Medienförderung in der Kritik: Bauernzeitung verteidigt sich

Ziel der Qualitätsjournalismusförderung ist es, die vielfältige Nachrichtenlandschaft im Wettbewerb mit internationalen Konzernen zu stärken. Aber geht es bei der Verteilung des staatlichen Geldes mit rechten Dingen zu?

Wien Die vorangegangene schwarz-grüne Bundesregierung hat im Jahr 2023 ein Förderinstrument ins Leben gerufen, um den qualitätsvollen Journalismus zu unterstützen. Jährlich werden rund 20 Mio. € an inländische Print- und Onlinemedien ausbezahlt, die dafür entsprechende Auflagen erfüllen. Dazu zählt auch die journalistische Sorgfaltspflicht.

Vor Kurzem hat die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) die diesjährige Vergabe von Fördermitteln nach dem „Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz“ veröffentlicht. Die Kritik daran ließ nicht lange auf sich warten. Das progressive Onlineformat moment.at – das ohne diese Förderung auskommen muss – , der ORF oder das Nachrichtenmagazin Profil bemängelten, dass die Geldausschüttung ungerecht und wenig transparent erfolgt sei.

Stein des Anstoßes war die erstmalige Auszahlung einer Qualitätsjournalismusförderung in der Höhe von 41.259 € an das Boulevard-Onlinemedium Exxpress – in der Rangliste auf Platz 51. Exxpress, dessen Mehrheitseigentümer das deutsche Onlineportal Nius ist, steht selbst immer wieder im Mittelpunkt der Berichterstattung anderer Medien.

In der Liste der 78 Empfänger der Qualitätsförderung findet sich an 42. Stelle auch die Österreichische Bauernzeitung. Als Organ des Bauernbunds, einer politischen Vorfeldorganisation der Volkspartei, liegt der Verdacht eines politischen Naheverhältnisses mit der ÖVP nahe. Laut Richtlinie sind aber Parteien und deren Medien eigentlich von der Förderung ausgeschlossen.

Von der unabhängigen und weisungsfreien Behörde KommAustria heißt es, dass alle Medien, deren Inhaber Förderungen erhalten hätten, auch die gesetzlichen Voraussetzungen und damit die verbindliche Grundlage für die Förderentscheidungen erfüllen.

Die Agrar Media Verlagsgesellschaft mbH (AMV) ist seit langer Zeit Medieninhaberin und Herausgeberin der Bauernzeitung. Eigentümer der AMV wiederum ist seit 1. Jänner 2024 der Verein Landmedien. Zum Zeitpunkt des Antrags für das Förderjahr 2023 war also die Bauernzeitung nicht mehr im Eigentum des Bauernbunds.

Für den Beobachtungszeitraum 2022 konnten Anträge bis 1. März 2024 eingebracht werden. Rückwirkend für das Jahr 2022 wurden der Bauernzeitung 31.971 € und für das Jahr 2023 weitere 32.657 € zugesprochen. Die Richtlinien mache nicht die Bauernzeitung, sondern die zuständige Behörde auf Basis des Gesetzes, so Pichler.

Dem im Zuge eines ORF-Interviews erhobenen Vorwurf, die Bauernbundmitglieder würden die Bauernzeitung gratis zugestellt bekommen, widersprach Pichler: „Das stimmt nicht. Natürlich zahlen unsere Abonnenten für die Zeitung. Jeder kann auf unserer Webseite ein Abo bestellen.“ von Arthur Riegler