Hannes Blog

Neues aus der Landwirtschaft

Weltweite Maisreserven sinken auf niedrigsten Stand seit 2012

Für das kommende Vermarktungsjahr 2025/26 rechnet die Rohstoffanalystin Karen Braun von Reuters mit einem außergewöhnlich niedrigen Niveau der globalen Maisendbestände. Gleichzeitig wird in den USA eine Rekordernte erwartet, ebenso wie außergewöhnlich hohe Erträge bei den wichtigsten südamerikanischen Exportländern. Diese Einschätzung basiert auf aktuellen Prognosen des US-Landwirtschaftsministeriums (USDA).

Laut USDA sollen die weltweiten Endbestände an Mais auf 277,8 Millionen Tonnen zurückgehen. Das entspräche einem Rückgang von drei Prozent im Vergleich zum Vorjahr und sogar einem Minus von 16 Prozent gegenüber dem Niveau von 2023/24. Damit würden die Bestände den niedrigsten Stand seit dem Zeitraum 2012/13 erreichen. In Relation zum weltweiten Verbrauch entspricht dies nur noch 18,9 Prozent – ein historisch geringer Wert.

Die Nachfrage nach Mais bleibt weltweit hoch. Damit die Versorgungslage stabil bleibt, ist eine außergewöhnlich gute US-Ernte notwendig. Gleichzeitig werden auch in den Vereinigten Staaten vergleichsweise geringe Lagerreserven erwartet – mit nur 1,8 Milliarden Bushel fallen diese niedrig aus.

In China spielt die Maisernte erneut eine wichtige Rolle. Trotz möglicher Rekorderträge geht das USDA davon aus, dass das Produktionswachstum dort das langsamste seit fünf Jahren sein wird. Während die US-Behörde von einem wachsenden chinesischen Importbedarf ausgeht, prognostiziert Peking weitgehend stabile Einfuhren. Rechnet man China aus der globalen Bilanz heraus, würden die Lagerbestände weltweit zwar um sieben Prozent steigen, aber dennoch auf dem zweittiefsten Niveau der letzten 13 Jahre verbleiben.

Auch im Exportgeschäft nimmt der Wettbewerb zu. Vor allem Brasilien plant, seine Maisproduktion im Zeitraum 2024 bis 2026 deutlich zu steigern. In Mexiko, dem wichtigsten Abnehmer amerikanischen Maises, werden hingegen keine größeren Veränderungen bei den Importmengen erwartet.

In den aktuellen Berechnungen des USDA wird ein historischer Höchststand bei der US-Maisernte zugrunde gelegt. Demnach sollen rund 15,82 Milliarden Bushel eingefahren werden – ein Plus von 6,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die erwartete Durchschnittsernte pro Acre liegt bei 181 Bushel und übertrifft damit den bisherigen Rekordwert von 179,3. Einige Marktbeobachter äußern allerdings Zweifel, ob dieses Niveau bei anhaltender Wetterunsicherheit und zunehmender Konkurrenz tatsächlich erreicht werden kann.

Auch die Ausweitung der Anbauflächen steht im Zentrum der Prognosen. Erwartet wird ein Anstieg von 95,3 auf 97 Millionen Acres. Dies könnte die Produktionsmenge zusätzlich steigern und die Verarbeitung über die Schwelle von zwei Milliarden Bushel heben.

Bis zum vergangenen Sonntag hatten US-Landwirte bereits 62 Prozent der vorgesehenen Flächen mit Mais bestellt. Damit liegen sie über dem langjährigen Durchschnitt. Entscheidend für den weiteren Verlauf dürften jedoch die Sommermonate sein, da unbeständige Wetterverhältnisse die Angebotslage noch erheblich beeinflussen können.

US-Zoll auf EU-Käse: Rückgang erwartet, Butter weniger betroffen

Mit der Einführung eines neuen Basiszolls durch die Vereinigten Staaten im April 2025 zeichnen sich spürbare Veränderungen im transatlantischen Handel mit Milchprodukten ab. Nach Einschätzung der Rabobank werden insbesondere europäische Käseexporteure von dieser Maßnahme betroffen sein.

Der neue Importzoll in Höhe von 10 Prozent gilt weltweit und betrifft somit auch Lieferungen aus der Europäischen Union. Analysten rechnen damit, dass die US-Importe von Käse aus der EU infolge der zusätzlichen Abgaben um etwa 10 bis 15 Prozent zurückgehen könnten. Die Auswirkungen auf andere Milchprodukte wie Butter oder Butteröl werden hingegen als deutlich geringer eingestuft.

Ein Teil des verringerten Käseimports aus Europa dürfte durch die gestiegene US-eigene Käseproduktion kompensiert werden. Die Vereinigten Staaten haben ihre Produktionskapazitäten in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut und könnten damit einen größeren Anteil des heimischen Verbrauchs abdecken.

Für europäische Hersteller bedeutet diese Entwicklung eine notwendige Neuorientierung. Es wird erwartet, dass sich der Export stärker in Richtung wachsender Märkte in Ostasien und im Nahen Osten verlagert. Diese Regionen gelten als zunehmend aufnahmefähig für europäische Milchprodukte und könnten somit als Ausgleichsmärkte dienen.

Im Segment der Butter und des Butteröls rechnet die Rabobank hingegen nicht mit größeren Verschiebungen. Die Vereinigten Staaten bleiben in diesem Bereich Nettoimporteur und sind weiterhin auf Einfuhren angewiesen. In der Vergangenheit hatten ähnliche Zollmaßnahmen nur geringe Auswirkungen auf die Liefermengen aus der Europäischen Union.

Schweinpreise Weltweit

USA: In Iowa sind die Erzeugerpreise mit 1,89 €/kg wieder gestiegen. Die Schlachtzahlen sind zurückgegangen und der Dollarkurs hat wieder etwas an Kaufkraft gewonnen. Die Teilstückpreise zeigen jedoch weiterhin überwiegend nach unten, mit Ausnahme von Grillware. Der Börsenkurs für den neuen Frontmonat Juni 2025 wird mit 1,86 €/kg gehandelt, die Terminkurse der nachfolgenden Monate liegen auf diesem Niveau. Die Exporte sind weiterhin rückläufig.

Brasilien: Die Durchschnittspreise haben sich auf 1,75 €/kg etwas verbessert. Nachgebende Inlandspreise werden durch den kaufkräftigeren Wechselkurs mehr als ausgeglichen. Das Absatzgeschäft im Inland ist sehr verhalten. Der Export verläuft jedoch auf rekordhohem Niveau.

Russland: Die Durchschnittsnotierungen sind mit 2,13 €/kg noch einmal erheblich gestiegen. Der Wechselkurs ist mit 89,45 Rubel für 1 € kaufkräftiger geworden. Das Angebot an Schlachtschweinen ist etwas kleiner ausgefallen. Der Inlandsverbrauch entwickelt sich stetig entlang der Sättigungslinie. Laut dem „Verband der Schweinezüchter“ soll das Exportgeschäft weiterhin zügig verlaufen.​​​​​​​

China: Die Preise für Schweinefleisch setzen den saisonüblichen Abstieg mit 2,45 €/kg erst mal nicht weiter fort. Die Kurse für den neuen Frontmonat Juni 2025 haben sich an der Börse Dalian mit 2,26 €/kg vorerst auf einem niedrigen Niveau stabilisiert. Für die weiteren Sommermonate werden ähnliche Kurse erwartet. Das Angebot aus Inlandserzeugung und Importen deckt die saisonal und einkommensbedingt verhaltene Nachfrage ausreichend ab.
Schleswig-Holstein (FEG)86,00+1
Nord-West (LWK)72,50+0,50
Baden-Württemberg (LEL)78,40+0,50
Bayern (Ringgemeinschaft)80,50+0,50
Niederlande (Utrecht)68,50-1,50
Dänemark (SPF Pulje)77,04+0,04F

Ferkelmarkt international

BMLUK zum Budget 2025/26: Verantwortungsvoll konsolidieren, gezielt investieren

Die Bundesregierung hat sich mit dem Doppelbudget 2025/26 auf eine verantwortungsvolle Sanierung des Staatshaushalts verständigt. In diesem gesamtstaatlichen Konsolidierungskurs leistet auch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) einen ausgewogenen Beitrag – ohne zentrale Zukunftsthemen wie Versorgungssicherheit, Umwelt- und Klimaschutz und die Bedeutung eines starken ländlichen Raums aus dem Blick zu verlieren.

Für das Jahr 2025 stehen dem BMLUK in Summe rund 5 Mrd. Euro zur Verfügung, für 2026 rund 4,2 Mrd. Euro. Damit werden auch unter Sparvorgaben wichtige Zukunftsbereiche wirksam abgesichert und Investitionen ermöglicht.

Bundesminister Norbert Totschnig: “Wir stehen vor großen geopolitischen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen. Gerade deshalb ist es unsere Verantwortung, jetzt das Richtige zu tun. Ein stabiles Budget ist kein Selbstzweck, sondern die Voraussetzung für die Sicherheit, Versorgung und Lebensqualität in Österreich – besonders im ländlichen Raum.“

“Mein Ressort leistet einen fairen Beitrag zur Budgetsanierung – mit Maß und Ziel. Wir investieren gezielt dort, wo es nachhaltig Wirkung entfaltet: In die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln und Wasser, in klimafitte Wälder, in den Schutz vor Naturgefahren sowie in eine wirkungsvolle, treffsichere Umwelt- und Klimaschutzpolitik.“

Für die Land- und Forstwirtschaft (UG 42) sind 2025 rund 2,84 Mrd. Euro vorgesehen, 2026 rund 2,88 Mrd. Euro:

  • Die Mittel für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bleiben mit rund 1,7 Mrd. Euro an EU- und Bundesmitteln stabil. Das bedeutet die Leistungsabgeltungen für Bäuerinnen und Bauern beim Agrarumweltprogramm ÖPUL (Umwelt, Tierwohl, Bio), im Bereich Berglandwirtschaft (AZ) sowie das Impulsprogramm bleiben aufrecht. Damit setzt die Regierung ein klares Signal für die Versorgungssicherheit mit hochwertigen Lebensmitteln, stabile Einkommen und einen starken ländlichen Raum.
  • Der Waldfonds bleibt gesichert, für 2025/26 stehen über 70 Mio. Euro zur Verfügung.
  • Das land- und forstwirtsch. Schulwesen wird mit 226 Mio. Euro jährlich stabil finanziert.
  • Für den Schutz vor Naturgefahren, d.h. für die Wildbach- und Lawinenverbauung sowie den Wasserbau stehen für beide Jahre jeweils rd. 260 Mio. Euro zur Verfügung.

Umwelt- und Klimaschutz: Zielgerichtete Maßnahmen statt Überförderung

Im Bereich Umwelt, Klima und Kreislaufwirtschaft (UG43) stehen 2025 rund 2,19 Mrd. Euro zur Verfügung, damit werden die zugesagten Fördermittel aus 2024 vollständig finanziert. 2026 stehen rund 1,37 Mrd. Euro zur Verfügung. Trotz des Wegfalls des Klimabonus und der Kompetenzverschiebungen der Energieagenden ins BMWET bleibt die umwelt- und klimapolitische Handlungsfähigkeit gesichert:

  • 1,8 Mrd. Euro bis 2030 für den Heizkesseltausch
  • 1 Mrd. Euro bis 2030 für “Sauber Heizen“ für einkommensschwache Haushalte
  • 266,9 Mio. Euro bis 2030 für klimafreundliche Fernwärme-Infrastruktur
  • 150 Mio. Euro jährlich für die betriebliche Umweltförderung
  • 72,5 Mio. Euro jährlich für den redimensionierten Klima- und Energiefonds, mit Fokus auf Wärmewende und regionale Initiativen
  • 51 Mio. Euro jährlich für Kreislaufwirtschaft, plus 2 Mio. Euro für Flächenrecycling
  • 30 Mio. Euro jährlich für den beliebten Reparaturbonus

Diese wesentlichen Förderschienen werden zielgerichtet fortgeführt.

