Historisches Urteil in Spanien: „Massentierhaltung“ gegen Grundrecht

Der Oberste Gerichtshof in Galizien fällte vergangene Woche ein wegweisendes Urteil gegen die spanische Tierhaltung. Ein Präzedenzfall für ganz Europa?

Am spanischen Gerichtshof fiel in der vergangenen Woche ein historisches Urteil, das zum Präzedenzfall für ganz Europa werden könnte. Hintergrund, so das Urteil, sei die enorme Umweltbelastung, die die intensive Schweinehaltung in der Region A Limia in der Provinz Galizien im Nordwesten von Spanien herbeigeführt haben soll. Spanien ist der größteSchweineproduzent Europas. Allein in Galizien ist ein Drittel der gesamten spanischen Schweinehaltung angesiedelt. Dadurch seien, laut den Umweltschutzorganisationen ClientEarth und Amigos de la Tierra España (Friends of the Earth) sowie dem spanischen Verbraucherschutz CECU und sechs weiteren Klägern, grundlegende Menschenrechte verletzt worden.

Genauer gesagt sei dem Gerichtsurteil zufolge das Recht auf saubere Umwelt durch die spanische Schweine- und Geflügelhaltung von circa 20.000 Einwohnern verletzt worden. Die Schäden umfassen zu hohe Nitratkonzentrationen im Grundwasser und dem Stausee As Conchas sowie die Geruchsbelästigung durch Ammoniakausgasung. Diese hätten das Leben der Bevölkerung unerträglich gemacht.

Die Regionalregierung Galiziens sowie die zuständige Wasserbehörde wurden verpflichtet, sofortige Maßnahmen gegen den Gestank und die ökologischen Schäden zu ergreifen. Jahrelang hatten diese die gesundheitlichen Gefahren ignoriert und sollen sogar einen Kanu-Wettbewerb im kontaminierten Gebiet zugelassen haben.

Dieses Urteil schaffe, so CECU, einen Präzedenzfall – also einen neuen Maßstab für zukünftige, ähnliche Fälle – für den Schutz verfassungsrechtlich garantierter Grundgesetze, die durch industrielle Tierhaltung verletzt werden würden. Die Klägerseite wolle den Weg für weitere Klagen gegen Massentierhaltung in ganz Europa ebnen. Mit Material von Federación de consumidores y usuarios CECU