA) wurde in Österreich 1992 eingeführt, um den CO2-Ausstoß zu senken und umweltfreundliche Technologien zu fördern. Seitdem gab es zahlreiche Anpassungen und Reformen, die jedoch immer wieder Kritik hervorriefen. Besonders die Berechnungsmethode und die Definition von Luxusausstattung waren oft umstritten.

Vergleich mit anderen Bundesländern

In Deutschland gibt es keine direkte Entsprechung zur NoVA, jedoch wird dort die Kfz-Steuer ebenfalls nach dem CO2-Ausstoß berechnet. Allerdings sind Nutzfahrzeuge wie Pick-Ups in Deutschland von bestimmten Steuern befreit, was den Betrieben dort entgegenkommt. In der Schweiz hingegen gibt es eine ähnliche Abgabe, die jedoch weniger restriktiv ist und mehr Spielraum für Ausnahmen lässt. von Roland Pittner

Spektakuläre Bilder: Claas übergibt 17 Xerion Terra Trac an nur einen Kunden, da bleiben wir alle übrig ?

Volksfeststimmung: Ende Juni übergab Claas Importeur Agrall im Beisein von Cathrina Claas-Mühlhäuser 17 Großtraktoren der Serie Xerion 12 Terra Trac an einen Kunden in Tschechien.

Mehr geht nicht: Mit 17 Claas Xerion 12 Terra Trac Großtraktoren betreibt die tschechische RHEA Holding zukünftig die weltweit größte Flotte des stärksten stufenlosen Allradtraktors am Markt. Die sechs Xerion 12.650 Terra Trac und elf Xerion 12.590 Terra Trac werden künftig auf den über 25.000 ha Anbaufläche eingesetzt.

Nachdem der Großteil der neuen Xerion 12 Terra Trac Flotte bereits im Frühjahr pünktlich zu den Aussaatvorbereitungen ausgeliefert wurde, fand die offizielle Übergabe kürzlich unter Teilnahme hochrangiger Vertreter von Claas und Importeur Agrall vor zehn der insgesamt siebzehn beeindruckenden Maschinen statt.

Aus Harsewinkel und Le Mans waren zu diesem einzigartigen Anlass neben Cathrina Claas-Mühlhäuser, Vorsitzende des CLAAS Gesellschafterausschusses, auch Dr. Martin von Hoyningen-Huene und Christian Radons vom Claas Group Executive Board angereist, um die Großtraktorenflotte persönlich an die Eigentümerfamilie Kolář zu übergeben.

Auf den Feldern kommen die siebzehn Xerion 12 Terra Trac hauptsächlich in der Bodenbearbeitung zum Einsatz, wofür achtzehn neue und der Leistung der Xerion 12 entsprechende Bodenbearbeitungsgeräte und Sämaschinen von Väderstad angeschafft wurden.

Dabei variieren die Böden von Sand bis zu schwerem Lehm, teils mit hohem Steinbesatz. Vor allem auf den schwereren Böden müssen die Bearbeitungsfenster für eine kompromisslose Arbeitsqualität optimal ausgenutzt werden, was eine hohe Flächenleistung erfordert und RHEA Eigentümer Josef Kolář zum Einstieg in die neue Traktorklasse bewegte. Darüber hinaus können die frei gewordenen Arbeitskräfte nun in personalintensiven Bereichen wie der Gülleausbringung und in der Futtermittelproduktion eingesetzt werden.

China-Rekord bei Geflügelfleisch

Trotz eines Produktionsrekords steht Chinas Geflügelsektor unter wirtschaftlichem Druck – Überproduktion, Preiskampf und geopolitische Spannungen bedrohen die Rentabilität vieler Betriebe.

Die Geflügelfleischproduktion in China erreichte 2024 mit 26,6 Millionen Tonnen einen Rekordwert, ein Plus von 3,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit wächst der Sektor schneller als andere Bereiche der Tierhaltung. Dennoch ist die wirtschaftliche Lage vieler Betriebe angespannt – vor allem im Bereich der Masthähnchen. Laut Poultry World führen stagnierende Nachfrage, Überproduktion und niedrige Preise zu Verlusten auf Betriebsebene.

Auch gesunkene Futtermittelpreise können diese Verluste nur teilweise abfedern. Die Lage verschärft sich durch eine massive Überbevorratung, die den Preisdruck zusätzlich erhöht. Obwohl neue Exportgenehmigungen unter anderem für europäische Länder und Chile erteilt wurden, bleibt die strukturelle Überkapazität bestehen.

Im Handel zeigen sich gegensätzliche Entwicklungen: Die Importe gingen in den ersten drei Quartalen 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 30 Prozent auf 786.000 Tonnen zurück, während die Exporte um 37 Prozent auf 613.000 Tonnen stiegen. China könnte somit mittelfristig vom Nettoimporteur zum Nettoexporteur werden. Laut Poultry World ist dies jedoch kein Selbstläufer, denn geopolitische Spannungen setzen dem Markt zusätzlich zu.

Insbesondere die Handelskonflikte mit den USA sowie die zunehmenden Spannungen mit der EU belasten den internationalen Handel. Zwar betrugen die US-Importe nur 6,6 Prozent der Gesamtimporte, doch mögliche Zölle und Exportrestriktionen könnten Chinas Stellung auf dem Weltmarkt schwächen.

Foodservice und Verarbeitung bieten Hoffnung auf Preisstabilisierung

Ein positiver Trend ist die steigende Nachfrage im Foodservice-Bereich, die durch die Urbanisierung befeuert wird. Besonders verarbeitete Geflügelprodukte sind gefragt. Analysten gehen deshalb von einer leichten Preiserholung im Jahr 2025 aus.

Eigene Zuchtlinien sollen Abhängigkeit von westlicher Genetik verringern

Parallel dazu treibt China seine Strategie zur züchterischen Unabhängigkeit voran. Mit der Entwicklung eigener Kreuzungslinien wie der „Wode 188“ soll die Abhängigkeit von westlicher Genetik reduziert werden. Erste Exporte nach Tansania, Pakistan und Côte d’Ivoire zeigen den internationalen Anspruch dieser Strategie. Allerdings liegen die chinesischen Linien in Bezug auf Ertrag und genetische Stabilität noch deutlich hinter westlichen Programmen.

Insgesamt steht der chinesische Geflügelsektor vor grundlegenden Veränderungen. Während kurzfristig Überproduktion, Preisverfall und politische Unsicherheiten dominieren, könnten langfristig Innovationen in Verarbeitung und Zucht neue Perspektiven eröffnen. Bis dahin bleibt für die Produzenten Durchhaltevermögen gefragt.

EU-Schweineschlachtungen leicht gestiegen-auch in Österreich

In den ersten vier Monaten dieses Jahres wurden in der Europäischen Union rund 1,1 Mio. mehr Schweine geschlachtet als im Vorjahreszeitraum. Auch die Schweinefleischerzeugung konnte weiter ausgebaut werden. Die Entwicklung in den einzelnen Mitgliedsstaaten war aber sehr unterschiedlich.

Wie die Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (AMI) auf Basis von Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat mitteilt, wurden in der Europäischen Union von Januar bis April 2025 insgesamt rund 76,1 Millionen Schweine geschlachtet. Das waren ca. 1,1 Millionen Tiere bzw. 1,5 % mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Spanien weiter an der Spitze

Spanien behauptete erneut seine Spitzenposition unter den EU-Mitgliedstaaten und verzeichnete mit 19,0 Millionen geschlachteten Tieren ein Plus von 4,2 % im Vergleich zum Vorjahr. An zweiter Stelle lag Deutschland mit 15,1 Millionen Schlachtungen, was einem Zuwachs von 1,2 % entspricht. Weitere Länder mit steigenden Schlachtzahlen waren unter anderem Polen, Portugal und Ungarn, Tschechien, Rumänien und Österreich. Diese Anstiege reichten aus, um die Rückgänge in anderen Mitgliedstaaten wie Frankreich, Dänemark, Belgien und den Niederlanden mehr als auszugleichen.

Schweinefleischproduktion erneut ausgebaut

Deutlicher fiel der Anstieg bei der erzeugten Schweinefleischmenge aus: Sie legte um 3,2 % zu. Ausschlaggebend dafür waren vor allem die im Durchschnitt höheren Schlachtgewichte, mit denen die Tiere an die Haken kamen. Damit steigt die Schweinefleischproduktion in der EU zum zweiten Mal in Folge gegenüber dem jeweiligen Vorjahr. Trotz dieser Entwicklung bleibt das Erzeugungsniveau weiterhin unter dem Niveau früherer Jahre.

Stabile bis leicht rückläufige Entwicklung erwartet

Angesichts des rückläufigen Schweinebestands in vielen Teilen der EU geht die AMI davon aus, dass sich die Schlachtzahlen in den kommenden Monaten auf Vorjahresniveau einpendeln oder sogar leicht rückläufig entwickeln könnten.

Niederlande steigern Güllexporte deutlich

Die Niederlande sehen sich mit zunehmendem Druck im Umgang mit Nährstoffüberschüssen aus der intensiven Tierhaltung konfrontiert. Strengere Düngeregelungen sowie der Wegfall der bisherigen Ausnahmeregelung zur EU-Nitratrichtlinie führen zu spürbaren Veränderungen in der Güllewirtschaft. Die steigenden Kosten für die Entsorgung von Wirtschaftsdünger machen den Export für viele Betriebe zur bevorzugten Lösung.

Nach mehreren Jahren mit rückläufigen Ausfuhrzahlen verzeichneten die Güllexporte im ersten Halbjahr 2025 einen kräftigen Anstieg. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wurden laut niederländischer Wirtschaftsbehörde (RVO) rund 27 Prozent mehr Gülle und verarbeiteter Wirtschaftsdünger ins Ausland geliefert. Die Gesamtmenge belief sich auf 1,91 Millionen Tonnen – bereits 70 Prozent der im gesamten Jahr 2024 exportierten Menge.

Ein wesentlicher Teil des exportierten Düngers enthält erhebliche Mengen an Nährstoffen. So wurden im ersten Halbjahr rund 20,89 Millionen Kilogramm Stickstoff sowie 18,88 Millionen Kilogramm Phosphat über die Grenzen gebracht. Deutschland nahm mit Abstand die größten Mengen auf und bleibt damit wichtigster Handelspartner für niederländischen Wirtschaftsdünger.