EU-Kommission stellt GAP-Vereinfachungspaket vor, aber noch zu wenig !

Am 14. Mai hat die Europäische Kommission ein neues Maßnahmenpaket vorgestellt, das der Landwirtschaft in der Europäischen Union spürbare Erleichterungen bringen soll. Mit dem Paket sollen Regelungen vereinfacht und Bürokratiekosten reduziert werden – insbesondere bei kleineren Betrieben und Biolandwirten.

Kernpunkt des Vorschlags ist die Überarbeitung der Konditionalität. Diese soll in mehreren Punkten vereinfacht werden, um Landwirten den Verwaltungsaufwand zu erleichtern. Neben einer Ausweitung der Kleinerzeugerregelung sind auch weniger Vor-Ort-Kontrollen sowie großzügigere Ausnahmeregelungen für Ökobetriebe vorgesehen. Nach Angaben von EU-Wirtschaftskommissar Valdis Dombrovskis könnten dadurch jährlich bis zu 1,6 Milliarden Euro an Verwaltungskosten eingespart werden.

EU-Agrarkommissar Christophe Hansen forderte die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament dazu auf, die geplanten Erleichterungen noch in diesem Jahr zu beschließen. Ziel ist es, dass die Maßnahmen bis spätestens 2026 auf den Betrieben greifen. Auch Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer äußerte sich zustimmend und bezeichnete das Papier als tragfähige Grundlage für die weiteren Beratungen auf EU-Ebene. Er wies darauf hin, dass der Bürokratieaufwand nicht zur zentralen Arbeitsfläche der Landwirte werden dürfe.

Ein zentrales Element des Pakets ist die Reduzierung der Vor-Ort-Kontrollen. Künftig soll jeder Betrieb nur noch einmal jährlich kontrolliert werden. Darüber hinaus wird die jährliche Pauschalförderung für Kleinbetriebe von derzeit 1.250 Euro auf 2.500 Euro angehoben. In Zukunft sollen diese Betriebe keine umfassenden Förderanträge mehr ausfüllen müssen. Für Investitionen zur Betriebserweiterung sollen sie zudem leichter Zugang zu Fördermitteln in Höhe von bis zu 50.000 Euro erhalten.

Auch bei den GLÖZ-Vorgaben (Grundanforderungen an die landwirtschaftliche Bewirtschaftung) sind Anpassungen geplant. Dazu zählen Erleichterungen beim Umgang mit Dauergrünland, Moorflächen und Pufferzonen an Gewässern. Zusätzlich sollen Landwirte, die auf Moorstandorten wirtschaften, für Maßnahmen zum Erhalt oder zur Wiedervernässung entschädigt werden können.

Biologisch wirtschaftende Betriebe sollen künftig von bestimmten GLÖZ-Verpflichtungen ausgenommen sein, die den allgemeinen Zustand der Flächen betreffen. Diese Erleichterung zielt darauf ab, bereits nachhaltig wirtschaftenden Betrieben mehr Flexibilität zu verschaffen.

Darüber hinaus erhalten die Mitgliedstaaten künftig die Möglichkeit, bis zu drei Prozent ihrer Mittel aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für nationale Kriseninterventionsfonds zu verwenden. Diese sollen bei extremen Wetterereignissen oder Naturkatastrophen schnelle Unterstützung leisten können. Die EU-weite Krisenreserve bleibt weiterhin bestehen und wird durch diese nationalen Fonds ergänzt.

Innerhalb des EU-Parlaments wurde der Vorschlag aus Teilen der Unionsfraktion positiv aufgenommen. Kritische Stimmen kamen hingegen von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), die das Vorhaben als Rückschritt in der europäischen Agrarpolitik bezeichnete. Umweltverbände äußerten die Sorge, dass durch die geplanten Vereinfachungen zentrale Umweltstandards geschwächt werden könnten. Insbesondere Maßnahmen zum Natur- und Gewässerschutz stünden nach ihrer Einschätzung unter Druck.

Liebe Politik- doch machbar! Royer: „Jetzt haben sie keine Ausreden mehr!“

Ab dem 15. Mai gilt in allen XXXLutz-Restaurants eine Herkunftskennzeichnung für alle Speisen. Erarbeitet wurde das Konzept gemeinsam mit Land schafft Leben. Hier die Eckpunkte dieses „Meilensteins“ .

Mit dem 15. Mai führen die XXXLutz-Restaurants in Österreich als erste große Gastronomiekette eine freiwillige, umfassende Herkunftskennzeichnung ihrer Zutaten ein. „Das ist ein Meilenstein in unserer Arbeit“, freute sich heute Hannes Royer, Obmann von Land schafft Leben, in einer dazu veranstalteten Pressekonferenz in Wien. Der Verein hat XXLLutz bei der Umsetzung in den letzten eineinhalb Jahren federführend unterstützt.

Land schafft Leben hat laut Royer bereits 2017 das erste Mal eine Herkunftskennzeichnung gefordert, „weil wir gesehen haben, dass es nicht nur wichtig zu wissen ist, wo unsere Lebensmittel im Supermarktregal herkommen, sondern wie schaut es am Teller aus?“ Und da gebe es bis heute zum Großteil wirklich große Anonymität. Man wisse zwar, wo man essen geht, aber nicht, wo das Essen wirklich herkommt.

Royer: „Uns geht es um Entscheidungsfreiheit, um Transparenz für uns Menschen, dass wir frei wählen können, wo das Essen herkommt.“ Es sei auch nicht zwingend erforderlich, dass die Speisen dann alle aus Österreich kommen müssen, sondern es gehe darum, dass man als Konsument wirklich durch die Transparenz die Entscheidungsfreiheit bekomme, welches Essen aus welchem Land man wähle.

Aktuell seien die Zahlen der in der Gastronomie verwendeten aus Österreich stammenden Produkte sehr ernüchternd. Royer: „Wenn man Putenfleisch in der Gastronomie in Österreich isst, da sind wir bei 2 bis 3 %, beim Huhn bei 10 bis 12 %, bei Rind 50 %. Beim Schweinefleisch ist es noch der höchste Wert mit rund 70 %.“

Wie die Herkunftskennzeichnung beim XXXLutz funktioniert, erläuterte anschließend Andreas Haderer. Ab 15. Mai werden österreichische Produkte in den Speisekarten der XXXLutz-Restaurants deutlich gekennzeichnet. Zusätzlich wird per QR-Code auf eine Website verwiesen, auf der die Herkunft sämtlicher eingesetzter Lebensmittel konkret nachvollziehbar ist. Haderer: „Mir geht es da nicht um mehr Frequenz, mehr Umsatz oder irgendwelche großen Marketingsachen, sondern mir geht es darum, dass der Kunde weiß, woher sein Essen kommt. Wir haben zurzeit 60.000 Gäste am Tag, allein 9.000 Frühstück am Tag. Mir ist wichtig, dass der Kunde weiß, woher das Produkt kommt.“

100% Herkunftskennzeichnung heiße aber nicht auch 100% Österreich. Zwar schaue man natürlich auf Österreich. „Aber wenn wir den Zander aus Kasachstan einkaufen, dann wird es in unserer Speisekarte stehen. Und wenn wir eine Rindersteak-Aktion durchführen und zu wenig Steaks in Österreich haben, dann werden wir auch Rind aus Deutschland zum Beispiel auftischen.“ Das sei ein großer Schritt und ein großer Anfang, dass der Kunde einfach entscheiden könne, welches Produkt aus welchem Land er esse.

Und Haderer, selbst gelernter Koch, wies am Ende darauf hin, dass es ihm ganz wichtig sei, „mehr aus Österreich auf den Teller zu bringen.“ Zu diesem Schluss sei er in der Coronazeit gekommen, als er sich Ställe in Österreich und im Ausland angeschaut habe. Und dies sei natürlich wieder gut für die österreichische Landwirtschaft und helfe uns allen.

Land schafft Leben Obmann Royer bezeichnete die Initiative abschließend als richtungsweisend: „Die XXXLutz-Restaurants zeigen, dass das Thema Herkunftskennzeichnung auch im größeren Rahmen umsetzbar ist. Und auch für die Politik gibt es spätestens jetzt keine Ausreden mehr. Schließlich lebt es XXXLutz vor, dass die Herkunftskennzeichung möglich ist. Ich hoffe, dass dies in spätestens fünf Jahren in der gesamten Gastronomie normal ist.“ von Torsten Altmann

Weizenkurse sinken deutlich, Soja legt spürbar zu

Die Notierungen für Weizen-Futures haben den tiefsten Stand seit Juli 2024 erreicht. Grund dafür sind die bevorstehenden Ernten auf der Nordhalbkugel und günstige Wetterbedingungen in mehreren wichtigen Anbauregionen. Diese Entwicklung deutet kurzfristig auf ein höheres Angebot hin und setzt die Preise unter Druck.

In vielen bedeutenden Exportländern steht die Getreideernte zur Jahresmitte an. Mit dem erwarteten Zufluss neuer Ware wächst das Angebot, was sich auf die Preisentwicklung an den Warenterminmärkten auswirkt.

Die Wachstumsbedingungen in Staaten wie den USA und Russland haben sich im Vergleich zu den ursprünglichen Erwartungen verbessert. Nach Einschätzung der Commonwealth Bank of Australia erscheinen die Anbaubedingungen dort stabiler als zunächst befürchtet.

Zusätzliche Niederschläge werden in dieser Woche im Schwarzmeerraum erwartet. Laut Angaben des Wetterdienstleisters Vaisala könnte dies die Bodenfeuchte erhöhen und das Wachstum der Winterweizenbestände begünstigen. Zuvor hatten Trockenphasen und Kälteeinbrüche in der Region für Verzögerungen gesorgt.

Das US-Landwirtschaftsministerium USDA wird am Montag seine ersten globalen Prognosen zum Angebot und zur Nachfrage im Wirtschaftsjahr 2025/26 veröffentlichen. Nach einer Umfrage unter Analysten, die Bloomberg durchgeführt hat, wird ein Anstieg der weltweiten Weizenreserven auf 261,4 Millionen Tonnen prognostiziert – leicht über dem erwarteten Niveau von 261 Millionen Tonnen zum Ende des laufenden Jahres.

rotz des leichten Anstiegs bewegen sich die Vorräte weiterhin auf einem Niveau, das nahe an den Tiefständen der vergangenen zehn Jahre liegt. Damit bleibt der Markt anfällig für wetterbedingte Einflüsse, vor allem bis zur endgültigen Ernte. In Teilen der EU herrscht nach wie vor Trockenheit, und auch in chinesischen Anbaugebieten melden Landwirte ungünstige Wetterverläufe.

Auf dem Sojamarkt haben sich die Kurse hingegen positiv entwickelt. Die Preise für Sojabohnen stiegen auf ein Zweiwochenhoch. Grund dafür sind Berichte über Fortschritte in den Handelsgesprächen zwischen den USA und China. Beide Länder haben signalisiert, dass nach zweitägigen Verhandlungen Annäherung erreicht wurde, um bestehende Zollkonflikte abzubauen.

Konkrete Maßnahmen wurden bislang zwar nicht genannt, doch das verbesserte Verhältnis zwischen den beiden Wirtschaftsmächten könnte einen Neustart des unterbrochenen Agrarhandels einleiten. Dies lässt auf eine mögliche Belebung der Sojaexporte hoffen.

