In Europa ist die Vogelgrippe weiter auf dem Vormarsch. Es war nur eine Frage der Zeit, bis der erste Fall auch auf einem österreichischen Tierhaltungsbetrieb bestätigt wird. Entsprechende Maßnahmen zur Bekämpfung wurden bereits gesetzt.
Nachdem in Österreich bei mehreren Wildvögeln die Vogelgrippe (Hpai) nachgewiesen wurde, stieg in den vergangenen Wochen auch das Risiko für Geflügelbetriebe, Klein- und Hobbyhaltungen. Aus diesem Grund wurde mit dem 3. November 2025 das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko ausgewiesen.
In diesem Jahr erfolgte am Montag, dem 17. November 2025, der erste Nachweis des Geflügelpesterregers „HPAI H5N1“ in einer Kleinhaltung im Bezirk Neusiedl am See. Laut dem Land Burgenland umfasste der betroffene Tierbestand rund 170 Tiere, darunter Hühner, Enten, Gänse, Puten sowie Zier- und Hobbyvögel.
Der Betrieb wurde umgehend gesperrt, nachdem mehrere verendete Tiere gefunden worden waren. Die noch nicht verstorbenen Tiere der Kleinhaltung wurden inzwischen tierschutzgerecht gekeult.
In Kärnten, Niederösterreich und zuletzt in Oberösterreich wurden seit Ende September 2025 mehrere Hpai-positive Wildvögel bestätigt. Laut der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (Ages) waren in der aktuellen Vogelgrippesaison bisher nur Wildvögel betroffen. Bestätigt wurde der Erreger bei insgesamt 17 Schwänen, einer Ente und einer Gans.
Weil Wasser als ein ideales Medium für die Verbreitung des Virus gilt, dürften Wildvögel, insbesondere Wasservögel, die Hauptüberträger der Vogelgrippe sein.
Der Fall im Burgenland liegt in einer Region nahe dem Neusiedlersee. Der zweitgrößte Steppensee Europas bildet einen Anziehungspunkt für zahlreiche Tierarten und gilt als wichtige Raststätte für Zugvögel.
In einem Umkreis von 3 km um den betroffenen Betrieb werden alle geflügelhaltenden Betriebe klinisch untersucht und gegebenenfalls beprobt. Im angrenzenden Bereich bis 10 km werden geflügelhaltende Betriebe stichprobenartig kontrolliert. Auch hier gilt erhöhte Wachsamkeit, um eine etwaige Ausbreitung frühzeitig zu erkennen. Die Maßnahmen richten sich nach einer risikobasierten Einstufung der Betriebe.
Auch in allen anderen Landesteilen Österreichs gelten unabhängig vom konkreten Ausbruch verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen. von Artur Riegler