Agrarprämien: Österreich beantragt Änderung von GLÖZ-6-Standard zur Mindestbodenbedeckung

Die Mindestbodenbedeckung für Ackerflächen ist ein Streitthema. Österreich will Änderungen. Die werden nun von der EU-Kommission geprüft. Noch vor Herbst 2023 könnte es genehmigt werden.

Der österreichische GAP-Strategieplan 2023-2027 wurde im September 2022 von der EU-Kommission genehmigt. Er ist das zentrale agrarpolitische Instrument für die Weiterentwicklung der heimischen Landwirtschaft und des ländlichen Raums. Nun wurde am 21. Juni 2023 die erste Änderung des Plans bei der EU-Kommission eingereicht.

Dabei geht es um die umstrittenen Bestimmungen für die Mindestbodenbedeckung für Ackerflächen über den Winter (1. November bis 15. Februar). Der sogenannte GLÖZ-6-Standard stellt Betriebe unter gewissen Bedingungen vor große Herausforderungen, zumal die Nutzung der Frostgare damit stark eingeschränkt wird.

Der Abänderungsantrag des Landwirtschaftsministeriums soll die Maßnahme praxistauglicher machen. Denn mit den bisherigen Auflagen werden Probleme befürchtet, wie Schwierigkeiten in der Vorbereitung des Saatbeets, erhöhter Schädlingsdruck und negative Auswirkungen auf den Wasser- und Wärmehaushalt der Flächen.

„Daher wurde an der Weiterentwicklung des GLÖZ-6-Standards gearbeitet, indem die Liste der Ausnahmen für bestimmte Kulturen erweitert wird. Flächen mit Erdäpfel, Ölkürbis, Zuckerrübe, für die Saatgutvermehrung von Gräsern und Mais, Heil- und Gewürzpflanzen sowie Sommermohn und Öllein sollen vom Mindestausmaß von 80 % Bodenbedeckung der Ackerflächen ausgenommen werden“, heißt es aus dem Ministerium.

Weiters sind Ausnahmen für geflügel- bzw. schweinehaltende Betriebe bis zu 40 ha Ackerfläche und mit einem Maisanteil über 30 % vorgesehen. Deren Flächen auf schweren Böden sollen ebenso ausgenommen werden, wenn sie über einen Mindestviehbesatz von 0,3 GVE/ha Ackerfläche verfügen. Auch bei Inanspruchnahme der Ausnahmebestimmungen müssen jedoch im definierten Zeitraum mindestens 55% der betrieblichen Ackerflächen eine Bodenbedeckung aufweisen, wobei die Ausnahmen für bestimmtes Feldgemüse bestehen bleiben sollen.

Die Umsetzung des GAP-Strategieplans ist seit Jahresbeginn positiv angelaufen. Die Antragszahlen, sowohl bei den flächenbezogenen Maßnahmen, als auch bei den Investitionen beweisen, dass wirkungsvolle und attraktive Fördermaßnahmen entwickelt wurden. Daher bleiben die grundsätzliche Ausrichtung und die Finanzierung des Plans unverändert. Mit dem ersten Antrag auf Änderung erfolgen, etwa bei den GLÖZ-6-Standards, Nachschärfungen und Klarstellungen, um die Umsetzung praxistauglicher zu gestalten. Die Änderungen werden nun von der Europäischen Kommission geprüft. Das BML rechnet mit einer Genehmigung des Antrags noch vor Herbst 2023.

Der österreichische GAP–Strategieplan bildet den Rahmen für die Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume ab 2023. Damit stehen für die Jahre 2023 bis 2027 insgesamt 8,8 Milliarden € an europäischen und nationalen Mitteln für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume zur Verfügung. An der nationalen Finanzierung beteiligen sich anteilig sowohl der Bund als auch die Länder.