Monat: September 2023

Energiewende: Wo der Bund bei Biomasse noch viel nach bessern muss

Die Biomassebranche sieht noch einigen Anpassungsbedarf bei den Nationalen Energie- und Klimaplänen (NEKP). Nach Auffassung von Franz Titschenbacher, Präsident des Österreichischen Biomasseverbands ist ein Winterstrombonus im EAG einzuführen, um die Unterversorgung mit erneuerbarem Strom während der Heizperiode zu verringern. Ebenso fordert er ein umfangreiches Holzheizungsmodernisierungs-Programm für Effizienzsteigerungen bei Holzheizungen und Fernwärmeanlagen sowie eine strategischen Pelletsreserve. Auch hält er ein umfangreiches Waldbau- und Holzbauprogramm für nötig, um die Holzernte und den Holzeinsatz zu steigern. Die im NEKP vorgeschlagenen Maßnahmen sind nach den Branchenvorstellungen so umzusetzen, dass sie einer Mobilisierung von biogenen Rohstoffen nicht entgegenlaufen und vorhandene Maßnahmen für Bioenergie wie Kesselstauschförderung oder Marktprämien und Investitionsförderung im EAG ausgebaut sowie zumindest bis 2030 bestehen bleiben.

Laut NEKP soll der Ausbau von Bioenergie im Wärme-, Strom-, Gas- und Treibstoffbereich forciert werden soll. Dabei soll deren Anteil an der Energieaufbringung durch Effizienzsteigerungen im Energiesystem und durch den Ausbau der Bioenergie von 22 auf 33% erhöht werden. Mit dem vorliegenden Entwurf wird laut Biomasseverband mit Bioenergie im Jahr 2030 mehr Energie bereitgestellt als mit allen fossilen Pendants zusammen. „Damit dies auch umsetzbar ist, sind noch einige Nachbesserungen im NEKP-Entwurf notwendig“, so Titschenbacher. Zudem schlägt er ein zusätzliches Bioenergie-Maßnahmen-Paket vor, mit dem eine Treibhausgas (THG)-Reduktions-Lücke von bis zu 10 Mio. t CO2 geschlossen werden könnte.

Im NEKP wird deutlich, dass noch zusätzliche Maßnahmen notwendig sind, um die Reduktionsziele bei Treibhausgasen bis 2030 und die Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Das aufeinander abgestimmte Maßnahmenpaket beinhaltet den Ausbau der Winterstromproduktion von Biomasse zum Erdgasersatz, die Anlage von Klimaschutz-Kurzumtriebsflächen und Energieholzlagern, die gleichzeitig zum Kohlenstoffvorratsaufbau und zur kontinuierlichen Rohstoffversorgung beitragen, sowie die Forcierung der Kohlenstoffabscheidung aus Biomasseanlagen (BECCS, Pflanzenkohle). Das Maßnahmenpaket führe dazu, so der Biomasseverband, dass der biogene Kohlenstoffbestand in Energieholzlagern und auf mit Kurzumtrieb bewirtschafteten, landwirtschaftlichen Flächen erhöht wird. Etwa 2030 würde der zusätzliche lebende und tote Biomassespeicher sein Maximum erreichen und danach konstant bleiben. Ab 2030 könnten die neu errichteten KWK-Anlagen aus dem Lagerumschlag und den aus Klimaschutz-Kurzumtriebsflächen zusätzlich geernteten Holzmengen weitgehend versorgt werden.

Zusätzlich rät die Branche einen internationalen Industriepelletsmarkt aufzubauen, um Großanlagen zu versorgen. Dies ermögliche das Nutzen landwirtschaftlicher Reststoffe. Die durch den Lageraufbau und die Anlage der Klimaschutz-Kurzumtriebsflächen anfänglich großen LULUCF-Effekte sinken beim Erreichen der maximalen Kohlenstoffmengen, können jedoch durch den Ausbau der Kohlenstoffabscheidung bei Biomasse-Anlagen und deren Speicherung Kapazitäten nach 2030 großteils kompensieren werden.

Na endlich – Ab September muss in der Gemeinschaftsverpflegung gekennzeichnet werden

Ab 01. September startet die Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung. Minister und Interessenvertretung sehen hierin einen Meilenstein. Doch es gibt auch kritische Stimmen.

Ab September ist die Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtend. Die Verordnung gilt für alle Großküchen und Kantinen, unabhängig ob öffentlich oder privat und umfasst damit sowohl sämtliche Betriebskantinen als auch die Ausspeisungen in Gesundheits- und Bildungseinrichtungen.

Gleichzeitig kommt es zu strengeren Regeln in der gesamten Gastronomie: Wer mit der Herkunft von Produkten wirbt, muss das gegenüber den Lebensmittelbehörden der Länder auch belegen können. Dabei geht es vor allem um den Schutz von Konsumenten vor Täuschung. So soll verhindert werden, dass beispielsweise mit regionalen Eierschwammerln geworben wird, die Ware tatsächlich aber etwa aus Litauen stammt, heißt es aus dem Landwirtschaftsministerium.

„Die Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung ist ein Meilenstein nach jahrelangen Debatten“, sind sich die zuständigen Minister für Landwirtschaft, Norbert Totschnig, und für Konsumentenschutz, Johannes Rauch, einig. An die 2,2 Mio. Portionen werden täglich in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Schulen oder Betriebskantinen ausgegeben. Insgesamt werden in Österreich rund 3,5 Mio. Speisen täglich außer Haus konsumiert.