Etwa 40 Prozent der gesamten Ausfuhren gingen im ersten Halbjahr 2025 nach Deutschland. Das entspricht einem Zuwachs von 39 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Über 36.000 Lieferungen wurden gezählt, mit insgesamt 10 Millionen Kilogramm Stickstoff und 6,86 Millionen Kilogramm Phosphat, die auf diesem Weg ihren Weg nach Deutschland fanden. Auf den weiteren Plätzen folgten Frankreich und Belgien mit deutlich geringeren Abnahmemengen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen in den Niederlanden verändern sich derzeit deutlich. Seit Anfang des Jahres gelten in stark nitratbelasteten Regionen reduzierte Obergrenzen von 190 Kilogramm Stickstoff pro Hektar, in weniger belasteten Gebieten liegt das Limit bei 200 Kilogramm. Im Vorjahr galten durch eine zeitlich befristete Ausnahmeregelung noch höhere Grenzwerte von 210 beziehungsweise 240 Kilogramm Stickstoff je Hektar.

Mit dem vollständigen Auslaufen der Ausnahmegenehmigung wird ab 2026 eine einheitliche Grenze von 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar in Kraft treten. Diese Absenkung dürfte den Druck auf niederländische Tierhalter weiter erhöhen und die Ausfuhr von Gülle in angrenzende Länder zusätzlich fördern. Deutschland wird dabei voraussichtlich auch künftig eine bedeutende Rolle im Nährstoffexport spielen.

Bauernbund: Skandal um Lobbygeld von der EU-Kommission für NGOs

Für heftige Debatten im EU-Parlament sorgen Enthüllungen zur Finanzierung von Umwelt-NGOs durch die Europäische Kommission, um für vermeintlich „grüne“ Themen Stimmung zu machen.

Für heftige Debatten im Europäischen Parlament in Straßburg sorgten Enthüllungen zur Finanzierung von Umwelt-NGOs durch die Europäische Kommission, um für vermeintlich „grüne“ Themen Stimmung zu machen. Demnach sind allein im Jahr 2023 etwa 700.000 € von der Kommission an einschlägige NGOs geflossen, um die Agrarpolitik der EU mit Stimmungsmache und Einflussnahme auf das EU-Parlament in eine bestimmte Richtung zu lenken, teilt der Bauernbund in einer Aussendung mit.

„Der ehemalige Umweltkommissar Frans Timmermans hat Geld in die Hand genommen, um NGOs zu unterstützen, die Abgeordnete beeinflussen. Das ist ein richtiger Skandal“, sagt Bauernbundpräsident Georg Strasser.

Das kritisiert auch der österreichische EU-Parlamentarier Alexander Bernhuber: „Das Grundprinzip der Gewaltenteilung wird völlig außer Acht gelassen. Die Trennung von Exekutive und Legislative ist ein wesentlicher Pfeiler unserer Demokratie und wird hier bewusst untergraben. Es kann nicht sein, dass ideologisch voreingenommene Lobbygruppen mit öffentlichen Geldern subventioniert, Einfluss auf die politische Debatte nehmen und diese in ihre Richtung lenken.“

Wie die Zeitung De Telegraaf zuerst berichtete, seien diese Praktiken insbesondere auf Bestreben des ehemaligen Umweltkommissars, dem niederländischen Sozialdemokraten Frans Timmermans, an den Tag gelegt worden. In dessen Verantwortung fielen die enormen Anstrengungen der Europäischen Kommission beim Green Deal sowie bei dem damit verbundenen und höchst umstrittenen Renaturierungsgesetz. „Öffentliche Gelder werden missbraucht, um intransparente Organisationen zu subventionieren und die eigene ideologische Agenda voranzutreiben“, sagt Bernhuber.

„Wenn diese Organisationen aus dem öffentlichen Topf dafür bezahlt werden, gegen die Interessen der Land- und Forstwirtschaft zu arbeiten, dann entsteht ein Ungleichgewicht, das die europäischen Institutionen massiv ins Wanken bringt. Das führt wiederum dazu, dass praktizierende Bäuerinnen und Bauern sich mit immer mehr bürokratischen Hürden und Regelungen, die weit übers Ziel hinausschießen, auseinandersetzen müssen.“

Ein Bericht des Europäischen Rechnungshofes macht zudem deutlich, dass 34 % der NGOs ihre Finanzierungsquellen nicht vollständig offenlegen. Diese Intransparenz sei besonders bedenklich, führt Strasser aus: „Es ist höchst an der Zeit, mehr Klarheit zu schaffen. Es kann nicht sein, dass jene, die laut nach Transparenz schreien, selber im Schatten agieren und keine Rechenschaft ablegen müssen. Wir fordern daher ganz klar, dass auch NGOs ihre Geldgeber klar benennen müssen und Schlupflöcher geschlossen werden – es braucht endlich faire Spielregeln.“ von Roland Pittner

Gibt Gas -Totschnig will mehr Tempo bei Prüfverfahren

Der Bundesumweltminister will mit der Novelle der Umweltverträglichkeitsprüfung die Energiewende beschleunigen.

Mit gezielten Maßnahmen will die österreichische Bundesregierung die Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vereinfachen. Zugleich soll es effizienter und rechtssicherer werden. Damit Umweltminister Norbert Totschnig auch will beispielsweise den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen. Dazu wird das bestehende UVP-Gesetz überarbeitet. Erste Einzelheiten zu der im Herbst geplanten Novelle hat Totschnig Mitte voriger Woche präsentiert.

Mit der Novelle sollen laut Totschnig unter anderem die Beteiligungsrechte modernisiert werden. Es werde auf klare, demokratisch legitimierte Beteiligung statt missbräuchlich einzusetzender Blockaderechte gesetzt. Die Gründung einer Bürgerinitiative solle künftig – wie beim Volksbegehren – mit persönlicher Unterschrift bei der Gemeindebehörde erfolgen.

Ferner sei vorgesehen, die Beteiligungsrechte und die Zulassungskriterien von Nichtregierungsorganisationen auf Zielgenauigkeit zu überprüfen, so der Ressortchef. Damit solle verhindert werden, dass eine mögliche Übererfüllung des EU-Rechts ein Verfahren unnötig verzögere. „Mit der UVP-Novelle schützen wir die Umwelt, nicht die Verhinderer“, betonte Totschnig. Die Novelle mache die UVP-Verfahren zukunftsfit, ohne Abstriche bei den Umweltstandards.

Vorgesehen ist dem Minister zufolge außerdem mehr Flexibilität bei Ausgleichsmaßnahmen. Angestrebt würden praxistaugliche und umweltfreundliche Lösungen, die strategisch notwendige Projekte ermöglichten und gleichzeitig dem Umweltschutz dienen sollten.

Darüber hinaus soll es künftig praxisgerechte Kumulierungsregelungen geben. Die derzeitigen Regelungen zum Zusammenrechnen von Vorhaben sorgten für Unsicherheit, betonte der ÖVP-Minister. Das Ziel sei eine klare, EU-konforme Ausgestaltung, die sowohl für Behörden als auch für Projektwerber Rechtssicherheit schaffe.

Während die Energiebranche und Industriebranche schnellere Genehmigungsverfahren sinnvoll findet, kritisiert das Ökobüro die geplant Novelle. Die Umweltbewegung hält eine bessere personelle Ausstattung der Behörden, eine verbindlichere Planung, sowie eine effizientere Einbindung der Öffentlichkeit für die bessere Alternative. In die völlig falsche Richtung führe hingegen eine Schwächung des Umweltschutzes und der Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit. von Josef Koch

Historisches Urteil in Spanien: „Massentierhaltung“ gegen Grundrecht

Der Oberste Gerichtshof in Galizien fällte vergangene Woche ein wegweisendes Urteil gegen die spanische Tierhaltung. Ein Präzedenzfall für ganz Europa?

Am spanischen Gerichtshof fiel in der vergangenen Woche ein historisches Urteil, das zum Präzedenzfall für ganz Europa werden könnte. Hintergrund, so das Urteil, sei die enorme Umweltbelastung, die die intensive Schweinehaltung in der Region A Limia in der Provinz Galizien im Nordwesten von Spanien herbeigeführt haben soll. Spanien ist der größteSchweineproduzent Europas. Allein in Galizien ist ein Drittel der gesamten spanischen Schweinehaltung angesiedelt. Dadurch seien, laut den Umweltschutzorganisationen ClientEarth und Amigos de la Tierra España (Friends of the Earth) sowie dem spanischen Verbraucherschutz CECU und sechs weiteren Klägern, grundlegende Menschenrechte verletzt worden.

Genauer gesagt sei dem Gerichtsurteil zufolge das Recht auf saubere Umwelt durch die spanische Schweine- und Geflügelhaltung von circa 20.000 Einwohnern verletzt worden. Die Schäden umfassen zu hohe Nitratkonzentrationen im Grundwasser und dem Stausee As Conchas sowie die Geruchsbelästigung durch Ammoniakausgasung. Diese hätten das Leben der Bevölkerung unerträglich gemacht.

Die Regionalregierung Galiziens sowie die zuständige Wasserbehörde wurden verpflichtet, sofortige Maßnahmen gegen den Gestank und die ökologischen Schäden zu ergreifen. Jahrelang hatten diese die gesundheitlichen Gefahren ignoriert und sollen sogar einen Kanu-Wettbewerb im kontaminierten Gebiet zugelassen haben.

Dieses Urteil schaffe, so CECU, einen Präzedenzfall – also einen neuen Maßstab für zukünftige, ähnliche Fälle – für den Schutz verfassungsrechtlich garantierter Grundgesetze, die durch industrielle Tierhaltung verletzt werden würden. Die Klägerseite wolle den Weg für weitere Klagen gegen Massentierhaltung in ganz Europa ebnen. Mit Material von Federación de consumidores y usuarios CECU

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Ohne Worte- Dürreschäden: Österreich streicht Hilfen zusammen

Wegen des Sparzwanges sollen Landwirte weniger Entschädigungen bei Dürreschäden bekommen.

15 Mio. € weniger für Dürreschäden. Das sind die Folgen einer Änderung im Katastrophenfonds. Landwirte sollen künftig nur noch bei extremer Dürre über dem zehnjährigen Durchschnitt bekommen. 15 Millionen Euro sollen Bund und Länder durch diese Maßnahme österreichweit einsparen. Das ist laut den Grünen über ein Fünftel der Gesamtleistungen des Katastrophenfonds 2023 für Landwirtinnen und Landwirte nach Extremwetterereignissen über die Hagelversicherung.

