Ein von der Grünen Agrarsprecherin Olga Voglauer im Parlament eingebrachter Entschließungsantrag für ein Verbot von glyphosathältigen Pestiziden und PFAS-Pestiziden wurde diese Woche abgelehnt.
In dieser Woche wurde ein den Grünen eingebrachter Entschließungsantrag für ein Verbot von glyphosathältigen Pestiziden und PFAS-Pestiziden im Parlament behandelt. Das entsprechende Volksbegehren war von rund 120.000 Personen unterstützt worden. In der Begründung für Voglauers Antrag heißt es: „Sowohl bei Glyphosat als auch bei PFAS-Pestiziden – liegen ausreichend Hinweise auf eine besorgniserregende Gefährdung der menschlichen Gesundheit vor, um einen Entzug der Zulassungen auf nationaler Ebene basierend auf dem Vorsorgeprinzip zu rechtfertigen.“
In der Debatte zum Volksbegehren Glyphosat verbieten sprach sich die ÖVP gegen ein Totalverbot des Pflanzenschutzmittels aus. Denn Pflanzenschutz erfolge nicht zum Selbstzweck, sondern sei Grundlage für ausreichend und leistbare heimische Lebensmittel, sagte Andreas Kühberger (ÖVP). Glyphosat sie daher „ein wichtiges Werkzeug“, für dessen Einsatz es klare Regeln gebe. Österreich habe eines der strengsten Pflanzenschutzgesetze, unterstrich Kühberger.
Peter Schmiedlechner (FPÖ) und Alois Kainz (FPÖ) sprachen sich gegen einen „nationalen Alleingang“ hinsichtlich eines Totalverbots von Glyphosat aus, da der Glyhosat-Einsatz von der EU bis 2033 erlaubt sei. Ein Alleingang würde Wettbewerbsnachteile für die heimische Landwirtschaft bringen. Zudem wäre es eine „Politik der Schwachsinnigkeiten“, wenn man die eigene Wirtschaft einschränken würde, aber Produkte aus Ländern importieren würde, in denen Glyphosat weiterhin erlaubt sei, betonte Schmiedlechner.
Elisabeth Feichtinger (SPÖ) betonte, dass ihre Fraktion das Anliegen dieses Volksgehrens sehr ernst nehme und pochte auf eine EU-weite Lösung. Österreich könne „ein starker Motor sein“, um in dieser Sache auf EU-Ebene etwas zu bewegen, so Feichtinger.
Glyphosat sei eines der am besten erforschten Pflanzenschutzmittel, sagte Karin Doppelbauer (NEOS). Wenn man einen Ausstieg plane, müsse sichergestellt sein, dass dieser rechtskonform sei und in der Folge nicht Substanzen zum Einsatz kommen, die eventuell sogar „schlimmere Auswirkungen“ hätten. Es gebe somit in diesem Bereich noch einiges zu tun und man wolle sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass der Ausstieg „über die Zeit gut gelingen“ könne, so Doppelbauer. von Torsten Almann