Case New Holland erwartet schwieriges Jahr 2025

Case New Holland (CNH) hat für das erste Quartal 2025 einen deutlichen Umsatzrückgang gemeldet. Der Gesamtumsatz sank auf 3,83 Milliarden US-Dollar, was einem Minus von 21 Prozent im Vergleich zum ersten Quartal 2024 entspricht. Die Umsätze im Bereich der industriellen Aktivitäten fielen um 23 Prozent auf 3,17 Milliarden US-Dollar.

Das Unternehmen betont dennoch, dass es sich gut aufgestellt sieht. Geschäftsführer Gerrit Marx hebt hervor, dass die Strategie, Händlerbestände zu reduzieren und Kosten zu kontrollieren, CNH helfe, sich gegen die aktuellen wirtschaftlichen Unsicherheiten zu wappnen.

Diese Strategie verfolgen derzeit jedoch viele Hersteller. Produktionsrücknahmen sind eine direkte Reaktion auf den schleppenden Auftragseingang, der die Branche seit über einem Jahr begleitet.

Ein Vorteil der Bestandsreduzierung liegt darin, gebundenes Kapital freizusetzen. Viele Händler finanzieren ihre Lagerware über Kredite, weshalb ein Abbau der Lagerbestände auch aus finanzieller Sicht attraktiv ist.

Ein weiterer Vorteil dieses Vorgehens ist die schnellere Markteinführung neuer Modelle. Ohne die Belastung durch ältere Maschinen in den Händlerhöfen können Neuheiten zügiger an den Markt gebracht werden, was das Markenbild modern und innovativ erscheinen lässt.

Interessanterweise zeigen sich viele Händler derzeit weniger pessimistisch, als es die rückläufigen Verkaufszahlen vermuten lassen. Sie berichten, dass bereits Vorbestellungen eingegangen sind. Da die Lieferzeiten oft bei zwei bis drei Monaten liegen, dürften sich diese Aufträge allerdings frühestens im Sommer in den Zulassungsstatistiken bemerkbar machen. Von einem deutlichen Aufschwung spricht derzeit allerdings niemand.

Der Umsatzrückgang betrifft sämtliche Weltregionen. CNH verweist zwar auf seine weltweit ausgewogene Marktpräsenz, doch zeigen sich die Absatzprobleme als globales Phänomen. So gingen beispielsweise die Traktorenverkäufe in Brasilien im März um 11 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat zurück.

Für das Jahr 2025 gibt sich das Unternehmen zurückhaltend. CNH rechnet für das Agrarsegment mit einem Umsatzrückgang zwischen 12 und 20 Prozent im Jahresvergleich.

Das Unternehmen stellt sich darauf ein, die schwierige Phase mindestens noch ein weiteres Jahr durchzustehen.

Es geht los -Gentechnisch verändertes Schweinefleisch könnte bald im Supermarkt liegen

Die USA lässt genomeditierte Schweine zum Verzehr zu. Die Tiere sind resistent gegen die Krankheit PRRS, die weltweit viel Tierleid verursacht und zu hohen finanziellen Verlusten führt.

In den USA rückt die Marktreife genomeditierter Schweine näher: Die US-Behörde für Lebensmittelsicherheit (FDA) hat grünes Licht für Schweine gegeben, die durch Genomeditierung immun gegen das Porzine Reproduktive und Respiratorische Syndrom (PRRS) gemacht wurden. 

Das Roslin-Institut der Universität von Edinburgh (Schottland) hat die Technologie entwickelt. Die Kommerzialisierung der CRISPR-Geneditierung wurde gemeinsam mit der auf Tiergenetik spezialisierte Firma Genus vorangetrieben. Damit stehen diese Schweine jetzt kurz vor dem Eintritt in die menschliche Nahrungskette.

Prof. Bruce Whitelaw vom Roslin-Institut bezeichnete die Zulassung als „Meilenstein bei der Genomeditierung von Nutztieren“. Sie markiere einen entscheidenden Fortschritt in der Bekämpfung einer Erkrankung, die weltweit für verheerendeBis das Fleisch oder zum Beispiel der Speck dieser genveränderten Schweine wirklich im Supermarktregal liegen, sei es aber noch ein langer Weg. Laut Genius müssten diese geneditierten Schweine auch erst in anderen wichtigen Exportländern wie Mexiko, Kanada, Japan und China zugelassen werden. Ein Sprecher des Zuchtunternehmens geht davon aus, dass genverändertes Schweinefleisch im Laufe des nächsten Jahres auf den US-Markt kommen könnte. 

Er geht nicht davon aus, dass Schweinekoteletts oder anderes Fleisch mit einem Hinweis auf ihre gentechnische Veränderung gekennzeichnet werden müssen. Es sei keine Kennzeichnungspflicht bekannt. Mit Material von AgE, t3n Schäden in der Schweineindustrie verantwortlich sei. Laut der Universität Edinburgh verursacht PRRS in Europa und den USA jährlich rund 2,5 Mrd. Dollar (2,2 Mrd. Euro) Kosten.

Nach Angaben der Universität entfernten die Forscher jene Gene bei Schweinen, die einen bestimmten Rezeptor auf der Oberfläche von Zellen produzieren, an den wiederum das PRRS-Virus andockt. Daher seien die behandelten Schweine gegen 99 Prozent der bekannten PRRS-Virus-Stämme vollständig immun. Es gäbe nur einen seltenen Subtypen, der den Schutz durchbrechen könne. 

Gleichzeitig habe die Veränderung keine weiteren Auswirkungen auf die DNA, die Gesundheit oder das Wohlbefinden der Tiere, so die Universität.

Bis das Fleisch oder zum Beispiel der Speck dieser genveränderten Schweine wirklich im Supermarktregal liegen, sei es aber noch ein langer Weg. Laut Genius müssten diese geneditierten Schweine auch erst in anderen wichtigen Exportländern wie Mexiko, Kanada, Japan und China zugelassen werden. Ein Sprecher des Zuchtunternehmens geht davon aus, dass genverändertes Schweinefleisch im Laufe des nächsten Jahres auf den US-Markt kommen könnte. 

Er geht nicht davon aus, dass Schweinekoteletts oder anderes Fleisch mit einem Hinweis auf ihre gentechnische Veränderung gekennzeichnet werden müssen. Es sei keine Kennzeichnungspflicht bekannt. Mit Material von AgE, t3n

Vollspalten-Verbot: Blaues Auge für Betriebe, ungenügend für Tierschutz

Die Lösung zum Ausstieg aus den Vollspaltenböden sorgt für Kritik: Während Branchenvertreter die Übergangsfrist und fehlenden Investitionsschutz bemängeln, orten NGOs und die Grünen zu wenig Tierwohl, sie brauche es nur kaufen- es entwickelt sich dann von alleine …..

Die Schweinehalter haben nun Gewissheit. Jubel über die Lösung der Regierung werde in der Branche keiner ausbrechen. „In einigen Punkten können wir mit der Lösung leben, andere müssen wir schmerzlich zur Kenntnis nehmen. Es sind zwei blaue Augen für uns“, sagt Johann Schlederer, Geschäftsführer des VLV und der Österreichischen Schweinebörse.

Ein Kritikpunkt des Branchenvertreters ist die verlängerte Übergangsfrist für Härtefälle. „Wir wollten eine längere Übergangsfrist für Betriebe die ab 2013 neu gebaut haben, jetzt ist es ab 2018, mit 16-jähriger Frist“, sagt Schlederer.

Grundsätzlich werde sich die Branche mit der Lösung abfinden müssen. „Bis 2034 sind noch einige Jahre Zeit, wo sich die Betriebe darauf einstellen können“, sagt Schlederer. Eine weitere unerfüllte Forderung ist der langfristige Investitionsschutz für künftige Stallbauten. „Der ist uns noch nicht gelungen“, meint Schlederer. Trotzdem konnten viele Forderungen, die drastische Einschnitte in die Produktion bedeutet hätten, in den Verhandlungen abgewendet werden.

„Schmerzhaft ist der Kompromiss vor allem für bestehende Betriebe, die in den letzten Jahren meist mehrere Hunderttausend Euro in Ställe nach bisherigem Standard investiert haben und diese Ausgaben unmöglich innerhalb von maximal 16 Jahren wieder hereinbekommen werden“, erklärt LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger. „Jene Landeshauptleute, die leichtfertig Gesetzesaufhebungen und immer noch höhere Standards provozieren, sollten auch Farbe bekennen und den Bäuerinnen und Bauern die dadurch entstehenden Kosten besser abgelten“, fordert der LKÖ-Präsident.

Neben Klarheit am Markt benötigen die Landwirte mehr Sicherheit für Investitionen. „Wir brauchen für Bauern, die ihre Ställe umrüsten oder neu bauen wollen, dringend eine Investitionsoffensive und rechtliche Sicherheit und Klarheit im Hinblick auf eine gesicherte Nutzungsdauer. Wir benötigen ein klares Signal, dass Österreich weiter an seine Nutztierhaltung und die regionale Versorgung glaubt und dazu steht“, sagt Moosbrugger.

„Nun legt man kurz bevor die vom VfGH festgesetzten Fristen schlagend werden einen Murks vor, der durch viel zu lange Übergangsfristen erst recht wieder angreifbar sein wird und von einem neuen gesetzlichen Mindeststandard ab 2027 ist keine Rede mehr“, kritisiert Olga Voglauer, Landwirtschaftssprecherin der Grünen. Der Grüne Gesetzesantrag hätte Stroheinstreu und Auslauf für alle Schweine vorgesehen, mit einer Übergangsfrist bis 2030 – bzw. 2035 für Betriebe, die kürzlich umgebaut haben. „Wir wollten Planungssicherheit für die Bäuerinnen und Bauern. Sie müssen wissen, wohin die Reise geht und in welche Haltungsformen sie ohne Sorge investieren können“, teilt Voglauer mit.

Kritik kommt auch von den Tierrechtsaktivisten des VGT: „Da entscheidet der Verfassungsgerichtshof, dass die Bestimmung im Tierschutzgesetz aufzuheben ist, weil sie das Interesse des Tierschutzes zu wenig berücksichtigt, und die Regierung ersetzt diese Bestimmung durch eine, die das Interesse des Tierschutzes noch sehr viel weniger berücksichtigt.“ Die letzte Hoffnung, der Aktivisten, sei der Burgenländische Landeshauptmann Doskozil, „der mit einer Verfassungsklage diesem Spuk ein Ende machen könnte. Eine Verschlechterung einer Tierschutzbestimmung ist nach übereinstimmender Meinung von Verfassungsrechtlern mit der Staatszielbestimmung Tierschutz nicht vereinbar. Der VfGH muss dieses ungeheuerliche Gesetz so rasch wie möglich wieder aufheben.“ so wie immer der VGT- zum ……..

Ein Nachschlag und es wird noch weiter verhandelt

  • Die Übergangsfrist für unstrukturierte Vollspaltenbuchten für Aufzuchtferkel, Zuchtläufer und Mastschweine endet mit 1. Juni 2034.
  • Es gelten somit ab 1. Juni 2034 für alle Betriebe die seit 1. Jänner 2023 gültigen Regelungen für Neu- und Umbauten („Gruppenhaltung neu“, siehe Info auf Seite 2) – diese sind bis 1. Juni 2034 für all jene Ställe umzusetzen, die vor Juni 2018 gebaut wurden.
  • Betriebe, die Vollspaltenställe zwischen Juni 2018 und 2022 gebaut oder in einer bestehenden Haltungsanlage bauliche Maßnahmen im Bereich des Bodens oder der Buchtengröße vorgenommen haben, sollen eine Ausnahmeregelung mit 16 Jahren Übergangsfrist erhalten, das heißt bis maximal 2038.
  • Bei ab dem 1. Jänner 2023 neu gebauten, umgebauten oder erstmals in Betrieb genommenen Gruppenhaltungen von Absetzferkeln, Mastschweinen und Zuchtläufern gibt es keinen Handlungsbedarf, da seit diesem Zeitpunkt die Anforderungen „Gruppenhaltung neu“ gelten.
  • Die Besatzdichte der „Gruppenhaltung neu“ bei Mastschweinen und Zuchtläufern über 30 kg und Präzisierungen beim Beschäftigungsmaterial müssen allerdings bereits ab Mitte 2029 von allen Betrieben umgesetzt werden.