Die grüne Agrarsprecherin Olga Voglauer wettert: „„Mit dieser Streichaktion werden die Leistungen für die betroffenen Betriebe massiv gekürzt. Totschnig lässt die Bauern im Hitzesommer austrocknen.”

So steige die Zahl der Hitzetage dramatisch und insbesondere die Landwirtschaft leide massiv unter den Folgen, so Voglauer. Aufgrund der heurigen Hitze- und Dürreperiode hat die Landwirtschaftskammer Kärnten schon die Versorgungssicherheit der Bevölkerung bedroht gesehen. Die Agrar-Landesrätinnen und-räte aus sieben Bundesländer stimmten nach Angaben der Grünen ebenfalls für die Kürzung, nur Kärnten und das Burgenland setzen sich gegen den massiven Eingriff zur Wehr. So seien heuer ähnlich wie im Vorjahr Sonnenblumen, Kürbis, Mais, Soja und Getreide sowie Grünland besonders von Dürre betroffen. Futterknappheit drohe, meint die Agrarsprecherin.

ie kann nicht nachvollziehen, weshalb der Bauernbund eine derartige Kürzung überhaupt vorschlagen konnte. Und vor allem dass die Agrarlandesräte der Flächenbundesländer Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark hier brav sekundieren, ist laut Voglauer „vollkommen unverständlich“. Stattdessen sieht sie Einsparpotenzial im Agrarressort, wenn Totschnig endlich die Entbüokratisierung vorantreibe.

Der Bauernbund und Totschnig versuchen zu beruhigen. „Die Budgetsituation ist für alle fordernd, auch für die einzelnen Bundesländer. Derzeit finden Gespräche zur weiteren Ausgestaltung einzelner Detailmaßnahmen statt, um dieses Erfolgsmodell langfristig abzusichern und zu finanzieren,“ erklärt Totschnig. Der Bauernbund versichert zudem, die öffentliche Prämienbezuschussung von 55 % bleibe jedenfalls unverändert aufrecht. von Josef Koch

Globale Fleischerzeugung steigt bis 2034 um 13% Prognose der OECD & FAO

Eine neue Studie von UN-Organisationen prognostiziert einen deutlichen Anstieg der Fleischerzeugung. Insbesondere die Nachfrage nach Geflügelfleisch wird in den nächsten Jahren weltweit steigen.

Laut der Prognose wird der globale Fleischkonsum vor allem durch Bevölkerungswachstum und Einkommenssteigerungen angetrieben – insbesondere in Märkten mit einem mittleren bis hohen Einkommen.

In der Europäische Union wird Rind-, Schweine- und Schaffleisch vermutlich immer mehr durch Geflügelfleisch ersetzt. Der Gesamtfleischverbrauch pro Kopf bleibt voraussichtlich gleich.

Das stärkste Wachstum des Fleischkonsums wird in Brasilien, Indonesien, den Philippinen, den Vereinigten Staaten und Vietnam erwartet. Auch in Afrika wird der Fleischkonsum zulegen – um satte 33 %.

Das größte Wachstum entfällt dabei auf Geflügelfleisch: 62% des zusätzlichen globalen Fleischkonsums wird demnach durch die Hähnchenmast gedeckt werden. Die Forscher prognostizieren, dass Geflügelfleisch zur primären Proteinquelle für viele Haushalte wird.

Die Hauptgründe für diesen Trend sind der günstige Preis und die guten ernährungsphysiologischen Eigenschaften von Hähnchenfleisch. Darüber hinaus erfüllt Geflügelfleisch die Forderungen vieler umweltbewusster Konsumenten, da die Produktion weniger Ressourcen benötigt und deshalb wesentlich geringere Umweltfolgen verursacht.

Obwohl der Schweinefleischkonsum in den nächsten Jahren nur begrenzt wachsen wird, bleibt es weiter ein Hauptbestandteil der globalen Ernährung. Weltweit wird es 13% des zusätzlichen Fleischkonsums ausmachen.

Der Verbrauch von Schweinefleisch wird voraussichtlich in allen Regionen zunehmen, außer in China, der Europäischen Union, Japan und der Schweiz. Dort ist der Verbrauch bereits hoch. Zudem beeinflussen Gesundheits-, Umwelt- und gesellschaftliche Bedenken die Ernährung der dortigen Bevölkerung zunehmend.

Im Gegensatz dazu wird der globale Rindfleischkonsum wohl stabil bleiben. Laut den Prognosen bleibt der Pro-Kopf-Konsum bei etwa 6 kg pro Jahr, da in vielen Regionen weniger Rindfleisch nachgefragt wird. Dieser Trend ist hauptsächlich auf höhere Preise und Umweltbedenken zurückzuführen.

Besonders Europa, Nordamerika und Ozeanien werden den stärksten Rückgang beim Rindfleischkonsum verzeichnen. Im Gegensatz dazu wird in Asien und dem Nahen Osten ein leichter Anstieg erwartet, getrieben von steigenden Einkommen und einer wachsenden Mittelschicht.

Darüber hinaus haben die Forscher haben Prognosen aufgestellt, wie sich die globalen Treibhausgaseemissionen der Fleischproduktion entwickeln könnten. Die Gesamtemissionen werden voraussichtlich um 6 % steigen und könnten 2034 rund 3,5 Gigatonnen CO2-Äquivalent erreichen. Der größte Teil der Steigerung entfällt dabei auf die zunehmende Fleischproduktion in Afrika. Die Emissionen in Europa werden laut der Prognose hingegen um 7 % zurückgehen.

Laut der Studie könnten nationale Initiativen zur Förderung einer emissionsarmen Tierproduktion helfen, diesen Trend abzufedern. Eine gesteigerte Produktionseffizienz und sinkende Verluste in den Lieferketten können die Umweltfolgen ebenfalls verbessern. von Hauke Deeken

Schon wieder EU-Agrarpolitik gefährdet Versorgungssicherheit und Standortpolitik

Die aktuellen Vorschläge der EU-Kommission zum mehrjährigen Finanzrahmen ab 2028 stoßen beim Österreichischen Bauernbund auf deutlichen Widerstand. Insbesondere die geplanten Kürzungen im Agrarbudget und das Modell eines gemeinsamen Finanztopfs, dem sogenannten „Single Fund“, sorgen für erhebliche Kritik.

Nach Ansicht der bäuerlichen Interessenvertretung gefährden die vorgesehenen Einschnitte die Grundlagen der Gemeinsamen Agrarpolitik. Der Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, Josef Moosbrugger, sieht durch die Pläne der Kommission die Grundidee des gemeinsamen Europas in Frage gestellt. Er befürchtet, dass zentrale Prinzipien wie Nachhaltigkeit, regionale Entwicklung und die Förderung bäuerlicher Strukturen untergraben werden könnten.

Ein zentrales Anliegen des Bauernbundes bleibt die Trennung zwischen Agrarpolitik und anderen Politikfeldern innerhalb des EU-Haushalts. Die Agrarförderung müsse eigenständig behandelt werden, fordern die Vertreter des Verbands. Die vorgesehene Zusammenführung in einem übergeordneten Fonds wird abgelehnt, weil dadurch die Vergleichbarkeit und Fairness zwischen den Mitgliedstaaten leiden könnte.

Hintergrund ist das Konzept, landwirtschaftliche Mittel künftig in einem Gesamtfonds zu bündeln, der dann von den einzelnen Mitgliedsländern verwaltet wird. Kritiker sehen darin die Gefahr einer ungleichen Verteilung, die zu erheblichen Marktverzerrungen führen könnte. Unterschiedliche nationale Spielräume bei der Auszahlung würden das einheitliche Fördersystem infrage stellen.

Der Bauernbund warnt davor, dass diese Entwicklung die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft schwächen könnte. Statt Kürzungen spricht sich Präsident Georg Strasser für gezielte Investitionen aus, die regionale Landwirtschaftsbetriebe stärken und eine nachhaltige Produktion sicherstellen. Auch die Versorgungssicherheit in Krisenzeiten müsse laut Verband als strategisches Ziel erhalten bleiben.

Bei einem Besuch des neuen EU-Kommissars für Landwirtschaft und Ernährung, Christophe Hansen, in Österreich, wurde seitens des Bauernbundes ein umfassender Forderungskatalog übergeben. Die Positionen aus Österreich markieren damit einen ersten Beitrag zur bevorstehenden Debatte auf europäischer Ebene.

Mit der Vorstellung des Kommissionsentwurfs beginnt ein umfangreicher Verhandlungsprozess. In den kommenden Monaten werden die Interessen der Mitgliedstaaten, Institutionen und Verbände in zahlreichen Gesprächen aufeinander abgestimmt. Ziel bleibt es, die zukünftige Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik innerhalb eines stabilen Finanzrahmens zu sichern.

Werden immer weniger: 10.000 Bauernhöfe geben auf, kleine Betriebe schwinden

Der Strukturwandel in der Landwirtschaft schreitet voran. Die Zahl der Betriebe in Österreich sinkt. Eine andere Zahl steigt aber.

Wien Österreichs Agrarlandschaft befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Die Agrarstrukturerhebung 2023 zeigt, dass sich der Trend zu größeren Betrieben und eine Zunahme der biologischen Bewirtschaftung weiter fortsetzen.

Von der Statistik Austria Ende Juni veröffentlichte Erhebungen belegen, dass es im Jahr 2023 in Österreich nur mehr 101.036 landwirtschaftliche Betriebe gab. Das bedeutet einen Rückgang der Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe um 8,8 % gegenüber der vorangegangenen Erhebung im Jahr 2020. In diesem Zeitraum wurden fast 10.000 Höfe aufgegeben. Damit verliert Österreich jährlich über 3.000 landwirtschaftliche Betriebe, was rund neun Betrieben pro Tag entspricht.

Der Rückgang trifft vor allem die kleinstrukturierte, vielfältige Landwirtschaft, die für Österreich so typisch ist. Während kleine Bauernhöfe verschwinden, wächst die durchschnittliche Betriebsgröße. Die Tradition der bäuerlichen Familienarbeit droht zunehmend verloren zu gehen. Aber die Zahlen zeigen auch, dass noch immer knapp 80 % der Arbeitskräfte auf Höfen Familienangehörige sind.

Im internationalen Vergleich bleibt Österreichs Landwirtschaft vergleichsweise kleinstrukturiert. So hält ein Milchviehbetrieb im Schnitt nur 23 Kühe. Im Vergleich gibt es in Deutschland durchschnittlich rund 74 Milchkühe pro Hof. Aber mit jedem Betrieb, der das Hoftor für immer schließt, wird die Branche spezialisierter und industrieller. Trotz des Strukturwandels bleibt die Hoffnung, dass innovative Ansätze, Wertschätzung für regionale Produkte und politische Unterstützung das Höfesterben verlangsamen können.

