Urteil entlastet Almen: Bauern haften nicht pauschal für Kuh-Attacken

Ein OGH-Urteil schützt Almbauern vor Haftung – Wanderer müssen auf Kühe achten und tragen künftig mehr Verantwortung. Richtiges Verhalten auf Almen und auf Weideflächen könnte einen Großteil der Unfälle verhindern. Aber nicht jedes Risiko kann ausgeschlossen werden.

Innsbruck/Tirol – Ein Urteil zur rechten Zeit: Mit großer Erleichterung haben Almbauern in Tirol auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) in Wien reagiert, wonach Viehhalter nicht automatisch für Verletzungen haften, wenn bislang unauffällige Kühe auf Almweiden etwa mit Wanderern kollidieren.

Das Urteil sei richtungsweisend für die Alm- und Weidewirtschaft und sorge für Rechtssicherheit bei Almbauern, so der Kommentar des Landtagsabgeordneten und Bezirksbauernobmanns von Kufstein, Michael Jäger. In dem viel beachteten Fall war ein wanderndes Paar auf der Turrach (Kärnten) von einer Mutterkuh attackiert worden. Der OGH entschied nun, dass den Bauern keine Schuld trifft, da die Tiere nicht als gefährlich galten und auf einer üblichen Weide unterwegs waren. Laut dem Urteil reichten Warnschilder aus, weil sich Wanderer ihrer Eigenverantwortung bewusst sein müssten – und im Zweifel der Kuh den Vortritt lassen. „Nicht jedes Risiko kann und muss ausgeschlossen werden“, betont Jäger.

Die Entscheidung aus Wien wertet der Politiker als „klares Signal für unsere Bauern – und für alle, denen eine lebendige, funktionierende Almwirtschaft am Herzen liegt.“ Viele Almbauern hätten sich zuletzt große Sorgen gemacht – nicht nur um Haftungsfragen, sondern um die Zukunft der gesamten Almwirtschaft, so Michael Jäger. Seiner Meinung nach stärke dieses Urteil insbesondere auch das Vertrauen in ein bewährtes System, „das nicht nur unsere bäuerliche Selbstversorgung sichert, sondern auch unsere gepflegte Kulturlandschaft erhält.“