Die Herkunft der betroffenen Lebensmittel muss deutlich lesbar und gut sichtbar sein, zum Beispiel durch einen Aushang oder in der Speisekarte. Die Kennzeichnung ist tagesaktuell oder prozentuell über das Jahr gerechnet möglich.Manfred Ronge, Geschäftsführer von GV Austria, dem Dachverband der österreichischen Gemeinschaftsverpfleger: „Die Gemeinschaftsverpfleger nehmen jetzt eine Vorbildfunktion ein. Wir werden die Möglichkeit nutzen, sehr präzise die Herkunft mit Österreich, dem Bundesland oder der Region auszuloben.“

Bei Fleisch muss das Tier im angegebenen Land geboren, gemästet und geschlachtet werden. Bei Milch betrifft die Kennzeichnung das Land, in dem das Tier gemolken wurde. Beim Ei ist jenes Land anzuführen, in dem es gelegt wurde. Die Herkunftsangabe kann ein Land (z.B. Österreich) oder ein Bundesland oder eine Region sein. In Fällen, wo Produkte unterschiedlicher Herkunft eingesetzt werden, schreiben EU-Vorgaben vor, dass die Herkunft auch „EU“ oder „Nicht-EU“ lauten darf. Für Kantinen ist neben der tagesaktuellen Angabe bezogen auf die Speisen auch eine Angabe eines Prozentanteils am Gesamteinkauf über maximal ein Jahr möglich.

„Bei der Fleischversorgung in der Gemeinschaftsverpflegung ist eine getrennte Betrachtung zwischen Rind-, Kalb-, Schweine- und Geflügelfleisch von großer Bedeutung. Insbesondere bei Kalbfleisch ist die Situation herausfordernd, da nach wie vor ein beträchtlicher Anteil an nicht österreichischer Ware im Umlauf ist. Es wird geschätzt, dass etwa ein Drittel dieser Importe aus den Niederlanden stammt“, betont Josef Fradler, Obmann des Vereins Nachhaltige Tierhaltung Österreich. „Preisfaktoren und die hohe Importquote spielen hier ebenso eine Rolle wie der vergleichsweise niedrige Selbstversorgungsgrad bei Kalbfleisch. Während in Österreich rund 50.000 Kälber geschlachtet werden, beträgt die Importmenge 80.000 Kälber. Niederländisches Kalbfleisch ist, aufgrund der Produktionskosten um etwa 25-30% billiger als österreichische Ware.“

Eine genaue Betrachtung zeigt, dass der Anteil österreichischer Ware im Rindfleischbereich bei 80 % liegt, während er im Schweinefrischfleischbereich auf 70 – 80 % geschätzt wird. Besonders bei verarbeiteten Produkten wie Schinken besteht nach wie vor keine durchgängige Kennzeichnungspflicht der Herkunft, was die Transparenz für die Verbraucher:innen erschwert. In der Kategorie verarbeitete Produkte liegt der Anteil an österreichischem Schweinefleisch bei maximal 50 %.

In der Kategorie Geflügel stammt nur ein geringer Anteil von 10 % des Fleisches aus österreichischer Produktion, bei den Eiern sind es immerhin 70 %. Bei Putenfleisch liegt der Anteil der heimischen Produktion in der Gemeinschaftsverpflegung unter 3 %. Eine weitere Nische gibt es für Schaf- und Ziegenprodukte.

„Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Herkunftskennzeichnung und die Fokussierung auf heimische Produkte in der Lebensmittelwirtschaft wichtige Rolle spielen, um eine nachhaltige und transparente Lebensmittelversorgung in Österreich zu fördern“, so Fradler.

In Deutschland- Wursthersteller schließt weiteren Standort

Laut The Family Butchers macht auch die sinkende Fleischnachfrage die Standortschließungen notwendig.

The Family Butchers reagiert mit einer weiteren Standortschließung auf den schrumpfenden Fleisch- und Wurstwarenabsatz. Angesichts der „anhaltenden und sich beschleunigenden Umwälzungen in der Fleisch- und Wurstbranche“ sowie der nachhaltig negativen wirtschaftlichen Entwicklung des Standortes hat sich das Unternehmen dazu entschieden, den operativen Betrieb der Schinken-Einhaus GmbH & Co. KG in Lörrach mit Wirkung zum 12. November 2023 einzustellen. Von der Schließung sind etwa 40 Arbeitsplätze betroffen.

Erst im Frühjahr hatte das Fleischunternehmen, das vor drei Jahren aus dem Zusammenschluss der beiden Familienunternehmen Reinert und Kemper hervorging, bekannt gegeben, dass man das Werk in Vörden mit rund 300 Mitarbeitern bis zum Jahr 2025 abwickeln wird. Wie es in der aktuellen Pressemitteilung weiter heißt, hat sich The Family Butchers in der ersten Jahreshälfte 2023 für eine so umfangreiche Transformation entschieden, um die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens zu sichern. Neben der Umstrukturierung einzelner Geschäftsbereiche sei die Anpassung der Produktionskapazitäten auf die sinkende Fleischnachfrage ein notwendiger Bestandteil dieser Transformation.

Derzeit beschäftigt der Konzern an sechs Standorten rund 2.600 Mitarbeiter. Lediglich das Tönnies-Tochterunternehmen Zur Mühlen produziert in Deutschland mehr Würste als The Family Butchers.