Spaltenboden: Verfassungsgericht völlig von der Rolle- kippt 17-jährige Übergangsfrist

Die Richter halten die Übergangsfrist von 17 Jahren für das Verbot von Vollspaltenböden für nicht gerechtfertigt. Jetzt muss Österreichs Regierung die Fristen verkürzen.

Das Wahljahr 2024 startet für die schwarz/grüne Regierung schlecht. Denn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die die Übergangsfrist im Tierschutzgesetz, innerhalb der Schweine noch in unstrukturierten Vollspaltenbuchten gehalten werden dürfen, gekippt. Nach Auffassung der Richter ist sie mit 17 Jahren zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt.

Mit dieser Entscheidung hat der VfGH einem Antrag der Burgenländischen Landesregierung unter der Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) stattgegeben. Die entsprechende Bestimmung im Tierschutzgesetz hat der VfGH zum 1. Juni 2025 aufgehoben.

2022 beschloss der Nationalrat in einer Änderung des Tierschutzgesetzes, dass ab 2040 unstrukturierte Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich, also ohne eigenen Liegebereich, in der Schweinehaltung für alle Haltungseinrichtungen verboten sind. Um den bestehenden landwirtschaftlichen Betrieben Planungssicherheit zu geben und getätigte Investitionen zu schützen, hatte die Regierung eine Übergangsfrist bis 2040 festgelegt. Für neue Schweineställe gilt das Verbot bereits seit 1. Jänner 2023.

Der Gesetzgeber hat jedoch mit dieser Gesetzesänderung eine Wertung darüber getroffen, dass das Halten von Schweinen in unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich verboten sein soll. Daher ist es laut VfGH sachlich nicht gerechtfertigt, bei der Abwägung zwischen Investitions- und Tierschutz mit einer Frist von 17 Jahren einseitig auf den Investitionsschutz abzustellen. Dies umso weniger, als die Übergangsfrist pauschal für alle Betriebe gilt, egal wann die Investitionen getätigt worden sind. Abgesehen davon verweist die Bundesregierung selbst auf Förderungen für bestehende Betriebe.

Dazu kommt, dass Betreiber neuer Anlagen in der Schweinehaltung seit Anfang 2023 wegen des für sie geltenden höheren Standards höhere Kosten haben als bestehende Betriebe. Damit herrscht nach Auffassung der VfGH-Richter ein ungleicher Wettbewerb, der 17 Jahre lang dauern würde. Offen ist derzeit, wie die Regierung nun die Fristen verkürzen will.