Was ist für die Betriebe nun zu tun?

Bis 2034 bzw. 2038 (siehe oben) sind somit folgende Vorgaben der „Gruppenhaltung neu“ umzusetzen. Ab Juni 2029 gelten Punkt 3 für alle Mastbetriebe, Absetzferkel und Zuchtläufer und Punkt 5 für Mastschweine und Zuchtläufer über 30 kg.

  1. Die Haltung in unstrukturierten Vollspaltenbuchten ist verboten.
  2. Die Buchten müssen über einen planbefestigten Liegebereich im Ausmaß von einem Drittel verfügen, der entweder geschlossen und eingestreut ist oder einen maximalen Perforationsanteil von 10 % aufweist. In der Ferkelaufzucht können im Liegebereich Kunststoffböden mit einem höheren Perforationsanteil verwendet werden.
  3. In Buchten ohne eingestreuten Liegebereich sind mindestens zwei verschiedene Beschäftigungsmaterialien anzubieten. Ein organisches Beschäftigungsmaterial muss ständig verfügbar sein.
  4. Die Mindestbuchtenfläche hat 10 m² für Absetzferkel und 20 m² für Mastschweine zu betragen. Unterschreiten Buchten diese Werte, so muss der Liegebereich jedenfalls geschlossen und eingestreut sein und die Mindestfläche je Tier gemäß Ziffer 5 ist bis zu einem Tiergewicht von 110 kg um 10 % zu erhöhen.
  5. Jedem Tier muss mindestens folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen:
  Tiergewicht1Mindestfläche
 ab 2034bis 20 kg0,25 m2/Tier
 bis 30 kg0,40 m2/Tier
 ab 2029bis 50 kg0,50 m2/Tier
 bis 85 kg0,65 m2/Tier
 bis 110 kg0,80 m2/Tier
 über 110 kg1,20 m2/Tier
  1 im Durchschnitt der Gruppe 
  1. Geschlossene Warmställe müssen für die Haltung von Aufzuchtferkeln über Einrichtungen zur Schaffung von Temperarturzonen oder eine geeignete Kühlmöglichkeit und für die Haltung von Mastschweinen über eine geeignete Kühlmöglichkeit verfügen.

Na endlich,Vernufts -Gewissheit beim Vollspalten-Verbot: 9 Jahre Übergangsfrist mit Sonderregelungen

Die Regierung hat sich auf eine Übergangsfrist für das Verbot geeinigt, nächste Woche soll der Beschluss im Parlament folgen. Erste neue Haltungsanforderungen werden 2029 Pflicht.

Nach harten Verhandlungen ist es gelungen eine Einigung zu erzielen“, erklärt Bauernbundpräsident und Nationalrat Georg Strasser. Die neue Regierung aus ÖVP, SPÖ und Neos hat sich auf eine Novelle des Tierschutzgesetzes geeinigt. Die Schweinebauern hätten nun Sicherheit für ihre Stallungen. Die Übergangsfrist bis zum Verbot der unstrukturierten Vollspaltenbucht dauert bis 1. Juni 2034.

Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) hat beim Verfassungssgerichtshof Beschwerde zu dem Gesetz eingelegt, deshalb wurde eine Novelle bis 1. Juni 2025 nötig, um die Übergangsfrist bis zum Verbot der unstrukturierten Vollspaltenbucht neu zu regeln.

Alle Betriebe müssen bis 1. Juni 2034 auf das „neue Haltungssystem“ umstellen. Dieses beinhaltet mehr Platz, Beschäftigungsmaterial, Klimatisierung und eine strukturierte Bucht, jedoch kein Stroh. Mit 1. Juni 2029 müssen die Landwirte ihren Schweinen ein zweites Beschäftigungsmaterial zur Verfügung stellen und auch das Platzangebot muss von 0,7m2 auf 0,8m2 erhöht werden. Wie die strukturierte Bucht aussehen muss, ist noch nicht klar. Dies soll in den Projekt IBeSt und IBeSt+ wissenschaftlich untersucht und die Erkenntnisse sollen in die Mindeststandards einfließen.

Für Betriebe die ab 1. Juni 2018 investiert in die Schweinestallungen investiert haben, gilt eine verlängerte Übergangsfrist von 16 Jahren. Somit können diese noch maximal bis 2038 weiter arbeiten. Damit sich diese Investitionen amortisieren können. „Tierschutz ist dieser Bundesregierung ein zentrales Anliegen – und das kann nur in enger Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft nachhaltig gelingen“, betont Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig. Sie hebt hervor: „Wir haben eine Lösung erreicht, die das Wohl der Tiere spürbar verbessert und gleichzeitig praktikable Rahmenbedingungen sowie Rechtssicherheit für die Betriebe schafft. Ab 2027 wird auf wissenschaftlicher Grundlage an einem neuen Mindeststandard gearbeitet, ab 2029 gibt es erste Verbesserungen in bestehenden Ställen, und ab 2034 endet die Haltung auf Vollspaltenböden – mit einer sachlich begründeten Ausnahme für rund 170 Härtefälle.“

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: “Die Neuregelung ist ein tragfähiger und verfassungskonformer Kompromiss. Damit ermöglichen wir eine praxistaugliche Weiterentwicklung in der Schweinehaltung, garantieren Versorgung mit regionalem Schweinefleisch und ermöglichen umsetzbare Investitionen. Diese Einigung sorgt dafür, dass es auch in Zukunft ausreichend Schnitzel gibt – und zwar nicht von irgendwo her, sondern aus Österreich.“
 
“Ein neuer Stall kostet oft mehr als 1 Mio. Euro – deshalb braucht es klare Regeln und Verlässlichkeit. Wer Verantwortung für einen Hof und Tiere übernimmt, braucht Planungs- und Rechtssicherheit. Mit dieser Lösung schaffen wir endlich verlässliche Rahmenbedingungen.“
 
“Die neuen Übergangsfristen sind ein realistischer Weg nach vorne – in Richtung mehr Tierwohl. Tierwohl braucht Investitionen – und Investitionen brauchen Rechtssicherheit. Mit dieser Lösung bringen wir beides zusammen. Österreich bleibt beim Tierwohl an der Spitze – jetzt mit einer praxistauglichen und verfassungskonformen Lösung.“

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Schlachthof-Skandal in Bayern: Uhr für Bauern in der Legehennenhaltung tickt

Seit einer Woche steht die Legehennenschlachterei Buckl still – mit dramatischen Auswirkungen für Legehennenhalter,denn er schlachtete bis zu 60.000 am Tag . Auch die Althennen leiden unter der Situation.

Der Betrieb der Legehennenschlachterei Buckl in Wassertrüdingen steht seit über einer Woche still. Angesichts der Situation der Legehennenhalter, deren Hennen dort geschlachtet wurden, und der Althennen, die nun weiter transportiert werden müssen, ist diese Situation für die gesamte Wertschöpfungskette schwierig.

Die bayerische und baden-württembergische Geflügelwirtschaft verurteilt die aufgedeckten Tierschutzverstöße im Schlachtbetrieb Buckl in einer Pressemitteilung auf das Schärfste. Derartige Zustände seien absolut inakzeptabel und durch nichts zu rechtfertigen. Als Branche, die sich dem Tierschutz verpflichtet fühlt, erwarte man eine vollständige Aufklärung sowie entsprechende Konsequenzen für die verantwortlichen Personen.

Wolfgang Schleicher, Geschäftsführer des Zentralverbands der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), sieht auch die Kontrollbehörden in der Pflicht. „Wir als Verband sind keine Kontrollinstanz. Buckl ist ein Schlachtbetrieb. Das heißt, es ist normalerweise täglich ein Veterinär vor Ort, der die Fleischuntersuchung der geschlachteten Tiere macht.“

Zudem habe, nach Kenntnissen der Deutschen und Bayerischen Geflügelwirtschaft, im April die letzte reguläre Überprüfung im Betrieb stattgefunden. „Sollte es hier Zertifizierungsprogramme geben, zum Beispiel der Fleischwirtschaft oder QS, dann werden sich die Verantwortlichen auch die Vorgänge ansehen und prüfen, ob es weitere Kontrollfunktionen geben muss“, so Schleicher.

Wie Betreiber Daniel Buckl weiter verfahren will, dazu hat er sich offiziell noch nicht geäußert. Laut Gerüchten möchte er den Betrieb nicht wieder aufnehmen.

Eine KBVL-Sprecherin erklärt, dass sich an der Situation gegenwärtig nichts geändert habe. „Uns liegen zum derzeitigen Zeitpunkt auch keine Informationen über eine beabsichtigte Wiederaufnahme des Betriebs vor. Es liegt weiterhin im Einflussbereich des Betriebes, wie zügig die angeordneten Anforderungen umgesetzt werden. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Betrieb auch ohne den derzeitigen Betriebsinhaber, beispielsweise durch einen Investor, fortzuführen, sofern dieser über die hierfür erforderliche Sachkunde zur Leitung eines derartigen Betriebs verfügt und durch entsprechende Konzepte nachweisen kann, dass er in der Lage ist, den Tierschutz im Betrieb dauerhaft zu gewährleisten.“

Jetzt zähle es, möglichst schnell einen praktikablen, tierschutzgerechten und wirtschaftlich tragbaren Weg zu finden, sagt Robert Schmack, Vorsitzender des LVBGW: „So können wir die Wertschöpfungskette vom Eintagsküken über Eier und Schlachthennen für eine regionale Versorgung der Verbraucher aufrechterhalten.

Es geht schon wieder los 1,9Mio.€ Schaden nach ersten Hagelunwettern

Anfang Mai kam es in Österreich zu den ersten Hagelereignissen – mit Schäden in der Landwirtschaft in Millionenhöhe.

Im niederösterreichischen Marchfeld verursachte ein Hagelunwetter bereits am Samstag am späten Nachmittag Schäden. Vor allem Kulturen des Gartenbaus (neben Ackerkulturen) wurden geschädigt, teilt die Hagelversicherung mit. Der Gesamtschaden in der Landwirtschaft in Niederösterreich beläuft sich nach ersten Erhebungen durch die Sachverständigen der Österreichischen Hagelversicherung auf rund 500.000 €.

Am Sonntagnachmittag zog ein Hagelunwetter über die Bezirke Weiz und Hartberg-Fürstenfeld. Besonders betroffen waren Kulturen des Obstbaus sowie die dazugehörigen Netzkonstruktionen, aber auch Ackerkulturen wurden geschädigt, hier wird der Schaden mit 800.000 € beziffert.

Die Unwetter zogen weiter über den Süden des Burgenlandes hinweg. In den Bezirken Güssing und Jennersdorf kam es durch einen Hagelschlag zu Schäden vor allem an Obstkulturen. Auch Grünland und Ackerkulturen wurden in Mitleidenschaft gezogen. Der vorläufige Gesamtschaden wird mit hier mit 600.000 € angegeben.