Denn wie Hannes Royer, Gründer von „Land schafft Leben“, in einer Aussendung betont: „Diese Entwicklung verändert nicht nur unser Landschaftsbild, sondern auch, wie in Österreich Landwirtschaft betrieben wird.“

Der Trend „wachsen oder weichen“ belegt die Statistik Austria. Demnach wurde im Jahr 2020 von einem landwirtschaftlichen Betrieb im Durchschnitt eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von 23,6 ha bewirtschaftet. Nur drei Jahre später erhöhte sich dieser Wert auf 25,6 ha.

Ähnlich ist die Situation in der Tierhaltung. Während im Jahr 2020 durchschnittlich 34 Rinder pro Betrieb gehalten wurden, nahm die Herdengröße seitdem auf 36 Rinder pro Betrieb zu. Auch der durchschnittliche Schweinebestand stieg in diesem Zeitraum und zwar von 112 auf 119 Tiere. Bei Schafen wuchs der durchschnittliche Bestand im gleichen Zeitraum von 33 auf 35 Tiere an und bei Ziegen von 12 auf 14.

UBV denkt anders und fordert Sockelbetrag von 30.000 € pro Betrieb

Bei der Bundesvorstandssitzung des UBV Anfang Juli wurden aktuelle Herausforderungen besprochen. Die Forderungen daraus wurden an die zuständigen Stellen und die Bundesregierung weitergeleitet.

Bei der Bundesvorstandssitzung des Unabhängigen Bauernverbandes (UBV) Anfang Juli wurden die neuen Herausforderungen in der Landwirtschaft besprochen. Die Forderungen wurden an die zuständigen Stellen und die Bundesregierung weitergeleitet.

Zur neuen GAP – beginnend mit 2027 – hat der UBV eine klare Forderung formuliert: Keine Kürzungen der finanziellen Mittel und ein Sockelbetrag von 30.000 Euro pro Betrieb inkl. eines jährlichen Inflationsausgleichs. Grundsätzlich ist der Unabhängige Bauernverband nicht gegen Handelsabkommen. Es müsse jedoch sichergestellt sein, dass nicht die Land- und Fortwirtschaft die Zeche zahlen muss. Derzeit gebe es einen gültigen Nationalratsbeschluss gegen Mercosur. Wir sind gespannt, wie die endgültige Entscheidung in diesem seit Jahren laufenden Verhandlungen ausfällt.

Generell spricht sich der UBV gegen einen Beitritt der Ukraine zur EU aus. Der derzeitige Stand der Verhandlungen um Zollabschlüsse mit der EU schütze die EU-Landwirtschaft nicht. Ukrainische Agrarprodukte könnten zu Dumpingpreisen auf die EU-Märkte gebracht werden, ohne dass sie den strengen EU-Standards entsprechen müssten. Unter anderem seien derzeit keine Sanktionen vorgesehen, wenn die Auflagen betreffend Importe aus der Ukraine in die EU nicht eingehalten werden. Die Importe von Zucker, Weizen, Geflügel, Eiern, Mais und Honig werden laut UBV drastisch ansteigen. Butter, Milchpulver, Malz, Hafer, Gerste, Vollmilchpulver, fermentierte Milch, Pilze und Traubensaft würden folgen.

Generell spricht sich der UBV gegen einen Beitritt der Ukrane zur EU aus. Der derzeitige Stand der Verhandlungen um Zollabschlüsse mit der EU schütze die EU-Landwirtschaft nicht. Ukrainische Agrarprodukte könnten zu Dumpingpreisen auf die EU-Märkte gebracht werden, ohne dass sie den strengen EU-Standards entsprechen müssten. Unter anderem seien derzeit keine Sanktionen vorgesehen, wenn die Auflagen betreffend Importe aus der Ukraine in die EU nicht eingehalten werden. Die Importe von Zucker, Weizen, Geflügel, Eiern, Mais und Honig werden laut UBV drastisch ansteigen. Butter, Milchpulver, Malz, Hafer, Gerste, Vollmilchpulver, fermentierte Milch, Pilze und Traubensaft würden folgen.

von Torsten Altmann

JETZT UNTERSTÜTZEN: Petition von COPA-COGECA für eine gemeinsame Agrarpolitik

Ende Juni ist die Petition der europäischen Bauern- und Genossenschaftsverbände COPA-COGECA – nosecuritywithoutcap.eu – angelaufen. Landwirtinnen und Landwirte aus allen Mitgliedstaaten sind aufgerufen, diese zu unterstützen und damit gemeinsam ein Zeichen für die Fortführung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und gegen die Idee eines „Einzelfonds“, wie er von der EU-Kommission für die Zeit nach 2027 geplant ist, zu setzen.
Die Bauernverbände befürchten, dass die Pläne der Kommission grobe Nachteile für den Agrarsektor, dessen Wettbewerbsfähigkeit auf dem globalisierten Markt und die  Ernährungssicherheit bedeuten könnten.

Für COPA-Präsident Massimiliano Giansanti ist die Lage eindeutig: „Einerseits sagt uns die Kommission, dass Landwirtschaft Priorität habe. Aber was sagen die Fakten? Die Kommission bereitet einen Haushaltsentwurf für 2028-2034 vor, in dem die landwirtschaftliche Finanzierung gekürzt wird, in dem die GAP ihren gemeinsamen Charakter verlieren könnte und in dem wir erneut über Politik diskutieren sollen, ohne die verfügbaren Mittel zu kennen. Und das alles soll mitten im Sommer, im Juli, also mitten in der Erntesaison vorgestellt werden! Das ist einfach inakzeptabel – deshalb rufen wir mit dieser Petition zur Mobilisierung auf.“

Auf der Petitions-Website stellen COPA und COGECA vier zentrale Forderungen an die Europäische Kommission:

  • Ein eigenes und erhöhtes Budget für die GAP ist die einzige Möglichkeit, Landwirte und unsere Ernährungssicherheit zu unterstützen: Die GAP muss ihre Integrität mit einer zweigliedrigen Struktur und einer klaren, eigenständigen, inflationsbereinigten Budgetlinie im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) behalten. Ihre Auflösung in einen allgemeinen Fonds würde die GAP-Mittel in Konkurrenz zu anderen politischen Prioritäten setzen – mit faktischer Kürzung. Dies würde die Unsicherheit erhöhen und das Überleben der europäischen Landwirte, die Ernährungssicherheit der EU und die Zukunft der Landwirtschaft gefährden.
  • Erhalt des „G“ in GAP – Gegen die Renationalisierung der Agrarpolitik: Das Gemeinsame in der Gemeinsamen Agrarpolitik muss erhalten bleiben! Eine weitere Renationalisierung würde den Binnenmarkt zersplittern, Ungleichheiten zwischen den Mitgliedstaaten vertiefen und ländliche Regionen sowie Einkommen der Landwirte destabilisieren.
  • Die GAP steht auf zwei Säulen – Beibehaltung der Zwei-Säulen-Architektur: Die doppelte Struktur der GAP – Direktzahlungen und ländliche Entwicklung (EGFL und ELER) – muss erhalten bleiben. Eine Integration mit anderen Politikbereichen würde langfristige Investitionen in ländliche Räume sowie Innovation, Generationenwechsel und ökologische Nachhaltigkeit gefährden.
  • Keine Reform ohne Klarheit über die Mittel: Die EU darf nicht den Karren vor das Pferd spannen: Jede Reform der GAP muss mit angemessenen finanziellen Mitteln einhergehen, sowie mit echter und rechtzeitiger Konsultation von Landwirten und Agrargenossenschaften. Überstürzte Vorschläge ohne Folgenabschätzung drohen dem europäischen Agrarmodell und der Beteiligung der Gemeinschaft dauerhaft zu schaden.

Die Unterschriftensammlung erfolgt über den Sommer. COPA-COGECA rufen alle Organisationen auf, sich hinter diese vier klaren Forderungen zu stellen.

Ausstiegswelle bei Deutschlands Schweinehalter

Trotz einer aktuell guten wirtschaftlichen Situation hält die Ausstiegswelle bei Deutschlands Sauenhaltern und Schweinemästern an. Während die verbleibenden Betriebe in der Schweinemast vermehrt in höhere Haltungsstufen investieren wollen, zeichnet sich in der Sauenhaltung ein dramatischer Strukturbruch ab. Dieses Bild der Lage in der deutschen Schweinehaltung zeichnet eine Umfrage, die von der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) durchgeführt wurde.Laut ISN haben nur rund zwei Drittel der befragten Schweinemäster und 56% der Sauenhalter trotz ökonomisch positiver Einordnung der aktuellen Lage angegeben, in den nächsten zehn Jahren weiter Mastschweine beziehungsweise Sauen halten zu wollen. Besonders kleinere Betriebe könnten demnach auf der Strecke bleiben. Auch durch ein Ergebnis zur Ferkelerzeugung zeigt man sich bei der ISN alarmiert. Wegen geänderter Haltungsvorgaben, deren Umsetzungsfristen demnächst ausliefen, wollten rund 30% der Sauenhalter aus der Ferkelerzeugung aussteigen; weitere 30% seien darüber noch im Unklaren. Fest stehe, dass sich bisher nur 40% der sauenhaltenden Betriebe für einen Umbau entschieden hätten.In der Schweinemast zeigt die Umfrage laut ISN eine anstehende Verschiebung der Haltungsformen. Auch wenn der Hauptanteil der Mastschweine in fünf Jahren noch in den Haltungsformen 1 und 2 gehalten werde, gingen die Plätze in der Haltungsform 1 um ein Viertel zurück; in Haltungsform 2 stiegen sie leicht an. Darüber hinaus sei zu erkennen, dass im Zuge der Verschiebung signifikant höhere Anteile in den höheren Haltungsstufen von bis zu 12% der Mastplätze realistisch seien, sofern der Umbau der Ställe nicht weiterhin durch sich widersprechende rechtliche Vorgaben ausgebremst werde.Genau das sei derzeit aber der Fall, kritisiert die ISN. Seit der Vorjahresumfrage habe sich der Anteil der höheren Haltungsstufen in der Schweinemast kaum erhöht und liege weiter bei nur rund 3,5%. Was die generelle Entwicklung beim Umbau der Schweinehaltung bremse, seien extrem langwierige Genehmigungsverfahren, mangelhafte Verlässlichkeit der Vorgaben und viel zu viel Bürokratie, moniert die Interessengemeinschaft. Die Bewertung der Landwirte habe sich diesbezüglich gegenüber dem Vorjahr nicht verbessert.Erheblicher HandlungsbedarfFür ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack zeigen die Umfrageergebnisse, dass erheblicher Handlungsbedarf besteht. Die Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes bis März 2026 sei daher folgerichtig. Nun gelte es, dieses Gesetz und alle damit in Verbindung stehenden Regelungen grundlegend anzupassen, um Praktikabilität herzustellen. Ganz entscheidend sei es, dass der Zugang der Schweinehalter zu den höheren Haltungsstufen auch tatsächlich ermöglicht werde, betonte Staack. Die Umfrageergebnisse zeigten deutlich, dass die Landwirte hier bereitstehen. Letztlich brauche es einen „unbürokratischen Wachstumsbooster“, wie er vonseiten der Bundesregierung auch für andere Teile der Wirtschaft angekündigt worden sei.„Fakt ist aber auch, dass ein Umbau der Tierhaltung nur gelingen kann, wenn die Schweinehaltung hierzulande nicht wegbricht. Das gilt für die Schweinemast, ganz besonders aber für die Sauenhaltung“, unterstrich der ISN-Geschäftsführer. Millionenbeträge zu investieren, um den Sauenbestand im günstigen Fall zu halten und um dann immer noch Ferkel nach gesetzlichem Standard zu erzeugen, sei angesichts der ausländischen Konkurrenz, die kostengünstiger erzeugen könne, kein überzeugender Businessplan. „Ohne Unterstützung werden wir weite Teile der deutschen Ferkelerzeugung verlieren“, warnte Staack. Beispielsweise müssten jetzt die Fördermaßnahmen des Bundes so ausgerichtet werden, dass Sauenhalter wie auch Schweinemäster sie zur Teilfinanzierung ihrer Investitionen überhaupt abrufen können. AgE 

