Neue Ukraine-Quoten für Mais, Gerste, Zucker: EU-Bauern sorgen sich vor Exporten

Die EU-Kommission hat nun die neuen Importquoten öffentlich gemacht. Bei diesen Agrarprodukten steigen die Einfuhrmengen besonders stark.

Agrarimporte aus der Ukraine verärgerten in den vergangenen Jahren immer wieder die Bauern in Deutschland und Österreich. Auch über das neue Handelsabkommen zwischen EU und der Ukraine von Ende Juni, das ab 1. Januar 2026 greift, hält der Ärger an. Denn bei einigen Produkten, wie Zucker, Gerste oder Mais, sollen die zollfreien Importquoten deutlich steigen.

Vor allem Ackerbauern sind über Getreide- und Maisimporte in Sorge. Schließlich ist Dünger relativ teuer im Vergleich zu deutlichen niedrigeren Getreidepreisen in der aktuellen Ernte. Zudem gibt es immer wieder Spekulationen, dass ukrainischer Mais nicht gentechnikfrei sei.

Beispielsweise die österreichischen Rübenbauer sind fassungslos. „Das ist eine Provokation gegenüber allen österreichischen Rübenbäuerinnen und -bauern, die durch die völlig überzogene Regelung der letzten Jahre und den damit ausgelösten Preisverfall bereits existenzielle Verluste hinnehmen mussten“, kritisiert Ernst Karpfinger, Vizepräsident des europäischen Zuckerrübenverbandes CIBE und Präsident der österreichischen Rübenbauern.

Nach der grundsätzlichen Einigung über das überarbeitete Handelsabkommen (DCFTA) hat die EU-Kommission nun die Details zu den Zollkontingenten veröffentlicht. Der Marktzugang für die Ukraine soll nach den derzeitigen Plänen der EU-Kommission bei sensiblen Erzeugnissen gegenüber dem ursprünglichen Assoziierungsabkommen (DCFTA) nur moderat erweitert werden, während bei weniger sensiblen Produkten vollständig liberalisiert werden soll.

Verglichen mit dem DCFTA, das 2016 vorläufig in Kraft trat, sieht das überarbeitete Abkommen nun folgende Zollkontingente bzw. jährlicher Anstiege vor:

  • Geflügelfleisch: von 90.000 t auf 120.000 t,
  • Eiern und Eiweiß: von 6.000 t auf 18.000 t,
  • Weißer Zucker: von 20.070 t auf 100.000 t,
  • Weichweizen: Anstieg von 1 Mio. t auf 1,3 Mio. t,
  • Gerste: von 350.000 t auf 450.000 t,
  • Mais: von 650.000 t auf 1 Mio. t,
  • Honig: von 6.000 t auf 35.000 t,
  • Milch, Sahne und Kondensmilch: von 10.000 t auf 15.000 t,
  • Butter und milchbasierte Aufstriche: von 3.000 t auf 7.000 t,
  • Magermilchpulver: von 5.000 t auf 15.400 t,
  • Schweinefleisch: unverändert 40.000 t,
  • Rindfleisch: unverändert 12.000 t,
  • Schaffleisch: unverändert 2.250 t.

Jegliche Einschränkungen durch Quoten für verarbeitete Sahne, Vollmilchpulver, fermentierte Milch, Pilze und Traubensaft sollen aufgehoben werden.

Liberalisierung bei einer Reihe von Produkten profitieren, darunter Milchprodukte, Tiernahrung und Fisch. Zusätzlich sind höhere Kontingentmengen zu Vorzugszöllen für Geflügel, Schweinefleisch und Zucker vorgesehen. Für Schweinefleisch soll das Kontingent von 20.000 t auf 45.000 t steigen, für Zucker von 40.000 auf 100.000 t und für Geflügel sogar von 20.000 t auf 120.000 t.

Die höheren Exportquoten für EU-Zucker beruhigen die Rübenbauern in Österreich indes nicht. So habe das bisherige Freihandelsabkommen, das bis Juni 2025 einen zollfreien Import von jährlich 263.000 t ukrainischen Zuckers ermöglichte, schwerwiegende Folgen verursacht. Durch den Preisverfall und die Zuckermarktverluste an die Ukraine musste in Österreich eine Zuckerfabrik geschlossen werden. EU-weit kam es zu weiteren Stilllegungen von Produktionsstandorten.

„Die Kommission ignoriert offenbar vollständig, welche Schäden ihre Freihandelspolitik in der Rüben- und Zuckerwirtschaft anrichtet“, so Karpfinger. Die Leidtragenden seien die heimischen Rübenbauern, während einige wenige Oligarchen mit riesigen Agrarholdings von diesen Freihandelsprivilegien profitiere.

Die Kommission knüpft den erweiterten Marktzugang daran, dass sich Kiew bis 2028 beim Tierschutz, beim Pflanzenschutzmitteleinsatz und bei Tierarzneimitteln schrittweise an relevante EU-Produktionsstandards angleicht. Die Ukraine muss dazu jährlich über ihre Fortschritte in den genannten Bereichen berichten.

Beide Seiten haben sich dem Vernehmen nach auf eine Schutzklausel, eine Art Notbremse, geeinigt, falls sich durch die weitere Handelsliberalisierung negative Marktverwerfungen ergeben. Der Schutzmechanismus könne aktiviert werden, wenn Importe eines von den zusätzlichen Zugeständnissen betroffenen Produkts nachteilige Folgen für eine der beiden Seiten haben. In der EU könne dies auch auf Ebene eines oder mehrerer Mitgliedstaaten bewertet werden, so die EU-Kommission. von AgE und Josef Koch