Innerhalb eines Tages summieren sich somit die ersten Hagelschäden des Jahres in der Landwirtschaft auf 1,9 Millionen €. DieSchadenserhebung durch die Sachverständigen der Österreichischen Hagelversicherung beginnt unverzüglich. Wir stehen den betroffenen Bäuerinnen und Bauern rasch und unbürokratisch zur Seite. Die beginnende Hagelsaison zeigt, wie verletzbar die Landwirtschaft mit ihrer Werkstatt unter freiem Himmel ist“, heißt es von der Hagelversicherung. von Roland Pittner

Österreich kauft zurück -BayWa trennt sich von RWA-Anteilen

Die Raiffeisen Ware Austria (RWA) AG hat nun die vollständige Kontrolle über ihre Unternehmensanteile übernommen. Nach Angaben des österreichischen Unternehmens wurde der Rückkauf der Anteile, die bisher von der BayWa AG gehalten wurden, am 2. Mai erfolgreich abgeschlossen. Ziel dieses Schrittes ist es, die Handlungsfreiheit zu erweitern und sich künftig verstärkt auf die Kernmärkte zu konzentrieren.

Bereits 1999 war zwischen der RWA und der BayWa eine strategische Allianz auf Basis eines Aktientauschs vereinbart worden. Im Dezember des vergangenen Jahres einigten sich die beiden Unternehmen auf den Rückkauf der Anteile. Laut einer früheren Börsenmitteilung hielt die BayWa zuletzt 47,53 Prozent an der RWA. Diese Anteile gehen nun für 176 Millionen Euro an die RWA Handel und Vermögensverwaltung (RWA eGen), die bereits knapp die Hälfte der RWA-Anteile besaß.

Auch nach dem Rückkauf bleibt die RWA weiterhin Aktionärin bei der BayWa. Damit will der österreichische Konzern in einer schwierigen Zeit zur Stabilisierung seines langjährigen deutschen Partners beitragen. Laut Vorstand betonte die RWA, dass die langjährige Partnerschaft mit der BayWa insbesondere bei der Internationalisierung des Geschäfts von großem Nutzen gewesen sei.

Die Beteiligung der RWA an der BayWa läuft über die Raiffeisen Agrar Invest, an der sowohl die RWA eGen als auch die Leipnik-Lundenburger Invest AG beteiligt sind. Mit dem Abschluss des Aktienrückkaufs plant die RWA nun, sich vollständig von der BayWa zu entflechten, insbesondere in Bereichen wie der IT. Dieser Prozess soll schätzungsweise rund zwei Jahre dauern.

Zukünftig will sich die RWA darauf konzentrieren, klare Entwicklungs- und Wachstumsfelder zu definieren, diese auszubauen und ihre Rolle als Dachorganisation der Lagerhaus-Genossenschaften zu stärken. Anfang April hatte die BayWa zudem mit ihren Kernbanken und Großaktionären ein neues Finanzierungspaket sowie eine aktualisierte Sanierungsvereinbarung verabschiedet. Damit soll die Restrukturierung des Münchner Agrarhandelskonzerns, insbesondere aufgrund des gestiegenen Kapitalbedarfs der BayWa r.e im Bereich erneuebare Enegien, gesichert werden.

EU-Kommission genehmigtMKS-Hilfen für Schweinehalter in Brandenburg und auch Osteuropa

Die Europäische Kommission hat finanzielle Hilfen für Milchvieh- und Mastschweinehalter in Brandenburg zugesagt, um die Folgen des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche (MKS) im Januar abzumildern. Die EU-Hilfen sollen im Rahmen einer außerordentlichen Marktstützungsmaßnahme erfolgen und Einkommensverluste, die durch Verbringungsverbote und hierdurch entstandene Marktstörungen in den Wochen nach dem MKS-Ausbruch entstanden sind, ausgleichen.

Die Europäische Kommission hat auf Antrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) finanzielle Hilfen für die von der Maul- und Klauenseuche (MKS) betroffenen Betriebe zugesagt. Wie das BMEL heute bekannt gab, soll die Unterstützung im Rahmen einer außerordentlichen Marktstützungsmaßnahme erfolgen, welche die Folgen der Seuchenbekämpfung ausgleichen soll.

Hilfen für Milchvieh- und Schweinehalter

Infrage komme die Hilfe für Milchviehbetriebe in der Sperr- und Überwachungszone sowie sämtliche mastschweinehaltenden Betriebe in Brandenburg. Die EU-Kommission bereitet nun eine Durchführungsverordnung vor, in der die genaue Höhe der Hilfen festgelegt und bekanntgegeben wird.

Schaden in Millionenhöhe

Brandenburgs Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt begrüßte die Zusage der Europäischen Kommission. Die Ministerin verwies auf die erheblichen finanziellen Einbußen, die tierhaltende Betriebe in Brandenburg nach dem Ausbruch der MKS durch das ausgesprochene Verbringungsverbot hinnehmen mussten sowie den entstandenen Schlachtstau, da fast brandenburgweit keine Schweine mehr von den weiterverarbeitenden Unternehmen abgenommen wurden. Dadurch sei insgesamt ein Schaden in Höhe von mehreren Millionen Euro für die Betriebe entstanden. Wir werden uns nun bei der EU dafür einsetzen, dass die für die Auszahlung der Hilfen erforderliche Durchführungsverordnung schnell erarbeitet wird, so die Ministerin.

MKS in Osteuropa aktiv

Gleichzeitig mahnte Mittelstädt, dass durch das Seuchengeschehen in Ungarn und der Slowakei weiterhin erhöhte Wachsamkeit geboten sei: In Osteuropa breitet sich die Seuche weiter aus. Es ist daher wichtig, dass die Tierhalter die Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor der Maul- und Klauenseuche, insbesondere die Zutrittsbeschränkungen zum Tierbestand, die Reinigung und Desinfektion sowie die tägliche Beobachtung des Tierbestandes weiter konsequent umsetzen.

E-Auto Laderekord: Warum 500 Kilometer in 5 Minuten nicht nur an der Ladesäule spannend sind

Die beiden chinesischen Batteriehersteller CATL und BYD überbieten sich mit Rekorden bei den Ladeleistungen. Das hat Konsequenzen auf mehreren Ebenen.

Der chinesische Batteriehersteller CATL hat kürzlich in Shanghai eine Batterie angekündigt, die in fünf Minuten Strom für mehr als 500 Kilometer Reichweite laden können soll. Sie verträgt eine Ladeleistung von sage und schreibe 1,3 Megawatt. Das entspricht einer Laderate von 12C. (1C bedeutet: Eine Batterie kann in einer Stunde vollgeladen werden.)

Wow! Irgendwelche Rekorde aus den Batterielaboren gibt es zwar ständig zu melden. Doch meist scheitern sie auf dem Weg zur Serienherstellung. Bei CATL handelt es sich allerdingsum den gröten Batteriehersteller der Welt. Er kennt sich mit Massenproduktion aus. Noch in diesem Jahr, verspricht der Konzern, soll die neue Batteriegeneration auf die Straße kommen.

Braucht man das wirklich? Im März hatte Konkurrent BYD bereits eine Batterie vorgestellt, die in fünf Minuten immerhin 400 Kilometer Reichweite bunkern kann (10C Laderate). Ob 400 oder 500 Kilometer – in der Praxis dürfte das ziemlich irrelevant sein. Bei westlichen Herstellern sind es derzeit ein paar hundert Kilometer weniger, aber auch das ist längst mehr als genug, um zügig von A nach B zu kommen. Noch höhere Ladeleistungen sind reines Rekordgeklingel. Zumal man dafür auch die entsprechenden Ladesäulen braucht.

Die Dominanz der klassischen Lithium-Ionen-Zelle ist vorbei. Künftig wird es einen ganzen Zoo von unterschiedlichen Rezepturen geben: Hochleistungszellen (NMC) für besonders anspruchsvolle Anwendungen, robuste Arbeitspferde für den Alltag (LFP), Billig-Batterien für preisempfindliche Marktsegmente (Na-Ionen). (Letztere sind laut CATL nun reif für die Serienproduktion.)

Zum Teil können unterschiedliche Zellen auch im gleichen Auto kombiniert werden, etwa besonders haltbare für das tägliche Pendeln plus ein paar besonders energiereiche für den Urlaub. (Auch ein solches Konzept hat CATL in Shanghai angekündigt.)

Schnelleres Tanken wird meist als zentrales Argument für Wasserstoff-Antriebe genannt. Dieses Argument entfällt nun. Auch das Business-Modell für Wechselbatterien, wie sie etwa Nio anbietet, wird durch die neue Batteriegeneration nicht wirklich überzeugender. Ähnliches gilt für E-Fuels.

Es ist kein Zufall, dass sich mit CATL und BYD nun zwei chinesische Hersteller ein Kopf-an-Kopf-Rennen liefern. Auch in der jüngeren Vergangenheit gingen die beiden wichtigsten Impulse von diesen beiden Konzernen aus: Cell-to-pack-Technologie und Lithium-Eisenphosphat-Zellen. Was aus dieser Richtung kommt, sollten wir also ernst nehmen. Lediglich beim Thema Silizium-Anoden scheint die Musik derzeit in Europa zu spielen. von Gregor Honsel

Kostenproblem : Niederlande exportieren 43 % mehr Gülle

Im ersten Quartal 2025 haben die Niederlande deutlich mehr Gülle ins Ausland gefahren. Hauptabnehmer ist seit Jahren Deutschland. Hier gibt es konkrete Zahlen.

Der niederländische Gülleexport hat im ersten Quartal dieses Jahres stark zugenommen. Fast eine Mio. t Gülle verließ die Niederlande in Richtung Ausland, das sind 43% mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres, berichtet das Agrarmagazin Boerderij unter Berufung auf Zahlen des RVO (Rijksdienst voor Ondernemend). Insgesamt waren es 33.302 Ladungen, die 9 Mio. kg Phosphat und mehr als 10 Mio. kg Stickstoff enthielten.

Der wichtigste Bestimmungsort ist nach wie vor Deutschland mit 584.051 t Gülle im ersten Quartal dieses Jahres. Die Exporte nach Deutschland wuchsen im ersten Quartal mit 70 % am stärksten. 132.599 t gingen nach Belgien. Dies entspricht einer Steigerung von 18 %. Die Ausfuhren nach Frankreich stiegen um 17 % auf 245.151 t. Andere Destinationen sind zu vernachlässigen.

Im gesamten vergangenen Jahr wurden 2,71 Mio. t Gülle exportiert, ein Viertel davon im ersten Quartal.

Das mit Abstand größte Wachstum ist beim Export von Rindergülle zu verzeichnen. In absoluten Zahlen sind es zwar nur 22.000 t, aber fünfmal so viel wie ein Jahr zuvor. Der größte Teil der Gülle fällt in die Kategorie „sonstige Gülle“, die nicht näher spezifiziert ist. Hier stieg die Menge um 53 % auf über 704.000 t. Außerdem wurden gut 108.000 t Schweinegülle über die Grenze gebracht. Auch hier gab es einen starken Zuwachs von 28 %. Geflügelmist nahm um 14 % zu, was einer Gesamtmenge von über 94.000 t entspricht.

Auch in die Niederlande wurde im ersten Quartal mehr Gülle importiert als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Insgesamt waren es 184.103 t, was einer Steigerung von mehr als 50 % entspricht. Vor allem der Import von Schweinegülle ist stark angestiegen und hat sich mehr als verfünffacht.

Dies ist wahrscheinlich auf die Witterungsbedingungen zu Beginn des Frühjahrs zurückzuführen, die überall eine gute Ausbringung der Gülle ermöglichten. Düngerimporte in die Niederlande finden häufig in Grenzgebieten statt, in denen die Ackerbauern ihren Dünger von jenseits der Grenze beziehen. Die Gülleimporte der Ackerbauern sind um 300% gestiegen, während in den letzten Jahren, als das Frühjahr sehr feucht war, ein Rückgang bei diesen Betrieben zu verzeichnen war. von Andreas Beckhove

Verbot von Vollspaltenböden: Kurze Frist wäre fatal

Der Geschäftsführer des VLV und der Österreichischen Schweinebörse Johann Schlederer rechnet mit einer rechtzeitigen Lösung zum Verbot der Vollspaltenbucht.