Nun geht es zur Sache: EU-Kommission will Agrarhaushalt offenbar abschaffen

Erste Entwürfe der EU-Kommission zeigen: Die Tage eines separaten Agrarhaushalts sind offenbar gezählt. Was das für Agrarsubventionen und Direktzahlungen für Landwirte heißt.

Die EU-Kommission plant offenbar, den eigenständigen Agrarhaushalt abzuschaffen. Sie will die Gelder der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in einem Fonds mit anderen Politikbereichen vereinen.

Für den Zeitraum 2028 – 2034 will sie demnach einen „Europäischen Fonds für nachhaltigen Wohlstand und Sicherheit“ etablieren. Dieser Riesenfonds soll die EU-Subventionen für Regionalentwicklung (Kohäsion), Mittel für den Emissionshandel und Verteidigungsausgaben kombinieren – gemeinsam mit den GAP-Geldern.

Was die Kommission zum mehrjährigen EU-Haushalt und der GAP tatsächlich vorschlagen wird, zeigt sich am Mittwoch in Brüssel. Dann will Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ihre Pläne für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), wie der EU-Haushalt offiziell heißt, präsentieren.

Sowohl Agrarpolitiker des Europaparlaments als auch die EU-Agrarminister kämpfen gegen Kürzungen bei den GAP-Geldern.

Aus dem Verordnungsentwurf geht hervor, dass die EU-Kommission einen gewissen Anteil des neuen Fonds für Direktzahlungen an Landwirte reservieren möchte. Wie groß der Fonds insgesamt sein soll und welcher Anteil etwa auf Direktzahlungen an Landwirte entfallen soll, geht aus dem Entwurf nicht hervor.

Aus einem zweiten Entwurf geht hervor, dass die EU-Kommission die Direktzahlungen für alle EU-Landwirte bei 100.000 € pro Begünstigtem kappen will. Bis zu einem Betrag von 100.000 € sollen die Direktzahlungen schrittweise verringert werden (Degression).

Vorschläge vergangener GAP-Reformen enthielten fast immer die verpflichtende Kappung der Direktzahlungen. Im Laufe der Verhandlungen in Brüssel konnte die Kommission das jedoch nie durchsetzen. Aktuell können Mitgliedstaaten wählen, ob sie die Direktzahlungen kappen oder nicht.

Über Jahre war die GAP vom Zwei-Säulen-Modell geprägt. Das Modell dürfte nun an sein Ende kommen.

Die Kommissionsentwürfe lassen offen, was mit den Programmen passieren soll, die bislang unter der sogenannten zweiten GAP-Säule verankert waren. Für deutsche Landwirte waren das vor allem Agrar- und Umweltmaßnahmen, die die Bundesländer gestaltet und kofinanziert haben. Landwirten aus Österreich sind die Zweite-Säule-Programme unter der Abkürzung ÖPUL bekannt.

Die Kommission will laut der Entwürfe keine Gelder aus dem großen Fonds für solche Maßnahmen reservieren – anders als bei den Direktzahlungen.

Künftig sollen demnach die Mitgliedstaaten selbst entscheiden, wofür sie die EU-Mittel aus dem neuen Fonds genau nutzen. Sie wären dann nicht mehr angehalten, zum Beispiel Agrar- und Umweltmaßnahmen aufzulegen.

Um Gelder aus diesem großen, neuen Fonds abzurufen sollen die Mitgliedstaaten nationale Pläne in Brüssel einreichen. Im Rahmen der aktuellen GAP müssen die EU-Länder bereits nationale Strategiepläne anfertigen. Dieses Modell will die EU-Kommission offenbar auf fast alle Politikbereiche ausdehnen.

So geht es besser – Sicher investieren: 20-Jahres-Verträge für Schweinemäster

In Großbritannien können Schweinemäster einen Vertrag beim Fleischverarbeiter Pilgrim‘s Europa abschließen, der eine Laufzeit von 20 Jahren hat. Das steckt dahinter.

Schweinemäster in Großbritannien, die eine neuen Schweinemaststall bauen oder ihren Stall umbauen wollen, erhalten derzeit ein spannendes Angebot: 20 Jahre beträgt die Laufzeit im Vertragsangebot des Fleischverarbeiters Pilgrim‘s Europa. 

Der Schlachter will laut Medienberichten den Mästern so eine langfristige Planungssicherheit bei den hohen betrieblichen Investitionen bieten. Das Unternehmen sieht im Moment genau den richtigen Zeitpunkt für ein solches Angebot an die britische Landwirtschaft, da dort wieder Optimismus herrsche. Die Branche sei auf dem besten Weg, ein positives Jahr 2025 zu erleben. Das zusammen böte Landwirten, die innovativ arbeiten und ihr Einkommen diversifizieren wollen, gute Möglichkeiten.

Laut Pilgrim‘s Europa seien die neuen Verträge ein grundlegend neuer Weg, wenn es um die Geschäftsbeziehung zu den Landwirten geht. Dem Unternehmen gehe es nicht mehr nur um Rohstoffsicherung. Vielmehr möchte es eine nachhaltige, rentable Zukunft für die heimische Schweinehaltung schaffen. Dies komme letztlich auch Verarbeitern und Verbrauchern zugute.

Fabio Brancher, Direktor für Landwirtschaft bei Pilgrim‘s Europe, sagt: „Entscheidend ist, dass wir den Landwirten garantieren, während der gesamten Vertragslaufzeit einen Gewinn zu erwirtschaften und ihnen darüber hinaus die üblichen Managementgebühren und Leistungsprämien zu zahlen.“

Das Unternehmen verarbeitet nach eigenen Angaben jährlich mehr als 2,2 Mio. Schweine und verfügt über 40 Standorte im Vereinigten Königreich, in Irland, den Niederlanden und Frankreich. Mit Material von AgE, Farmers Weekly

Maispreise in den USA sinken weiter

An der Rohstoffbörse in Chicago (CBOT) haben die Notierungen für Mais am 8. Juli ihren Abwärtstrend fortgesetzt. Der Preis fiel auf 4,20 US-Dollar je Bushel, was einem Rückgang von 0,2 Prozent entspricht. Im Verlauf des Handelstages erreichte der Kurs mit 4,19 US-Dollar sogar den tiefsten Stand seit dem 2. Juli.

Grund für die schwächeren Preise war eine verbesserte Einschätzung der Anbaubedingungen in den Vereinigten Staaten. Nach Angaben des US-Landwirtschaftsministeriums (USDA) befinden sich derzeit 74 Prozent der Maisbestände in einem guten bis sehr guten Zustand. Dies entspricht einem Anstieg um einen Prozentpunkt gegenüber der Vorwoche.

Auch das Wetter spielt eine Rolle: In den Hauptanbaugebieten des sogenannten Corn Belt bewegen sich die Temperaturen auf einem für die Jahreszeit typischen Niveau. Diese stabilen klimatischen Verhältnisse fördern die Entwicklung der Maispflanzen während der Blütephase.

Neben dem Rückgang beim Maispreis verzeichneten auch die Weizenkontrakte leichte Verluste. Die Kurse sanken um 0,5 Prozent auf 5,46 US-Dollar pro Bushel. Im Gegensatz dazu legten die Sojabohnen leicht zu. Der Preis stieg um 0,2 Prozent und erreichte 10,23 US-Dollar je Bushel.

GAP-2028

Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments hat am Montagabend ein Positionspapier verabschiedet, das weitreichende Forderungen zur künftigen Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) enthält. Die Abgeordneten sprechen sich darin für eine Erhöhung der Direktzahlungen und eine stärkere finanzielle Unterstützung aktiver Landwirte ab dem Jahr 2028 aus.

Die Vorschläge stehen im Zusammenhang mit der bevorstehenden GAP-Reform. Die EU-Kommission plant, bereits in der kommenden Woche erste Eckpunkte für die künftige Agrarpolitik sowie den mehrjährigen Finanzrahmen der Union ab 2028 zu präsentieren. Vonseiten des Parlaments wurde der ambitionierte Zeitplan mehrfach kritisiert. Die Abgeordneten fordern mehr Zeit für eine fundierte Diskussion über die künftige Ausrichtung der europäischen Landwirtschaftspolitik.

Im vorgelegten Papier mit dem Titel „Prioritäten für die GAP nach 2027“ wird unter anderem ein eigenständiger und aufgestockter Agrarhaushalt gefordert. Direktzahlungen sollen stärker auf aktive Landwirte konzentriert werden, weiterhin auf Grundlage flächenbezogener Kriterien. Ein zentrales Anliegen der Parlamentarier ist zudem die Vereinfachung der administrativen Anforderungen. Der Bürokratieabbau wird als Leitprinzip für die Weiterentwicklung der GAP genannt.

