Na Endlich : EU-Parlament verbietet Bezeichnung „Veggie-Wurst“ und „Veggie-Burger“

Das Europäische Parlament hat eine Entscheidung getroffen, die in der Lebensmittelbranche für Diskussionen sorgt. Künftig sollen Begriffe wie „Wurst“, „Steak“ oder „Burger“ ausschließlich für Produkte aus tierischer Herkunft verwendet werden dürfen. Damit wird die Verwendung solcher Bezeichnungen für pflanzliche Alternativen untersagt. Ziel ist es, eine klare Trennung zwischen tierischen und pflanzlichen Lebensmitteln zu schaffen und Missverständnisse bei Verbrauchern zu vermeiden.

Das geplante Verbot betrifft Bezeichnungen, die bislang häufig für vegane oder vegetarische Ersatzprodukte verwendet wurden – etwa „Veggie-Wurst“ oder „Soja-Burger“. Der Beschluss des Parlaments muss nun noch von den 27 EU-Mitgliedstaaten bestätigt werden, bevor er in Kraft treten kann. Die Entscheidung folgt einem langjährigen Streit über die Kennzeichnung pflanzlicher Produkte, der bereits seit mehreren Jahren auf europäischer Ebene geführt wird.

Im Vorfeld hatten sich Unternehmen, Verbände und Verbraucherschützer deutlich positioniert. Mehr als 20 Unternehmen, darunter bekannte Marken wie Aldi Süd, Lidl, Burger King, Beyond Meat und Rügenwalder Mühle, wandten sich in einem offenen Schreiben gegen das Verbot. Sie befürchten, dass die Neuregelung für Verunsicherung sorgen und den Absatz pflanzlicher Produkte beeinträchtigen könnte. Auch Organisationen wie Foodwatch kritisierten den Beschluss und warnten vor einer unnötigen Einschränkung der Wahlfreiheit für Verbraucher.

Unterstützung erhält das Verbot hingegen von mehreren politischen Gruppen und landwirtschaftlichen Organisationen. Die Europäische Volkspartei (EVP) und deutsche Politiker wie Bundeskanzler Friedrich Merz sowie Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer befürworten die Entscheidung. Sie argumentieren, dass traditionelle Bezeichnungen wie „Wurst“ und „Schnitzel“ eindeutig mit tierischen Erzeugnissen verbunden seien und diesen Schutz verdient hätten. Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) spricht sich für eine klare Abgrenzung zwischen Fleischprodukten und pflanzlichen Alternativen aus.

Bereits 2025 hatte die EU-Kommission einen ähnlichen Vorschlag zur Regulierung der Produktbezeichnungen unterbreitet. Das Parlament hat diesen nun bestätigt, sodass künftig Begriffe wie „Wurst“, „Steak“ oder „Burger“ nur noch für Produkte aus Fleisch zulässig sind. Nach der Bestätigung im Plenum müssen die endgültigen Formulierungen noch in Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament abgestimmt werden.

Ob sich die Änderung tatsächlich auf das Kaufverhalten auswirkt, bleibt offen. Erfahrungen aus der Diskussion um pflanzliche Milchalternativen zeigen, dass viele Verbraucher auch nach einer Umbenennung weiterhin zu diesen Produkten greifen. Damit dürfte der Markt für pflanzliche Lebensmittel trotz neuer Bezeichnungsvorschriften weiter bestehen bleiben.

Ein Blick nach Frankreich verdeutlicht, wie komplex die rechtliche Lage in diesem Bereich ist. Dort hatte die Regierung bereits 2022 versucht, bestimmte Begriffe für Fleischersatzprodukte zu verbieten. Der Europäische Gerichtshof entschied jedoch, dass nationale Verbote für nicht geschützte Begriffe unzulässig sind, wenn sie den freien Warenverkehr einschränken. Die entsprechenden Dekrete wurden daraufhin aufgehoben.

Mit der aktuellen Entscheidung setzt das Europäische Parlament ein Signal für mehr Transparenz bei Produktkennzeichnungen. Gleichzeitig bleibt offen, ob die neuen Regeln langfristig zu mehr Klarheit oder zu zusätzlicher Verwirrung bei Verbrauchern führen werden. Für die Lebensmittelbranche bedeutet der Beschluss jedenfalls, dass Verpackungen und Marketingstrategien künftig angepasst werden müssen – sowohl für Hersteller pflanzlicher Produkte als auch für die traditionelle Fleischwirtschaft.