Ohne Lösung tritt mit 1. Juni das Verbot der unstrukturierten Vollspaltenbucht in Kraft. Wird dies die Schweinehaltung in die ­absolute Krise stürzen?

Johann Schlederer: Als absolute Krise würde ich das nicht ­bezeichnen, aber es wäre ein schmerzlicher Schlag. Es wäre der endgültige Beweis dafür, das der Politik die Vollversorgung der Bevölkerung mit heimischem Schweinefleisch egal ist. Nur, ich kann mir das nicht vorstellen, ich glaube immer noch an eine gütliche Lösung.

Was wäre eine realistische Dauer, um Maßnahmen in den Ställen umsetzen zu können?

Johann Schlederer: Wir sprechen seit dem VfGH-Urteil von einer Übergangszeit von zumindest 10 Jahren für ältere Stallungen und für Betriebe, die nach 2013 gebaut wurden, verlangen wir, dass sie mindestens 15 Jahre rechtskonform arbeiten dürfen.

Sie haben ein Rechtsgutachten eingeholt, wie sich zu kurze Übergangsfristen auswirken, was hätten die Schweinebauern zu befürchten?

Johann Schlederer: Umbau ­kostet Geld, je weniger Zeit man dazu hat, desto mehr Betriebe werden das Handtuch werfen. Ich erwarte aber durch das Ende der herkömmlichen Abferkelbox mit 2033, das heißt kostenintensiver Umbau auf Bewegungsbuchten, einen noch einschneidenderen Effekt für die heimische Schweineproduktion.

Die Verunsicherung unter den Bauern ist groß, die Tierrechtler kampagnisieren gegen die ­Vollspalten – kann das die Entscheidung noch beeinflussen?

Johann Schlederer: Der Verein gegen Tierfabriken hat den Vollspaltenboden zum Synonym für Tierquälerei in der Nutztierhaltung gemacht, was nicht stimmt. Natürlich ist es nicht hilfreich, wenn die NGOs bis zum letzten Tag vor der parlamentarischen Entscheidung ihre Halbwahrheiten ­verbreiten.

Die Tierrechtler fordern ­Stroheinstreu für alle Schweine, was würde das für die Branche ­bedeuten?

Johann Schlederer: Ich gehe davon aus, dass wir dadurch mittelfristig einen Verlust von mind. 50 % der heimischen Produktion hätten. Beispielsweise sind die herkömmlichen Güllesysteme völlig ungeeignet für Einstreu. Des Weiteren stimmt es nicht, dass Stroh ausschließlich positive Wirkung auf Schweine hätte, Stichwort „Lungengesundheit“.

Was wäre nötig, damit in der Branche Ruhe einkehrt?

Johann Schlederer: Jedenfalls eine rasche und praxisvertretbare Entscheidung in der Vollspaltenthematik sowie mehr Wertschätzung von Politik und Gesellschaft für die Arbeit der Schweinehalter. von Roland Pittner

Die nackten Tatsachen-keine Tierwohl-Schweine mehr: Bauern wird von Einstieg abgeraten

Der aktuelle Tierwohlbericht sieht bei Tierwohlschweinen für 2025 eine Stagnation, 2024 gab es aber noch ein Plus.

Der Markt für Tierwohlschweine in Österreich scheint zumindest bis auf weiteres gedeckt zu sein. Die Österreichische Schweinbörse rät in ihrem Tierwohlbericht 2024 Landwirten sogar davon ab, auf entsprechende Programme umzusteigen.

Noch in den Vorjahren sah es mit dem Absatz besser aus, 2024 sind die Schweineschlachtungen in Bio- und Tierwohl-Qualitätsprogrammen um 8,4 % gegenüber 2023 gestiegen. Seit 2021 ist die Anzahl an Bio- und Tierwohlschweinen von 170.000 auf 246.000 um 43,9 % angewachsen. Aktuell stagniert die Nachfrage nach Tierwohlschweinen allerdings und eine langfristige positive Entwicklung ist nicht abzusehen, heißt es im aktuellen Tierwohlbericht.

Der Handelskonzern Rewe hatte beispielsweise durch den Ausbau des Programms „Fair zum Tier“ eine starke Nachfrage nach Mastschweinen aus dem AMA-Gütesiegel-Modul „Mehr Tierwohl Sehr Gut“ generiert. Durch Abschluss von 5-Jahres-Verträgen haben durch dieses Projekt viele Halter von Tierwohlschweinen eine Zukunftsperspektive gewonnen.

Aus heutiger Sicht ist allerdings mit Ende 2025 der Ausbau bestehender Programme abgeschlossen. Ohne weitere Nachfrage im Bereich Tierwohl sind laut Tierwohlbericht weitere Zuwächse in diesen Segmenten unwahrscheinlich.

Keine Vermarktungsgarantie für Tierwohlschweine

Daher ist der Rat der Schweinebörse eindeutig: „Betrieben, die auf besonders tierfreundliche Haltung umsteigen wollen, kann aktuell keine Vermarktungsgarantie zugesichert werden.“ Um die Tierwohlproduktion weiter auszubauen, brauche es eine gesteigerte Nachfrage nach Bio- und Tierwohl-Schweinefleisch, transparente Auslobung von Herkunft und Haltungsform für Konsumentinnen und Konsumenten, sowie einen verlässlichen rechtlichen Rahmen für die Schweinehaltung in Österreich. So beunruhigt die Schweinehalter vor allem, welche Übergangsregeln für das Aus beim Vollspaltenboden künftig greifen werden.

Laut Tierwohlbericht entfielen in der konventionellen Tierwohl-Schweinemast 99.500 Schlachtungen auf das Modul „Mehr Tierwohl –Gut“. Das waren 1,8 % weniger als 2023. 66.800 Schlachtungen waren dem Modul „Mehr Tierwohl – Sehr Gut“ zuzuordnen, ein Plus von 51 %. Bioschweine wurden nach Angaben der Klassifizierungsdienste 80.100 Stück in 2024 geschlachtet. Das entsprach einem Minus von 1,8%. Aufgrund eines hohen Anteils von Direktvermarktung ist eine signifikante Anzahl von Bioschlachtungen allerdings nicht erfasst.

Laut Tierwohlbericht hat sich die heimische Schweineproduktion nach den Rückgängen der vergangenen Jahre stabilisiert. Rund 4,4 Mio. Schlachtungen sind über die Klassifizierung erfasst, ein Plus von 0,9 %. Davon sind 2,17 Mio. Schlachtungen oder rund 49 % keinem Qualitätsprogramm zuzuordnen. Davon wurden etwa 1,6 Mio. Schweine in Österreich geboren, gemästet und geschlachtet. Das waren 0,8 % mehr als 2023. Knapp 137.000 Schweine wurden im Ausland geboren, aber in Österreich gemästet und geschlachtet, ein Plus von über 42,4 %. Zur Schlachtung importiert wurden nach dem Tierwohlbericht 402.000 Schweine. Das waren knapp 8 % mehr als 2023. Knapp 2 Mio. Schweineschlachtungen oder rund 45 % entfielen auf das AMA-Gütesiegel. Das waren aber 3 % weniger gegenüber 2023.

Konsumenten achten vermehrt auf den Preis

Somit sind 2024 in absoluten Zahlen nur die Schlachtungen im AMA-Gütesiegel „Mehr Tierwohl – Sehr Gut“ und ohne jegliches Qualitätsprogramm gestiegen. Den Zuwachs in der Kategorie der Schweine ohne Qualitätsprogramm führt die Schweinebörse auf die gestiegene Preissensibilität der Konsumentinnen und Konsumenten zurück. Sie verlangten vermehrt günstiges Schweinefleisch. Auch der starke Anstieg im Import von Ferkeln und Schlachtschweinen sei darauf und auf das allgemein knappe Schweineangebot zurückzuführen, heißt es im Bericht.

Die gestiegene Zahl der Ferkelimporte hänge unter anderem mit dem bis 2033 umzusetzenden Umbau auf Bewegungsbuchten in der Sauenhaltung zusammen. Für die Schweinebörse ist dies ein Beispiel, wie sich nationale Alleingänge bei den Haltungskriterien negativ auf die heimische Produktion auswirken können. von Josef Koch

MKS in Ungarn: Schweinemastbetrieb muss vorsorglich 10.000 Schweine töten

Bewacht vom Militär mussten in einem ungarischen Ort nicht nur 875 an MKS infizierte Rinder getötet werden, sondern auch 10.000 gesunde Schweine in der Nachbarschaft. Sie werden vor Ort vergraben.

Am 17. April war auf einem Milchviehbetrieb im ungarischen Rábapordány die Maul-und Klauenseuche (MKS) aufgetreten. Der Hof hält 875 Tiere , nun hat der Ausschuss für Tiergesundheit und Tierschutz entschieden, dass auch ein benachbarter Betrieb mit 9.888 Schweinen geräumt werden muss.

Da es in der Nähe keine Schlachtkörperverarbeitungsanlage gibt, wurden die Kühe und Schweine auf der Farm getötet und auch dort begraben, erfuhr das Portal Varkens. Die Grube wird vom Militär bewacht, da immer wieder Schaulustige versuchen, Fotos oder Videos aufzunehmen, manchmal sogar mit Drohnen.

n Mitteleuropa steigt die Zahl der wegen der MKS gekeulten und verendeten Tiere damit auf 26.704, berichtet pigprogress.net. Neben den Schweinen mussten insgesamt 16.802 Kühe und 14 Wasserbüffel getötet werden. 12 Betriebe in Mitteleuropa waren direkt vom MKS-Virus betroffen – einschließlich des früheren Ausbruchs bei Wasserbüffeln im Januar in der Nähe von Berlin. Die anderen elf Ausbrüche ereigneten sich im März und April auf Rinderfarmen im Grenzgebiet zwischen der Slowakei (sechs Betriebe) und Ungarn (fünf Betriebe).

In der mussten Slowakei 7.490 Rinder und in Ungarn 8.466 Rinder getötet werden. In Ungarn wurden zudem zwei weitere Rinderfarmen (539 und 307 Kühe) aufgrund von Kontakten präventiv geräumt.

Der größte der zwölf infizierten Betriebe befand sich in der Slowakei in der Nähe des Dorfes Plavecký Štvrtok. Am 30. März wurde ein Betrieb mit 3.521 Rindern infiziert. In Ungarn gab es zwei Betriebe mit über 2.500 Rindern. Insgesamt befanden sich in sechs der zwölf infizierten Betriebe mehr als 1.000 Tiere.

Bis Anfang dieser Woche wurden in der Slowakei 924 Betriebe auf MKS getestet. Auch mehr als 400 Wildtiere haben die Behörden getestet, heißt es. In Ungarn wurden 1.565 Betriebe und 1.016 Wildtiere überprüft. Auch bei uns in Österreich wird ein Plan zur MKS-Testung von Betrieben umgesetzt. Je näher ein Betrieb an der Grenze zur Slowakei und zu Ungarn liegt, desto intensiver wird er überwacht. Bisher wurden alle Betriebe bei uns in Österreich negativ auf MKS getestet.

Übrigens scheint es Zufall zu sein, dass nach einer langen Zeit ohne MKS-Infektionen MKS an zwei verschiedenen Orten in Europa (Deutschland und Ungarn/Slowakei) wieder auftrat. Die Ausbrüche scheinen nicht miteinander in Zusammenhang zu stehen.