Ein weiterer Punkt betrifft den Generationswechsel in der Landwirtschaft. Um junge Landwirtinnen und Landwirte zum Einstieg in den Beruf zu motivieren, schlagen die Abgeordneten gezielte Förderprogramme und zusätzliche finanzielle Anreize vor. Dieser Aspekt soll künftig fester Bestandteil der Agrarpolitik sein.

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Norbert Lins (CDU) betont die Bedeutung eines eigenständigen GAP-Budgets. Eine Vermischung mit anderen Haushaltstiteln lehnt er ab, da dies nach seiner Einschätzung zu Lasten der landwirtschaftlichen Betriebe gehen könnte. Er verweist auf die Notwendigkeit langfristiger Planungssicherheit für die Höfe in Europa.

Nicht alle Mitglieder des Ausschusses trugen die verabschiedete Position mit. Der grüne Abgeordnete Thomas Waitz sprach sich gegen das Papier aus. Seiner Ansicht nach müsse das vorhandene Budget gezielter eingesetzt werden, um dem Strukturwandel in der Landwirtschaft entgegenzuwirken. Er sieht in den vorgelegten Vorschlägen keine ausreichenden Maßnahmen, um das Höfesterben in Europa aufzuhalten.

Unterstützung erhielt das Papier unter anderem von Christine Singer (Freie Wähler). Sie hob die breite Zustimmung im Ausschuss als ein positives Signal hervor. Aus ihrer Sicht sendet das Parlament damit ein klares Bekenntnis zu einer eigenständigen, gemeinschaftlich finanzierten Agrarpolitik und spricht sich gleichzeitig gegen eine nationale Zersplitterung der GAP aus.

Im September wird das Plenum des Europäischen Parlaments über das verabschiedete Forderungspapier abstimmen. Bis dahin soll auch der offizielle Reformvorschlag der EU-Kommission vorliegen. Die Abgeordneten drängen darauf, dass dieser Prozess nicht überstürzt abläuft, um der Landwirtschaft in der Europäischen Union eine tragfähige Perspektive zu bieten.

Aus für PV-Anlagen – Neue Hürde Netzgebühren?

Im Entwurf für das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) ist die Einführung eines Netzentgelts für Einspeiser von Photovoltaikstrom enthalten. Der Bauernbund OÖ zeigt mögliche Alternativen auf.

Ende 2024 produzierten 76.000 PV-Anlagen in Oberösterreich mehr als 1,8 Milliarden kWh Strom . An die 530.000 Haushalte können so mit Sonnenstrom versorgt werden. Zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe konnten in den letzten Jahren dazu gewonnen werden, Strom selbst zu produzieren. Die großen Dachflächen auf Ställen und Scheunen wurden intensiv genutzt, um die „OÖ Photovoltaik Strategie 2030“ als Baustein der Landesenergiestrategie „Energie-Leitregion OÖ 2050“ zu unterstützen, schreibt der OÖ Bauernbund in einer Aussendung.

Kürzlich habe die Bundesregierung den Entwurf für das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) vorgelegt. Darin enthalten sei auch die geplante Einführung eines Netzentgelts für Einspeiser von Photovoltaikstrom. „Gerade in der Landwirtschaft wurden die großen Dachflächen gut genutzt, um die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und eine klimaneutrale Energieversorgung bis 2040 zu unterstützen. Diese Betriebe dürfen jetzt nicht für ihr Engagement bestraft werden”, sagt Bauernbund-Direktor Wolfgang Wallner und spricht sich damit gegen die Einführung von Netzentgelten aus. von Torsten Altmann

Das Ende -BayWa meldet Milliardenverlust, warnt vor Sanierungsrisiko

Der Baywa-Konzern verzeichnet für 2024 einen Jahresfehlbetrag von rund 1,6 Mrd. Euro. Das Eigenkapital reduzierte sich auf nur noch 35,3 Mio. Euro; das entspricht einer Eigenkapitalquote von lediglich 0,3 Prozent. Ein dramatischer Rückgang gegenüber dem ebenfalls schon geringen Vorjahreswert von 13,7 Prozent und ein klares Zeichen für eine existenzbedrohende Finanzlage, die der Geschäftsbericht einräumt.

Der Vorstand des Agrarhandelskonzerns ist zwar zuversichtlich, dass die eingeleiteten harten Sanierungsmaßnahmen greifen. Michael Baur, Chief Restructuring Officer (CRO), sagte heute (10.7.) anlässlich der Bekanntgabe des Geschäftsberichts für 2024, das mit den Gläubigern und Hauptaktionären beschlossene Finanzierungskonzept sichere die finanzielle Stabilität der BayWa bis 2028

Für Vorstandschef Frank Hiller hat die Baywa 2024 „die schwerste Unternehmenskrise seit Bestehen erlebt“. Die notwendigen harten und mutigen Entscheidungen zeigten aber schon Wirkung. Dennoch warnt die Konzernleitung im Geschäftsbericht vor bestandsgefährdenden Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken.

Wie aus der Bilanz hervorgeht, sank der Baywa-Konzernumsatz 2024 von 23,9 Mrd. Euro auf 21,1 Mrd. Euro. Bis 2028 erwartet das Unternehmen aufgrund von Desinvestitionen einen weiteren Rückgang auf nur noch etwa 11,3 Mrd. Euro. 

Das bereinigte Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) soll im gleichen Zeitraum von 56,1 Mio. Euro im Jahr 2024 auf rund 530 Mio. Euro steigen. Im vorigen Jahr lag das operative Ergebnis (EBIT) nach außerplanmäßigen Abschreibungen allerdings bei knapp minus 1,1 Mrd. Euro (Vorjahr: 304,0 Mio. Euro). Nach Abzug von Zinsen und Steuern beträgt das Minus besagte 1,6 Mrd.Euro.

In den ersten drei Monaten 2025 wurde jedoch ein positives EBITDA in Höhe von 46,6 Mio. Euro erwirtschaftet. 

Im Agrargeschäft verbuchte die Baywa 2024 ebenfalls einen Verlust, und zwar in Höhe von 97,1 Mio. Euro. Witterungsbedingte Ernteeinbußen und ein verschärfter Wettbewerb führten zu einem Umsatzrückgang von 7,1 Prozent auf 4,6 Mrd. Euro. Eine stärkere Nachfrage nach Betriebsmitteln wie Pflanzenschutz und Dünger konnte die Belastungen nur teilweise ausgleichen. 

Positiv entwickelt sich die Techniksparte. Dort stieg der Umsatz um rund 200 Mio. Euro auf 2,4 Mrd. Euro. Das EBIT schrumpfte zwar um gut 24 Mio. Euro, blieb mit 60,3 Mio. Euro aber im positiven Bereich. In Deutschland waren vor allem das Gebrauchtmaschinengeschäft und die Werkstattauslastung robust. 

Bei der inzwischen veräußerten österreichischen Tochtergesellschaft RWA hingegen sorgte eine rückläufige Nachfrage sowie Wertberichtigungen auf Lagerbestände für eine schwächere Entwicklung.

Im Geschäftsbericht weist der Vorstand darauf hin, das Sanierungsgutachten sei zu dem Ergebnis gekommen, dass das Unternehmen „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit saniert und mittelfristig seine operative Wettbewerbs- und Renditefähigkeit“ wiederhergestellt werden könnten. 

Voraussetzung für die erfolgreiche Restrukturierung sei die Umsetzung wesentlicher Maßnahmen zum Schuldenabbau, zur Reduzierung von Kosten und zur Steigerung der Profitabilität. Bei „unerwarteten Verzögerungen bzw. Abweichungen“ von dem Sanierungsplan sei eine Gefährdung des Fortbestands des Unternehmens aber nicht ausgeschlossen, so die Gesamtbeurteilung durch die Konzernleitung. 

Für die Dauer der Sanierung bestehe ein „bestandsgefährdendes Finanzierungsrisiko und ein damit einhergehendes bestandsgefährdendes Liquiditätsrisiko für die Fähigkeit der BayWa AG und ihrer Tochtergesellschaften zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB“. 

Der Konzern sei möglicherweise nicht in der Lage, „im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren sowie seine Schulden zu begleichen“. von Norbert Lehmann

Ferkelpreise stürzen ab

Internationale Schweinepreise KW 28
USA: In Iowa haben sich die Erzeugerpreise in der Vorwoche bei 2,08 €/kg knapp behauptet. Der Dollarkurs blieb mit 1,1727 $ = 1 € weiterhin schwach. Die Teilstückpreise haben sich überwiegend deutlich erhöht. Die Schlachtmengen sind feiertagsbedingt zurückgegangen. Die Terminkurse für den Liefermonat Oktober 2025 notieren mit 1,75 €/kg deutlich niedriger, da in den Herbstmonaten mit steigenden Schlachtmengen gerechnet wird.

Brasilien: Die Durchschnittspreise haben sich mit 1,72 €/kg knapp gehalten. Die Inlandspreise sind etwas gefallen und der Realkurs ist geringfügig schwächer geworden. Das Exportgeschäft bleibt zwar hinter den Frühjahrsmonaten zurück, liegt aber dennoch deutlich über dem Vorjahresniveau. Rückläufige Preise für Rind- und Geflügelfleisch bremsen die Schweinepreise aus.

Russland: Die Durchschnittsnotierungen sind auf 2,12 €/kg zurückgefallen. Der Wechselkurs bleibt mit 91,64 Rubel für 1 € weiterhin schwach. Das Angebot an Schlachtschweinen bleibt auf dem für diese Jahreszeit typischen Niveau. Der Inlandsverbrauch entwickelt sich zurückhaltender. Das Exportgeschäft liegt rund ein Drittel über dem Vorjahresniveau. Die Erwartungen richten sich auf zunehmende Lieferungen nach China.

