Österreich will sich gegen Lebensmittelkrisen besser wappnen. Daher will die Regierung die staatliche Krisenvorsorge im Lebensmittelbereich umfassend neu aufstellen. Vergangenen Woche hat dazu der Ministerrat die Novelle des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes verabschiedet. (LMBG). Nach Regierungsangabe schafft sie eine zeitgemäße Grundlage, um die Ernährungssicherheit auch in Krisenzeiten zuverlässig abzusichern.
Vorausgegangen war vor gut zwei Jahren ein Bericht des Bundesrechnungshofes. Die Rechnungsprüfer deckten dabei einige Schwachstellen bei der Ernährungssicherung im Krisenfall fest. Sie verlangten Nachbesserungen.
Im Ernstfall kann es zu Lenkungsmaßnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette kommen. Beispielsweise könnte die Regierung im Ernstfall verbieten, Brotgetreide für die menschliche Ernährung an Tiere zu verfüttern für das Herstellen von Alkohol zu verwenden. Ein Eingriff direkt bei landwirtschaftlichen Betrieben ist laut Agrarministerium (BMLUK) nicht vorgesehen. Auch ein generelles Verkaufsverbot ist nicht geplant. Allerdings sieht das LMBG schon jetzt ein Verbot des gewerblichen Verkaufs von Lebensmitteln, Dünger oder Pflanzenschutzmitteln für die Dauer von bis zu 48 Stunden vor. Ein derartiges Verbot dient laut BMLUK, um einen „Ausverkauf“ vor Beginn einer Lenkungsmaßnahme zu verhindern.
Bei einem Verkaufs- oder Verfütterungsverbot erhalten betroffene eine Geldentschädigung. Die Regel präzisiert nun die Regierung in der LBMG-Novelle. Für die Höhe der Entschädigung gelten die Vorgaben des Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetzes.
Verbessert werden soll im Krisenfall auch die Kommunikation, wenn die Regierung Lenkungsmaßnahmen einführen will. So schafft die Novelle die rechtliche Grundlage, entsprechende Maßnahmen über die Homepage, aber auch beispielsweise über Social Media Kanäle zu verbreiten. von Josef Koch