Obwohl MKS bei allen Paarhufern auftreten kann, ist das Virus bisher nicht in Schaf-, Ziegen- und Schweinefarmen aufgetreten. Dennoch sind auch diese Tierhaltungsbetriebe indirekt von präventiven Keulungen, Grenzschließungen und Transportverboten betroffen. von Alfons Deter

Und wieder -USA kündigen deutliche Senkung der Zölle auf China-Waren an

Die US-Regierung plant eine spürbare Reduzierung der bestehenden Zölle auf Importe aus China. Präsident Donald Trump erklärte, dass die bisherigen Sätze in Höhe von 145 Prozent überarbeitet werden sollen, berichtet CNN. Eine vollständige Abschaffung der Zölle sei jedoch nicht vorgesehen.

Die Einschätzung des Präsidenten erfolgte nach einem öffentlichen Auftritt des US-Finanzministers Scott Bessent. Dieser hatte auf einer internationalen Investorenkonferenz betont, dass die aktuelle Handelskonfliktlage zwischen den Vereinigten Staaten und China nicht dauerhaft tragfähig sei. Zugleich sprach er sich für eine Entspannung der Beziehungen aus und zeigte sich zuversichtlich, dass in absehbarer Zeit ein Abkommen erzielt werden könne, um das wirtschaftliche Gleichgewicht zwischen beiden Ländern neu zu justieren.

Aus China kam umgehend eine Reaktion auf die Aussagen aus Washington. Die chinesische Regierung forderte ein Ende der wirtschaftlichen Maßnahmen, die als Druckmittel verstanden werden, und sprach sich für eine Zusammenarbeit aus, die auf gegenseitigem Respekt und Gleichbehandlung basiert.

Die geplanten Schritte der USA könnten Auswirkungen auf den internationalen Handel mit Agrargütern haben, insbesondere mit Blick auf exportorientierte Branchen. Auch die Preisbildung für landwirtschaftliche Produkte und Betriebsmittel könnte durch eine Entspannung im Handel zwischen den beiden größten Volkswirtschaften der Welt beeinflusst werden.

Landwirte im Aufbruch: Warum Zehntausende Trumps Ruf in die USA folgen wollen

Der amerikanische Präsident schafft Unruhe und tarnt sich immer wieder als Menschenfreund. So hat er Farmer eingeladen, „rassistischer Unterdrückung“ zu entgehen und in die USA zu kommen.

Eines muss man Donald Trump lassen: Populismus kann er. Damit schafft er es, immer wieder seine Anhänger zu beruhigen. Oder sogar neue zu gewinnen, selbst in Übersee. Jetzt hat er Afrika im Auge. Genauer gesagt Südafrika, das Heimatland seines Paladins Elon Musk. 

Der Hintergrund ist, dass in Südafrika die Unruhe auf dem Land wächst. Zehntausende Farmer – viele von ihnen Nachfahren europäischer Siedler – denken wohl ernsthaft über einen Neuanfang in Amerika nach. Auslöser ist ein Angebot des amerikanischen Präsidenten, das in der Landwirtschaftswelt für Aufsehen sorgt: eine beschleunigte US-Staatsbürgerschaft für südafrikanische Landwirte, die sich diskriminiert und enteignet fühlen. Die Landwirte sind sozusagen willkommene Flüchtlinge. Trump stellt sich damit offen gegen die Regierung in Pretoria. Aufs Neue entfacht er eine diplomatische Krise mit weitreichenden Folgen.

In einer Zeit wachsender Unsicherheit fühlen sich viele südafrikanische Farmer im Stich gelassen. Ein neues Gesetz erlaubt dem Staat, Land unter bestimmten Bedingungen ohne Entschädigung zu enteignen. Die Regierung argumentiert, es gehe um längst überfällige Korrekturen historischer Ungleichheiten. Sie weist Trumps Vorwürfe entschieden zurück. Das Enteignungsgesetz, so heißt es offiziell, betreffe vor allem brachliegende Flächen oder Land, das nicht dem Gemeinwohl dient. Präsident Cyril Ramaphosa spricht von einer „notwendigen sozialen Gerechtigkeit“. „Eine Enteignung darf erst erfolgen, wenn die enteignende Behörde erfolglos versucht hat, eine Einigung mit dem Eigentümer zu erzielen“, heißt es weiter aus der Präsidentschaftskanzlei Südafrikas. 

Doch viele weiße Farmer, die oft seit Generationen auf ihren Böden verwurzelt sind, sehen darin eine massive Bedrohung ihres Eigentums und ihrer Existenz. Donald Trump, der sich selbst immer wieder als Farmer-freundlich geriert, reagierte scharf. Er warf Südafrika „rassistische Diskriminierung“ gegen weiße Landbesitzer vor und kündigte ein Einwanderungsprogramm an, das betroffenen Farmern „Zuflucht und Sicherheit“ in den Vereinigten Staaten verspricht. Über 67.000 Menschen haben sich laut der südafrikanischen Handelskammer in den USA bereits gemeldet – eine Zahl, die zumindest das Ausmaß der Verunsicherung deutlich macht.

Bleibt abzuwarten, wie viele weiße Farmer tatsächlich in die USA gehen. Schon im Februar, als Trump seinen Vorstoß gemacht hatte, sah sich die Regierung Südafrikas zu einem offiziellen Statement genötigt: „Es ist eine Ironie, dass die Durchführungsverordnung einer Gruppe in Südafrika, die nach wie vor zu den wirtschaftlich Privilegiertesten gehört, den Flüchtlingsstatus in den USA ermöglicht, während gefährdete Menschen aus anderen Teilen der Welt in die USA abgeschoben werden und ihnen trotz echter Notlage Asyl verweigert wird.“ 

Nick Serfontain, Landwirt und Berater des südafrikanischen Präsidenten in Fragen der Landreform, sagt: „Ich glaube wirklich nicht, dass ein etablierter Landwirt aufgeben und in die Vereinigten Staaten gehen wird.“  von Peter Laufmann

Konstanter EU-Schweinefleischexport 2024: China bleibt wichtigster Kunde

Im Jahr 2024 hat sich der Schweinefleischexport der Europäischen Union auf einem nahezu konstanten Niveau gehalten. Insgesamt wurden 4,264 Millionen Tonnen ausgeführt – ein leichter Zuwachs von 0,4 Prozent beziehungsweise rund 16.000 Tonnen im Vergleich zu 2023.

Die Ausfuhrmengen liegen jedoch weiterhin deutlich unter den Spitzenwerten früherer Jahre. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 wurden noch über 5,3 Millionen Tonnen exportiert, in den beiden Jahren zuvor lag das Volumen jeweils über 6 Millionen Tonnen.

Trotz eines anhaltenden Rückgangs der Bestellungen bleibt China auch 2024 der wichtigste Abnehmer für EU-Schweinefleisch. Die Ausfuhren in das Land beliefen sich auf 1,12 Millionen Tonnen – das sind 3,1 Prozent weniger als im Vorjahr. Zum Höhepunkt im Jahr 2020 hatte China infolge der Afrikanischen Schweinepest mehr als 3,3 Millionen Tonnen aus der EU bezogen.

Auch der Handel mit Großbritannien entwickelte sich rückläufig. Die Lieferungen sanken im Vergleich zu 2023 um 0,7 Prozent und lagen bei 895.700 Tonnen. Damit bleibt das Vereinigte Königreich ein bedeutender, aber leicht geschrumpfter Markt für europäische Produzenten.

Knapp dahinter folgt Japan. Dorthin wurden 354.800 Tonnen exportiert – ein Rückgang um 0,4 Prozent im Vergleich zu den Zahlen aus 2023. Südkorea hingegen verzeichnete ein moderates Plus von 3,8 Prozent, was die Liefermenge auf 251.500 Tonnen steigen ließ.

Ebenfalls positiv entwickelte sich der Export nach Vietnam. Die Mengen stiegen dort im vergangenen Jahr um 15,2 Prozent und erreichten 136.400 Tonnen. Damit zeigt sich, dass bestimmte asiatische Märkte weiterhin ein hohes Wachstumspotenzial für EU-Schweinefleisch bieten.

Nach Nordamerika nahmen die Ausfuhren ebenfalls zu. Die Vereinigten Staaten importierten 113.900 Tonnen, was einem Anstieg von 11,6 Prozent entspricht. Auch Australien erhöhte seine Einfuhren – dort wurden 2024 insgesamt 99.800 Tonnen abgenommen, ein Plus von 5,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Im Gegensatz zu den Exporten ging die Einfuhr von Schweinefleisch in die Europäische Union zurück. Mit rund 159.000 Tonnen wurde 2024 ein Minus von 3,8 Prozent gegenüber 2023 verzeichnet. Besonders deutlich war der Rückgang bei den Lieferungen aus dem Vereinigten Königreich, die um ebenfalls 3,8 Prozent auf 106.200 Tonnen sanken.

Schon wieder -EU-Agrarbudget: Europäische Bauernverbände warnen vor „historischem Fehler“

Die EU-Kommission muss am separaten EU-Topf für die Landwirtschaft festhalten. Alles andere wäre ein „historischer Fehler“. So energisch wenden sich die Bauernverbände an Ursula von der Leyen.

Würde die EU-Kommission ihre Pläne für den Agrarhaushalt durchziehen, wäre das ein „historischer Fehltritt“. Dieser Überzeugung sind zumindest die Europäischen Bauernverbände.

Sie haben sich mit ihrer Dachorganisation Copa-Cogeca in einem offenen Brief an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gewandt. Darin schreiben sie:

„Die Abschaffung der Zwei-Säulen-Struktur der GAP und die Verwendung eines einzigen nationalen Programms für jeden Mitgliedstaat wird zu einem weiteren Verlust an Einheitlichkeit in der europäischen Politik führen.

Dies wird auch weitreichende Folgen für die Lebensmittelproduktion sowie die Erhaltung lebendiger ländlicher Gebiete in der EU haben.“

In Zeiten „geopolitischer Instabilität, wirtschaftlicher Ungewissheit und wachsender gesellschaftlicher Herausforderungen“ sei ein starker Agrarsektor „der Grundpfeiler für die gesamte Sicherheitsstruktur der EU“, so Copa-Cogeca. Daher müssten die Ausgaben für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) separat im EU-Haushalt ausgewiesen bleiben.

Die EU-Kommission plant, den mehrjährigen EU-Haushalt umzubauen. In einer Mitteilung hat die EU-Kommission Mitte Februar vorgeschlagen, den EU-Haushalt nach 2027 in drei Blöcke zu unterteilen. Ein separates Agrarbudget plant die oberste EU-Behörde demnach nicht mehr.

Unter anderem will die EU-Kommission, dass jeder EU-Mitgliedstaat einen Ausgabenplan für die EU-Gelder aufstellen soll. Darin wären dann auch Agrargelder enthalten. Die EU-Länder könnten die Gelder aus Brüssel theoretisch aber auch für andere Zwecke verplanen. Die EU-Kommission würde die nationalen Pläne kontrollieren und absegnen.

Genau das ist dem Europaparlament ein Dorn im Auge. Die Parlamentarier befürchten, dass dieser Schritt ihr Mitspracherecht massiv beschneiden würde. Das geht aus einer Stellungnahme des Haushaltsausschusses im EU-Parlament hervor.

Zum Agrarhaushalt äußern sich die Parlamentarier darin jedoch nur am Rande. Das Budget der Gemeinsamen Agrarpolitik müsse auch in Zukunft sicherstellen, dass die Landwirtschaft „angemessen“ und „abschätzbar“ gefördert würde, heißt es darin.

