In den USA geht es jetzt anders – Oberster Gerichtshof bestätigt Kaliforniens strenges Tierschutzgesetz

Kalifornien darf den Verkauf von nicht nach seinen Haltungsbedingungen produziertem Schweinefleisch verbieten. Außerdem gibt es keine Käfighaltung mehr und mehr Platz für Sauen.

Kalifornien darf den Verkauf von Schweinefleisch verbieten, das in anderen Bundesstaaten nicht nach seinen strengeren Haltungsvorschriften produziert wurde. Dies hat der Oberste Gerichtshof der USA mit einer knappen Mehrheit von fünf zu vier Richterstimmen entschieden.

Geklagt gegen das „Tierschutzgesetz Proposition 12“ hatte unter anderem der US-Verband der Schweinehalter (NPPC). Dieser ist der Auffassung, dass Prop 12 gegen die Handelsklausel der US-Verfassung verstößt, die es den einzelnen Bundesstaaten untersagt, den Handel außerhalb ihrer Grenzen zu regulieren. Mit einem Verkaufsverbot sei dies aufgrund der Bedeutung Kaliforniens mit 13 % des US-Schweinefleischverbrauchs praktisch der Fall.

Das Gericht sah dies mehrheitlich anders. „Während die Verfassung viele wichtige Fragen anspricht, steht die Art von Schweinekoteletts, die kalifornische Händler verkaufen dürfen, nicht auf dieser Liste“, erklärte Richter Neil Gorsuch. Die Schweinefleischproduzenten müssten sich an den Kongress wenden, um eine Befreiung von den ihnen missbilligenden staatlichen Gesetzen zu beantragen.

Bisher habe dieser aber noch kein Gesetz verabschiedet, das Prop 12 oder andere Gesetze zur Regelung der Schweinefleischproduktion in anderen Staaten ersetzen könnte.

NPPC-Präsident Scott Hays zeigte sich sehr enttäuscht über das Urteil des Obersten Gerichtshofs. „Wenn wir zulassen, dass sich der Staat zu weit aus dem Fenster lehnt, wird das die Preise für die Verbraucher in die Höhe treiben und kleine Betriebe aus dem Geschäft drängen, was zu einer weiteren Konsolidierung führt“, warnte Hays.

Es müsse nun die vollständige Stellungnahme des Gerichts ausgewertet werden. Die NPPC werde jedoch weiterhin „für die Schweinefleischproduzenten und amerikanischen Familien gegen fehlgeleitete Vorschriften kämpfen“.

Prop 12 hatte 2018 die Zustimmung von 63 % der Einwohner Kaliforniens erhalten und trat Anfang 2022 vollständig in Kraft. In dem Gesetz wird unter anderem festgelegt, dass jede Zuchtsau mindestens 2,23 m2 Platz haben muss und Kastenstände nicht zulässig sind. Zudem wurden Haltungsstandards für Geflügel und Mastkälber in Kalifornien festgelegt.

Das Gesetz verbietet jedoch auch jedem Unternehmen, in Kalifornien Schweinefleisch, Kalbfleisch und Eier von Tieren zu verkaufen, die in einer Weise gehalten werden, die gegen die Prop 12-Normen verstoßen.

Der Richter John Roberts stimmte mit drei anderen Kollegen für die NPPC-Klage und war der Auffassung, dass aufgrund der Bedeutung des kalifornischen Marktes die Schweinefleischproduzenten kaum eine andere Wahl hätten, als sich an dessen Vorschriften zu halten. „Kalifornien hat Regeln erlassen, die Auswirkungen auf Produzenten bis nach Indiana und North Carolina haben, unabhängig davon, ob sie in Kalifornien verkaufen oder nicht“, so Roberts. Er wies darauf hin, dass das Gericht in der Vergangenheit solche weitreichenden extraterritorialen Auswirkungen durchaus als relevant erachtet habe.

Zwei große US-Schweinefleischunternehmen, Tyson Foods und Hormel, haben sich bereits vor etwa zwei Jahren zur Einhaltung von Prop 12 verpflichtet. Auch der große kanadische integrierte Schweinefleischproduzent Maple Leaf Foods hat bereits seine gesamte Produktion auf offene Ställe für tragende Sauen umgestellt.

Das kanadische Unternehmen duBreton stellt ebenfalls schon in Teilen Schweinefleisch her, das aus Haltungen von kanadischen Farmen stammt, welche die Vorgaben von Prop 12 erfüllen.

Der größte Schweinefleischproduzent in den USA, die zur chinesischen WH-Gruppe gehörende Smithfield Foods, hatte im Februar 2023 jedoch seine Schweinefleischerzeugung im kalifornischen Werk Vernon vor den Toren von Los Angeles aufgeben. Als Grund nannte das Unternehmen „die eskalierenden Kosten für die Geschäftstätigkeit und die Bürokratie“ in Kalifornien.