China: Die Preise für Schweinefleisch geben saisonüblich weiter auf 2,35 €/kg nach. Die Kurse für den neuen Frontmonat Sep-2025 haben sich an der Börse Dalian mit 2,26 €/kg leicht verbessert. In der zweiten Jahreshälfte rechnet man auf
 
Ferkelmarkt
 
Notierungen vom 7.7.2025 in €/Ferkel

Notierung (Vorwoche)
aktuelle Woche
Schleswig-Holstein (FEG)
85,00
-10,00
Nord-West (LWK)
71,50
-10,00
Baden-Württemberg (LEL)
76,60
-10,00
Bayern (Ringgemeinschaft)
79,50
-10,00
Niederlande (Utrecht)
55,50
-4,50
Dänemark (SPF Pulje)
75,73
-6,71



 
Die Preise für Bayern und Schleswig-Holstein gelten für 28 kg-Ferkel. Alle weiteren Preise gelten für 25 kg-Ferkel.  
Der Ferkelmarkt steht massiv unter Druck. Vor allem der Preiseinbruch bei den Schlachtschweinen sorgt für Verunsicherung und führte auch bei den Ferkelnotierungen zu einem Rückschlag von 10 € pro Tier. Im Vergleich zur Nachfrage sind die angebotenen Ferkelpartien sehr umfangreich. Die Marktteilnehmer berichten von einem verhaltenen Kaufinteresse. Zwar dürfte die Einstallbereitschaft mit den niedrigeren Preisen für Ferkel wieder zunehmen, gleichzeitig werden die Stallplätze aber nur langsam frei.grund der vorangegangenen Bestandsabstockungen mit einer geringeren Inlandserzeugung. Zur Verbesserung der aktuell wenig wirtschaftlichen Schweinehaltung gibt es staatliche Unterstützung zur Absatzbelebung,aber nicht in Östereich!

Neue Ukraine-Quoten für Mais, Gerste, Zucker: EU-Bauern sorgen sich vor Exporten

Die EU-Kommission hat nun die neuen Importquoten öffentlich gemacht. Bei diesen Agrarprodukten steigen die Einfuhrmengen besonders stark.

Agrarimporte aus der Ukraine verärgerten in den vergangenen Jahren immer wieder die Bauern in Deutschland und Österreich. Auch über das neue Handelsabkommen zwischen EU und der Ukraine von Ende Juni, das ab 1. Januar 2026 greift, hält der Ärger an. Denn bei einigen Produkten, wie Zucker, Gerste oder Mais, sollen die zollfreien Importquoten deutlich steigen.

Vor allem Ackerbauern sind über Getreide- und Maisimporte in Sorge. Schließlich ist Dünger relativ teuer im Vergleich zu deutlichen niedrigeren Getreidepreisen in der aktuellen Ernte. Zudem gibt es immer wieder Spekulationen, dass ukrainischer Mais nicht gentechnikfrei sei.

Beispielsweise die österreichischen Rübenbauer sind fassungslos. „Das ist eine Provokation gegenüber allen österreichischen Rübenbäuerinnen und -bauern, die durch die völlig überzogene Regelung der letzten Jahre und den damit ausgelösten Preisverfall bereits existenzielle Verluste hinnehmen mussten“, kritisiert Ernst Karpfinger, Vizepräsident des europäischen Zuckerrübenverbandes CIBE und Präsident der österreichischen Rübenbauern.

Nach der grundsätzlichen Einigung über das überarbeitete Handelsabkommen (DCFTA) hat die EU-Kommission nun die Details zu den Zollkontingenten veröffentlicht. Der Marktzugang für die Ukraine soll nach den derzeitigen Plänen der EU-Kommission bei sensiblen Erzeugnissen gegenüber dem ursprünglichen Assoziierungsabkommen (DCFTA) nur moderat erweitert werden, während bei weniger sensiblen Produkten vollständig liberalisiert werden soll.

Verglichen mit dem DCFTA, das 2016 vorläufig in Kraft trat, sieht das überarbeitete Abkommen nun folgende Zollkontingente bzw. jährlicher Anstiege vor:

  • Geflügelfleisch: von 90.000 t auf 120.000 t,
  • Eiern und Eiweiß: von 6.000 t auf 18.000 t,
  • Weißer Zucker: von 20.070 t auf 100.000 t,
  • Weichweizen: Anstieg von 1 Mio. t auf 1,3 Mio. t,
  • Gerste: von 350.000 t auf 450.000 t,
  • Mais: von 650.000 t auf 1 Mio. t,
  • Honig: von 6.000 t auf 35.000 t,
  • Milch, Sahne und Kondensmilch: von 10.000 t auf 15.000 t,
  • Butter und milchbasierte Aufstriche: von 3.000 t auf 7.000 t,
  • Magermilchpulver: von 5.000 t auf 15.400 t,
  • Schweinefleisch: unverändert 40.000 t,
  • Rindfleisch: unverändert 12.000 t,
  • Schaffleisch: unverändert 2.250 t.

Jegliche Einschränkungen durch Quoten für verarbeitete Sahne, Vollmilchpulver, fermentierte Milch, Pilze und Traubensaft sollen aufgehoben werden.

Liberalisierung bei einer Reihe von Produkten profitieren, darunter Milchprodukte, Tiernahrung und Fisch. Zusätzlich sind höhere Kontingentmengen zu Vorzugszöllen für Geflügel, Schweinefleisch und Zucker vorgesehen. Für Schweinefleisch soll das Kontingent von 20.000 t auf 45.000 t steigen, für Zucker von 40.000 auf 100.000 t und für Geflügel sogar von 20.000 t auf 120.000 t.

Die höheren Exportquoten für EU-Zucker beruhigen die Rübenbauern in Österreich indes nicht. So habe das bisherige Freihandelsabkommen, das bis Juni 2025 einen zollfreien Import von jährlich 263.000 t ukrainischen Zuckers ermöglichte, schwerwiegende Folgen verursacht. Durch den Preisverfall und die Zuckermarktverluste an die Ukraine musste in Österreich eine Zuckerfabrik geschlossen werden. EU-weit kam es zu weiteren Stilllegungen von Produktionsstandorten.

„Die Kommission ignoriert offenbar vollständig, welche Schäden ihre Freihandelspolitik in der Rüben- und Zuckerwirtschaft anrichtet“, so Karpfinger. Die Leidtragenden seien die heimischen Rübenbauern, während einige wenige Oligarchen mit riesigen Agrarholdings von diesen Freihandelsprivilegien profitiere.

Die Kommission knüpft den erweiterten Marktzugang daran, dass sich Kiew bis 2028 beim Tierschutz, beim Pflanzenschutzmitteleinsatz und bei Tierarzneimitteln schrittweise an relevante EU-Produktionsstandards angleicht. Die Ukraine muss dazu jährlich über ihre Fortschritte in den genannten Bereichen berichten.

Beide Seiten haben sich dem Vernehmen nach auf eine Schutzklausel, eine Art Notbremse, geeinigt, falls sich durch die weitere Handelsliberalisierung negative Marktverwerfungen ergeben. Der Schutzmechanismus könne aktiviert werden, wenn Importe eines von den zusätzlichen Zugeständnissen betroffenen Produkts nachteilige Folgen für eine der beiden Seiten haben. In der EU könne dies auch auf Ebene eines oder mehrerer Mitgliedstaaten bewertet werden, so die EU-Kommission. von AgE und Josef Koch

Nutzt der Handel seine Macht aus? Ja….Streit um Lebensmittelpreise

Die Arbeiterkammer Tirol fordert mehr Transparenz bei den Lebensmittelpreisen, der Handel wirft dem Kammerpräsidenten Ideologie vor.

Eine zentrale Preistransparenzdatenbank und eine Antiteuerungskommission sollen für eine laufende und objektive Preiskontrolle sorgen. Das fordert der Präsident der Arbeiterkammer Tirol, Erwin Zangerl. Er wirft dem Lebensmittelhandel vor, die Lebensmittelpreise zu wenig transparent zu machen und dabei den fehlenden Wettbewerb auszunutzen. So haben vier Unternehmen des Lebensmittelhandels einen Marktanteil von 90 %. Die AK Tirol sieht dadurch vor allem Nachteile für Verbraucher, nicht für Landwirte.

Für Zangerl ist nicht nachvollziehbar, dass innerhalb des europäischen Binnenmarktes Preise für identische Produkte bei vergleichbaren Rahmenbedingungen derart auseinanderklaffen, zu Lasten der österreichischen Verbraucherinnen und Verbraucher. Grund für Zangerls Forderung ist eine Erhebung der AK Tirol. Danach war der Warenkorb mit 63 Markenartikeln bei österreichischen Anbietern im Schnitt um 26,03 % teurer als in Deutschland. Den größten Preisunterschied stellte die AK Tirol bei Eskimo Cremissimo für diverse Sorten fest. Während das Produkt bei deutschen Anbietern schon ab 1,79 Euro (825 ml-Packung) erhältlich war, kostete sie bei österreichischen Anbietern 5,99 Euro, eine Differenz von über 330 %.

Der Handel weist die Vorwürfe entschieden als „Mythen“ zurück. So habe der heimische Lebensmittelhandel sinkende bzw. stagnierende Umsätze. Sie gingen 2022 und 2023 inflationsbereinigt um 3,2%, bzw. 1,0% zurück. Vergangenes Jahr gab es ei Plus von 1,7 % in 2024. Zudem liege die Rentabilität bei durchschnittlich 0,5% bis 2,5% des Umsatzes, globale Nahrungsmittelproduzenten hätten im Schnitt das Zehnfache. Eine Anti-Teuerungskommission oder zusätzliche Preiskontrollen würde laut Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will, nicht mehr Transparenz und günstigere Preise, sondern im Gegenteil mehr Bürokratie, mehr Verwaltungsaufwand, mehr Kosten bringen. Das alles erhöhe die Preise.

„Der österreichische Lebensmittelhandel hat auch in Zeiten der Rekordinflation auf eine systematische Erhöhung seiner Gewinnmargen verzichtet“, argumentiert Will. Zudem belasteten den Handel die steigenden Kosten für Energie, Personal, Logistik, Mieten und Fremdkapital. Das habe auch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) in ihrem Bericht 2023 bestätigt, so der Handelsverband.

Als Beispiel führt er die Personalkosten an. Nach Angaben des Handelsverbandes sind die durchschnittlichen Personalkosten im Lebensmitteleinzelhandel pro Kopf mit 38.50 € um 31% höher als in Deutschland mit 28.950 €/Kopf. Sie liege damit um 59 % über dem EU-Schnitt. In 25 anderen EU-Staaten sind die Personalkosten im Lebensmittelhandel laut Eurostat niedriger als in Österreich. Die AK Tirol macht aber eine andere Rechnung auf. Sie kam auf 25 % höhere Löhne für LEH-Verkäufer in Bayern als in Österreich, bei annähernd gleichen Feiertagen, aber mehr Urlaub.

