Die Bundesregierung hat sich mit dem Doppelbudget 2025/26 auf eine verantwortungsvolle Sanierung des Staatshaushalts verständigt. In diesem gesamtstaatlichen Konsolidierungskurs leistet auch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) einen ausgewogenen Beitrag – ohne zentrale Zukunftsthemen wie Versorgungssicherheit, Umwelt- und Klimaschutz und die Bedeutung eines starken ländlichen Raums aus dem Blick zu verlieren.
Für das Jahr 2025 stehen dem BMLUK in Summe rund 5 Mrd. Euro zur Verfügung, für 2026 rund 4,2 Mrd. Euro. Damit werden auch unter Sparvorgaben wichtige Zukunftsbereiche wirksam abgesichert und Investitionen ermöglicht.
Bundesminister Norbert Totschnig: “Wir stehen vor großen geopolitischen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen. Gerade deshalb ist es unsere Verantwortung, jetzt das Richtige zu tun. Ein stabiles Budget ist kein Selbstzweck, sondern die Voraussetzung für die Sicherheit, Versorgung und Lebensqualität in Österreich – besonders im ländlichen Raum.“
“Mein Ressort leistet einen fairen Beitrag zur Budgetsanierung – mit Maß und Ziel. Wir investieren gezielt dort, wo es nachhaltig Wirkung entfaltet: In die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln und Wasser, in klimafitte Wälder, in den Schutz vor Naturgefahren sowie in eine wirkungsvolle, treffsichere Umwelt- und Klimaschutzpolitik.“
Für die Land- und Forstwirtschaft (UG 42) sind 2025 rund 2,84 Mrd. Euro vorgesehen, 2026 rund 2,88 Mrd. Euro:
- Die Mittel für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bleiben mit rund 1,7 Mrd. Euro an EU- und Bundesmitteln stabil. Das bedeutet die Leistungsabgeltungen für Bäuerinnen und Bauern beim Agrarumweltprogramm ÖPUL (Umwelt, Tierwohl, Bio), im Bereich Berglandwirtschaft (AZ) sowie das Impulsprogramm bleiben aufrecht. Damit setzt die Regierung ein klares Signal für die Versorgungssicherheit mit hochwertigen Lebensmitteln, stabile Einkommen und einen starken ländlichen Raum.
- Der Waldfonds bleibt gesichert, für 2025/26 stehen über 70 Mio. Euro zur Verfügung.
- Das land- und forstwirtsch. Schulwesen wird mit 226 Mio. Euro jährlich stabil finanziert.
- Für den Schutz vor Naturgefahren, d.h. für die Wildbach- und Lawinenverbauung sowie den Wasserbau stehen für beide Jahre jeweils rd. 260 Mio. Euro zur Verfügung.
Umwelt- und Klimaschutz: Zielgerichtete Maßnahmen statt Überförderung
Im Bereich Umwelt, Klima und Kreislaufwirtschaft (UG43) stehen 2025 rund 2,19 Mrd. Euro zur Verfügung, damit werden die zugesagten Fördermittel aus 2024 vollständig finanziert. 2026 stehen rund 1,37 Mrd. Euro zur Verfügung. Trotz des Wegfalls des Klimabonus und der Kompetenzverschiebungen der Energieagenden ins BMWET bleibt die umwelt- und klimapolitische Handlungsfähigkeit gesichert:
- 1,8 Mrd. Euro bis 2030 für den Heizkesseltausch
- 1 Mrd. Euro bis 2030 für “Sauber Heizen“ für einkommensschwache Haushalte
- 266,9 Mio. Euro bis 2030 für klimafreundliche Fernwärme-Infrastruktur
- 150 Mio. Euro jährlich für die betriebliche Umweltförderung
- 72,5 Mio. Euro jährlich für den redimensionierten Klima- und Energiefonds, mit Fokus auf Wärmewende und regionale Initiativen
- 51 Mio. Euro jährlich für Kreislaufwirtschaft, plus 2 Mio. Euro für Flächenrecycling
- 30 Mio. Euro jährlich für den beliebten Reparaturbonus
Diese wesentlichen Förderschienen werden zielgerichtet fortgeführt.