Mercosur-Deal: Nun doch- Diese Schutzmaßnahmen für EU-Landwirte sollen kommen

Eine wichtige Grundlage für den Mercosur-Deal ist gelegt: Die Mitgliedstaaten stimmen diesen Schutzmaßnahmen für EU-Landwirte zu. Es hagelt aber auch Kritik.

Die EU ist dem Abschluss eines Freihandelsabkommens mit den Mercosur-Staaten wieder einen Schritt nähergekommen. In Brüssel stimmte der Rat gestern (19.11.) einem Paket von Schutzklauseln für die europäische Landwirtschaft zu. Sie sollen die Landwirte in der EU vor Einkommenseinbußen bewahren, falls höhere Agrarimporte aus den Mercosur-Ländern auf dem Binnenmarkt die Preise zum Beispiel für Rindfleisch oder Geflügel drücken. Die EU-Kommission hatte ihren Vorschlag für eine Verordnung mit Schutzmaßnahmen vor zwei Monaten vorgelegt. Jetzt fehlt nur noch die Zustimmung des EU-Parlaments.

Grundsätzlich gegen den Mercosur-Deal sind aber Frankreich und wir Österreicher. Sie versuchen eine Sperrminorität zu organisieren.  Frankreichs Agrarministerin Annie Genevard kann dabei offenbar auf die Unterstützung von Polen, Ungarn, Belgien zählen. Als Wackelkandidaten stuft sie Irland und Rumänien ein. Beide werden aber für eine Sperrminorität benötigt.

Die Schutzverordnung verpflichtet die EU-Kommission zu einem sehr schnellen Krisenmechanismus, falls auch nur ein Mitgliedstaat eine Marktstörung durch steigende Importe anzeigt. Dazu genügt bei sensiblen Produkten wie unter anderem Rindfleisch, Geflügel, Milchprodukten, Zucker und Ethanol schon ein Preisrückgang von mehr als 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Kommission muss Faktoren wie Importvolumen, Preistrends sowie die Auswirkungen auf Produktion, Umsatz, Beschäftigung und Gewinne im betroffenen EU-Sektor prüfen. Für die sensiblen Produkte müssen die Untersuchungen innerhalb von vier Monaten abgeschlossen werden. In dringenden Fällen können vorläufige Maßnahmen innerhalb von 21 Tagen eingeführt werden. Eine mögliche Reaktion ist, die mit den Mercosur-Staaten vereinbarten Zollpräferenzen auf landwirtschaftliche Importe vorübergehend auszusetzen. Die Schutzmaßnahmen können auch auf einzelne Regionen der EU beschränkt werden.

Kernelement der Schutzverordnung ist eine Produktliste mit 23 Einträgen, auf der unter anderem Rind-, Geflügel- und Schweinefleisch, verschiedene Milchprodukte, Reis, Mais und Maisprodukte, Honig, Eier, Knoblauch, Spirituosen, Zucker, Ethanol und Biodiesel aufgeführt sind. Für diese Erzeugnisse sollen spezifische Regelungen aufgestellt werden, die eine verstärkte Überwachung von Markttrends im Zusammenhang mit Importen, die durch das Abkommen begünstigt werden, sicherstellen. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse muss die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament alle sechs Monate einen Bericht vorlegen, in dem die Auswirkungen der Importe auf die EU-Märkte bewertet werden. So sollen Risiken frühzeitig erkannt und rasch Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können.

Mit der Einigung auf die Schutzklausel-Verordnung ist ein wichtiger Zwischenschritt erreicht auf dem Weg zur Verabschiedung des Mercosur-Freihandelsabkommens selbst. Über das Abkommen sollen Rat und EU-Parlament noch vor Jahresende abstimmen. 

Während in Brüssel eine Zustimmung im EU-Ministerrat trotz einiger Gegenstimmen als wahrscheinlich gilt, ist das Votum des EU-Parlaments ein Unsicherheitsfaktor. Die Abgeordneten können nur mit Ja oder Nein über das Freihandelsabkommen (FTA) abstimmen. Inhaltliche Änderungen sind nicht vorgesehen. Für die Abstimmung Mitte Dezember werden Proteste landwirtschaftlicher Verbände erwartet. AgE