Daneben sprechen die Haushaltspolitiker von „Inflationsschocks“, denen die Landwirte ausgeliefert seien. Auch diesem Umstand müssten die EU-Agrargelder Rechnung tragen.

Im Juli 2025 will die Kommission einen Vorschlag für den nächsten EU-Haushalt vorlegen. Dieser Vorschlag muss dann der Prüfung des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten standhalten. Es wird erwartet, dass der neue EU-Haushalt am 1. Januar 2028 in Kraft treten wird. von Konstaintin Kockerols

EU deckt nur 40 % des Bedarfs an nicht GV-Soja selbst

Die Europäische Union zählt weltweit zu den größten Verbrauchern gentechnikfreier Soja. Dennoch stammt nur ein Bruchteil des Bedarfs aus eigener Erzeugung. Aktuellen Angaben zufolge kann die EU lediglich etwa 40 Prozent ihres Bedarfs an nicht-genetisch veränderter Soja durch heimische Produktion abdecken.

Den größten Teil der Importe beziehen die Mitgliedstaaten weiterhin aus Brasilien. Dabei handelt es sich um zertifizierte gentechnikfreie Ware. Ergänzt wird das Angebot durch Sojalieferungen aus osteuropäischen Ländern, insbesondere aus der Ukraine und aus Serbien. Diese Herkunftsregionen gelten als zentrale Partner für die Versorgung mit nicht-GVO-Soja auf dem europäischen Markt.

Beim Sojaschrot, das hauptsächlich in der Tierfütterung zum Einsatz kommt, belegt die EU weltweit den dritten Platz beim Verbrauch – hinter China und den Vereinigten Staaten. Für das laufende Vermarktungsjahr 2023/24 wird das Verbrauchsvolumen auf rund 26,7 Millionen Tonnen geschätzt.

Für das kommende Wirtschaftsjahr 2024/25 wird ein Anstieg des Verbrauchs auf 28,3 Millionen Tonnen prognostiziert. Grund dafür ist das wachsende Angebot an Geflügelfleisch sowie eine Stabilisierung im Schweinesektor. Beide Entwicklungen erhöhen den Bedarf an proteinreichen Futtermitteln wie Sojaschrot.

Zu den größten Verbrauchsländern innerhalb der EU zählen derzeit Spanien mit 4,5 Millionen Tonnen, Italien mit 3,6 Millionen Tonnen sowie Frankreich mit einem Verbrauch von 3,4 Millionen Tonnen. Polen und Deutschland folgen mit 3,1 beziehungsweise 3 Millionen Tonnen.

Insgesamt entfällt damit auf diese fünf Mitgliedstaaten ein Anteil von rund 60 Prozent des gesamten Sojaschrotverbrauchs in der Europäischen Union. Damit spielen sie eine zentrale Rolle in der europäischen Eiweißstrategie – insbesondere mit Blick auf eine nachhaltige und gentechnikfreie Tierfütterung.

Was ist eine Brache und wozu? Warum ist sie wichtig für die Landwirtschaft?

Früher fester Teil der Fruchtfolge, heute wichtig für Biodiversität.

.Brachen sind Acker- oder Grünlandflächen, die für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr für die Produktion von nachwachsenden Rohstoffen, Lebens- oder Futtermitteln genutzt werden.

Als es noch keine Dünger oder Pflanzenschutzmittel gab, nutzen Landwirte Brachen, um die Fruchtbarkeit ihrer Böden zu erhalten, denn mit der Ernte werden auch Nährstoffe vom Boden abgefahren.

Ohne Dünger, um dem Boden nach der Ernte wieder Nährstoffe zurückzugeben, nutzte man deshalb die Brache, damit sich der Boden erholen kann. In dieser Zeit kann sich das Bodenleben erholen und organisches Material ansammeln, was zur Bildung von Humus und der Nährstoffversorgung beiträgt. In den Anfängen des Ackerbaus bauten die Landwirte deshalb ein Jahr lang eine Kultur wie zum Beispiel Weizen an, im nächsten lag die Fläche dann brach, um sich zu erholen. Dieses Vorgehen nennt man Zweifelderwirtschaft.

Mit der Erfindung der Bodenbearbeitung, der Düngung und der Erweiterung von Fruchtfolgen durch neue Kulturen, wie zum Beispiel Mais, verlor die Brache an Bedeutung. Die Kombination dieser Neuerungen erhält die Bodenfruchtbarkeit auch weitestgehend ohne die unproduktive Zeit.

Auch ungünstigere Standorte, auf denen ohne Dünger und Bodenbearbeitung keine Landwirtschaft möglich war, konnten dann als landwirtschaftliche Flächen genutzt werden.

Heute sind Brachen beliebt, um in Agrarlandschaften zusätzlichen Lebensraum für Wildpflanzen- und Wildtiere zu schaffen. Da auf landwirtschaftlichen Flächen weniger unterschiedliche Arten leben als auf Brachen, tragen die unproduktiven Flächen zum Naturschutz bei. von Anne Klös

EU-Agrarkommissar Hansen will GLÖZ vereinfachen

Bereits im Mai könnte die EU-Kommission vorschlagen, die Gemeinsame Agrarpolitik zu ändern. Landwirte dürften mit vereinfachten Förderauflagen rechnen.

EU-Agrarkommissar Christophe Hansen will offenbar die Anforderungen für die EU-Subventionen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) senken. Ein in Kürze erwartetes Vereinfachungspaket zur GAP könnte unter anderem ein Abschwächen der Standards für „guten Landwirtschaftlichen und Ökologischen Zustand“ (GLÖZ) beinhalten.

Das geht aus einem noch unveröffentlichten Anhang für den Entwurf der entsprechenden EU-Verordnung hervor. Offiziell soll die EU-Kommission das Dokument am 14. Mai präsentieren.

Bereits im vergangenen Jahr hatten sich EU-Mitgliedstaaten und das Europaparlament auf Vorschlag der Kommission auf eine Mini-GAP-Reform geeinigt. Seitdem können Landwirte etwa darauf verzichten, 4 % ihrer Ackerfläche stillzulegen und trotzdem GAP-Gelder erhalten.

Für Dauergrünland (GLÖZ 1) sollen die Mitgliedstaaten laut des Papiers unter anderem die akzeptierte Höchstgrenze für den Rückgang von 5% auf 7% anheben dürfen. Beim Referenzjahr bleibt es bei 2018.

Bei GLÖZ 2 – dem Schutz von Mooren und Feuchtgebieten – sollen die EU-Länder den Landwirten, die sich an die gegebenen nationalen Vorschriften halten, eine zusätzliche Vergütung anbieten können.

Sollten die Vorschläge Mitte Mai tatsächlich so präsentiert werden, dürfen sich auch die Biobauern über reduzierte Bürokratielast freuen. Da sie viele Regeln der GAP-Konditionalität über das EU-Ökorecht ohnehin einhalten müssen, wären sie „green by definition“ und somit von entsprechenden Nachweisen befreit.

Konkret soll es dem Leak zufolge vor allem um die GLÖZ-Standards 1 zum Dauergrünland, sowie GLÖZ 3 – einem Verbot des Stoppelabbrennens – gehen. Eingeschlossen wären auch GLÖZ 4, GLÖZ 5 und GLÖZ 6. Diese entsprechenden Anforderungen zur Anlage von Pufferstreifen, der Verringerung der Bodenerosion und der Pflicht zur Bodenbedeckung.

Darüber hinaus wird in dem noch unveröffentlichten Dokument vorgeschlagen, die Zahl der Vor-Ort-Kontrollen auf höchstens eine pro Jahr zu beschränken.

Aus der zuständigen Generaldirektion für Landwirtschaft (DG AGRI) der EU-Kommission gibt es offenbar Stimmen, die vor einem zu starkem Herabsetzen der Auflagen und Standards warnen. Die befürchten demnach vor allem, dass Großbetriebe im Vergleich zu kleineren Höfen relativ gesehen weniger kontrolliert werden. von AgE und Konstantin Kockerols

GB: Zwischen Produktionsanstieg und MKS

Die britische Schweinefleischproduktion stieg im ersten Quartal 2025 um 6,4 %. Doch trotz gestiegener Schlachtzahlen und -gewichte bleibt das Vereinigte Königreich importabhängig.

Nach einigen mageren Jahren legt die britische Schweinfleischproduktion wieder zu. So haben die britischen Erzeuger im ersten Quartal 2025 rund 245.000 t Schweinefleisch produziert. Dies entspricht einem Plus von 6,4 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die Schlachtzahlen stiegen dabei um 5,5 %. Das zeigen Statistiken der zuständigen Ministerien und Ämter.

Die mittleren Schlachtgewichte lagen 2025 bisher deutlich über dem 5-jährigen Durchschnitt. Sie lagen zuletzt bei rund 91,5 kg. Damit waren diese rund 1 kg schwerer als Anfang 2024 und ganze 2 kg schwerer als im vierten Quartal 2024.

Im Vorjahresvergleich stieg die Preise für Frischfleisch im Einzelhandel um rund 1,2 % an. Trotzdem legte der Absatz um 0,3 % zu. Beim verarbeiteten Fleisch zeigte sich ein Rückgang um 0,4 %.

Im Außenhandel ist das Vereinigte Königreich weiter abhängig vom Import. 2024 stieg die Einfuhrmenge bereits um 5 %.

In den ersten beiden Monaten 2025 kam es jedoch zur Trendumkehr. Hier sanken die Importe um 3,6 % im Vergleich zu Januar und Februar 2024. Das ist zu großen Teilen darauf zurückzuführen, dass mit Deutschland einer der wichtigsten Fleischlieferanten aufgrund des Ausbruches der Maul- und Klauenseuche (MKS) mit einer Importsperre belegt wurde. Eine Kompensation durch Importe aus Ländern außerhalb der EU erfolgte nicht.

Einfach zu teuer-Landmaschinen

In den vergangenen drei Jahren sind die Preise für landwirtschaftliche Fahrzeuge, insbesondere Zugmaschinen, um etwa 25 Prozent gestiegen, wie aus Daten des Statistischen Bundesamtes hervorgeht. Trotz einer leichten Abschwächung des Preisanstiegs zu Beginn des Jahres 2025, liegen die Kosten für Zugmaschinen immer noch 3 Prozent über dem Niveau des Vorjahres. Auch die Ausgaben für Instandhaltung und Ersatzteile dieser Fahrzeuge haben zugenommen.

Gleichzeitig erfahren die großen Hersteller landwirtschaftlicher Maschinen erhebliche Absatzschwierigkeiten. Viele Händler melden vollgestellte Höfe, eine deutliche Veränderung zu den früheren Engpässen. In wirtschaftlich unsicheren Zeiten tendieren Landwirte dazu, Investitionen aufzuschieben und beschränken sich auf die allernotwendigsten Anschaffungen. Dies wird teilweise durch den starken Rückgang der Preise für landwirtschaftliche Produkte und die gleichbleibend hohen Betriebskosten verschärft. Die niedrigen Zinsen für Kredite und Finanzierungen bieten wenig Entlastung, wodurch geplante Anschaffungen oft verschoben oder ganz abgesagt werden.

Diese Entwicklung betrifft nicht nur den österreichischen und deutschen Markt, sondern auch Frankreich, die USA und andere führende Agrarnationen. In Deutschland wurden im Februar 2025 lediglich 2.011 Traktoren neu zugelassen, was einen Rückgang von 24 Prozent im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Der Umsatz der Hersteller von Landmaschinen und Traktoren hat bereits im Jahr 2024 drastisch abgenommen. Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) Landtechnik verzeichnete einen weltweiten Rückgang der Bestellungen um 28 Prozent auf 11,1 Milliarden Euro, wobei insbesondere Traktoren und Erntetechnik betroffen waren.