Wie der Streit um Kaisers Bart, wirkt der Disput zwischen AK Tirol und Handelsverband beim sogenannten „Österreich-Aufschlag“. Diesen hatte die BWB 2023 bestätigt. Die AK Tirol sieht ihn als entscheidenden Faktor für Preisunterschiede zwischen kleinen Ländern wie Österreich und Belgien im Vergleich mit größeren Ländern wie Deutschland und Frankreich. Der AK-Präsident Zangerl wirft dem Handel vor, diesen lange Zeit negiert zu haben und seine Marktmacht nicht genutzt habe, um ihn bei Preisgesprächen mit internationalen Konzernen nicht wegverhandelt zu haben.

Der Handelsverband hält dagegen: So haben die heimischen Lebensmittelhändler den „Österreich-Aufschlag“ der internationalen Nahrungsmittelindustrie seit 2023 moniert und von der EU-Kommission 2024 ein EU-weites Verbot gefordert. Die Geldbuße von 337 Mio. € der EU-Kommission im Mai 2024 gegenüber Mondelez, einem der größten Konzerne der Welt, wegen derartiger Praktiken sieht Verbandschef Will als einen ersten Erfolg. von Josef Koch

Erdmandelgras stresst Landwirte: Schweine könnten invasive Art bekämpfen

Das Erdmandelgras breitet sich immer weiter aus. Ein Projekt der Universität Vechta setzt nun auf tierische Hilfe im Kampf gegen die invasive Pflanze: Schweine sollen die Mandeln aufspüren, ausgraben und fressen.

Das Erdmandelgras zählt zu den 20 gefährlichsten Unkräutern weltweit. Es breitet sich rasant aus, ist schwer zu kontrollieren und führt zu hohen Ertragsausfällen. Auch in Niedersachsen ist das Problem längst angekommen: Nach Angaben der Landwirtschaftskammer sind mittlerweile rund 200.000 ha Ackerfläche befallen. 

Hier setzt ein neues Projekt der Universität Vechta an. Die Idee: Schweine sollen befallene Flächen umwühlen und die Erdmandeln fressen. „Statt Trüffelschweine wollen wir Mandelschweine ausbilden“, erzählte Dr. Barbara Grabkowsky, Leitung trafo:agrar bei der Auftaktveranstaltung des Projekts „Mandelschwein“.

Das Erdmandelgras verdränge Nutzpflanzen wie Mais und Kartoffeln und sorge so für Ertragsverluste von bis zu 60 Prozent. „Als Flächenland mit intensiver ackerbaulicher Nutzung sind wir in Niedersachsen besonders stark von der Ausbreitung betroffen“, verdeutlichte Grabkowsky.

Der Befall wird häufig zu spät bemerkt. Viele Landwirte haben das Gras seit sechs oder sieben Jahren auf dem Feld, ohne zu wissen, was es ist. Das ist das Hauptproblem“, erklärte Markus Meyer, Ackerbauberater bei GS Agri. Ist es erst soweit, hätten die Landwirte kaum noch eine Chance, da sich die invasive Pflanze rasant über Rhizome ausbreitet und die unterirdischen Knollen im Boden für längere Zeit überdauern können. Außerdem sei die Pflanze sehr robust und halte sowohl Trockenheit als auch sehr nassen Bedingungen stand.

Das jetzt gestartete EIP-Projekt „Mandelschwein“ verfolgt drei Hauptziele: 

  • Sensibilisierung von landwirtschaftlichen Akteuren
  • systematische Erfassung des Vorkommens von Erdmandelgras in Niedersachsen
  • Entwicklung von Bekämpfungsstrategien – insbesondere mit dem Einsatz von Schweinen

Die Idee, das Erdmandelgras mit Schweinen zu bekämpfen, ist nicht neu: In der Schweiz wurden bereits Erfolge mit Wollschweinen erzielt. Für das Projekt in Niedersachsen werden statt Wollschweinen allerdings regionale Altsauen eingesetzt.

Im Herbst sollen die ersten zehn Tiere auf eine rund ein Hektar große Fläche im Landkreis Cloppenburg gebracht werden und dort die Erdmandeln ausgraben. 

Dr. Barbara Grabkowsky stellte aber klar heraus, dass die Bekämpfung mit Schweinen nicht die Generallösung sein soll, sondern eine von vielen Maßnahmen, um das Erdmandelgras einzudämmen.

von Martina Hungerkamp

Deutschland- Wieder weniger Schweinehalter

Weniger Schweinehalter – stabile Bestände: Dieser Trend setzte sich auch in diesem Jahr weiter fort.

Die Viehzählungsergebnisse der einzelnen Bundesländer haben es bereits angedeutet, heute bestätigen es auch die Zahlen des Statistischen Bundesamtes: Während sich die Schweinebestände weiter stabilisieren bzw. nur leicht zurückgehen, sinkt die Zahl der schweinehaltenden Betriebe deutlicher.

ISN: Trotz positiver ökonomischer Ausgangslage steigen weiterhin viel Schweinehalter aus. Bevorstehende Umsetzungsfristen für neue Vorgaben, fehlende Planungssicherheit und Zukunftsperspektiven dürften dabei ebenso eine entscheidende Rolle spielen, wie das unkalkulierbare Risiko von Ertragsschäden durch Tierseuchen. In dieser Hinsicht muss sich schleunigst etwas ändern.

Wie aus der heutigen Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hervorgeht, gab es nach vorläufigen Ergebnissen zum Stichtag 03. Mai 2025 in Deutschland 15.250 schweinehaltende Betriebe. Damit nahm die Zahl der Betriebe im Vergleich zum Vorjahr um 3,3 % (-520 Betriebe) ab.

Die deutlich rückläufige Tendenz setzt sich damit weiter fort: Im Zehnjahresvergleich ging die Zahl der Betriebe inzwischen um 41 % (- 10.600 Betriebe seit 2015) zurück. Insbesondere in der Ferkelerzeugung bleibt die Zahl der Betriebsaufgaben hoch. Zum 03. Mai 2025 wurden nur noch 4.890 sauenhaltende Betriebe gezählt. Das waren 220 Betriebe bzw. 4,3 % weniger als ein Jahr zuvor. Im Zehnjahresvergleich beträgt der Rückgang sogar 50,6 %.

252 Fälle mit schwerwiegenden Mängeln – bei AMA Marketing

Bilanz über ihre Qualitäts- und Transparenzoffensive 2024 zog die AMA-Marketing. In 252 Fällen (im Promillebereich) wurde die Lieferberechtigung ins Gütesiegelprogramm zeitlich begrenzt entzogen.

„Mit über 30.000 AMA-Gütesiegel-Kontrollen hat die AMA-Marketing 2024 einen neuen Höchstwert markiert“, erklärte heute Christina Mutenthaler-Sipek, GF der AMA-Marketing bei ihrer Jahrespressekonferenz. „Vertrauen braucht Kontrolle – und wir als Qualitätsgemeinschaft setzen alles daran, dem Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten gerecht zu werden“, betonte Mutenthaler-Sipek.

Über 20.000 Kontrollen erfolgten ohne jegliche Beanstandung und zeugen vom hohen Qualitätsbewusstsein der über 50.000 AMA-Gütesiegel-Betriebe. Rund 350 Kontrolleure sind österreichweit für die AMA Marketing im Einsatz. „Da alle Daten digital erfasst werden, sehen wir Mängel rasch. Und wir fordern eine rasche Nachbesserung ein. Wir haben da ganz klar eine Nulltoleranzhaltung. Werden schwerwiegende Mängel nicht nachgebessert, entziehen wir auch die AMA Gütesiegel Lizenz“, meinte die Geschäftsführerin.

In 252 Fällen wurde die Lieferberechtigung ins AMA-Gütesiegelprogramm zumindest zeitlich begrenzt entzogen, was sich im Promillebereich bewegt. Ein wöchentlich aktualisierter Kontrollticker gibt unter www.amainfo.at transparente Einblicke in das Kontrollsystem des AMA-Gütesiegels. Rund 160 dieser Fälle betrafen den Bereich Milch.

Die hohe Anzahl an Kontrollen ist entsprechend auf die Einführung des AMA-Gütesiegels „Tierhaltung plus“ im Milchbereich zurückzuführen. Seit 2024 finden in diesem Bereich jährliche Kontrollen statt. Mutenthaler-Sipek: „Es ist nicht vorgesehen, dass sich die Anzahl der Vor-Ort-Kontrollen weiter erhöht. Stattdessen wird ein verstärktes Augenmerk auf Bewusstseinsbildung bei den teilnehmenden Betrieben gelegt und die Weiterentwicklung des digitalen Frühwarnsystems intensiv vorangetrieben, um Abweichungen rasch zu erkennen.“

Über die Herkunfts- und Qualitätskontrollen bei Fleisch sprach Georg Leitner, Leiter der Qualitätssysteme der AMA-Marketing. Fleisch als eines der sensibelsten Lebensmittel unterliege im AMA-Gütesiegel-Programm hohen Herkunfts- und Qualitätsstandards sowie einer strengen, dreistufigen Kontrolle: Eigenkontrollen der Betriebe, externe Betriebskontrollen sowie stichprobenartige Systemaudits gewährleisten eine lückenlose Sicherstellung. „Unsere Standards im Bereich Fleisch gehen deutlich über gesetzliche Vorgaben hinaus“, erklärte Leitner. „Nur mit einem durchgängigen Kontrollsystem – vom Stall bis zur Fleischtheke – können wir die Qualität liefern, die Konsumentinnen und Konsumenten erwarten.“

Laut RollAMA sehen 47 % der Konsumentinnen und Konsumenten die Herkunft als den entscheidenden Wertfaktor bei Lebensmitteln. Genau das gewährleistet das rot-weiß-rote AMA-Gütesiegel: Das Fleisch stammt von Tieren, die in Österreich geboren, aufgezogen, geschlachtet, verarbeitet und verpackt wurden. Auch die Herkunft der Futtermittel, die Qualität der Schlachtkörper, die Gewichtsklassen und die Rückverfolgbarkeit sind Teil der Prüfungen – und gehen weit über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus.

„Pflanzliche Drinks sind längst fixer Bestandteil vieler Haushalte. Wer dabei auf nachvollziehbare österreichische Herkunft setzen möchte, kann künftig auf das rot-weiß-rote AMA-Gütesiegel vertrauen,“ so Christina Mutenthaler-Sipek, Geschäftsführerin der AMA-Marketing. „Das AMA-Gütesiegel bringt klare Qualitätsstandards – vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt – und stärkt zugleich die regionale Wertschöpfung.“ von Torsten Altmann