Auch in Finnland: Herkunftsangabe für Fleisch wird Pflicht

In Finnland muss zukünftig das Herkunftsland von Fleisch auf der Vorderseite der Verpackung angegeben werden. Dies soll Verbrauchern bewusstere Kaufentscheidungen ermöglichen.

Künftig muss in Finnland die Herkunft von Fleisch prominent auf der Lebensmittelverpackung angegeben werden. Die Gesetzesänderung ist laut dem finnischen Landwirtschaftsministerium im Juni 2025 in Kraft getreten und gilt für alle Lebensmitteln, die mehr als 15% Fleisch enthalten.

Diese Angabe muss in ausreichend großer Schrift von mindestens 3 Millimetern aufgedruckt sein und ergänzt die bereits verpflichtende Herkunftsangaben im Zutatenverzeichnis.

Die Reform soll fundierte Kaufentscheidungen erleichtern. Denn es sei bislang für Verbraucher schwierig zu beurteilen, ob ein scheinbar finnisches Produkt aus einheimischem oder importiertem Fleisch oder beidem bestehe. Durch die Novelle solle der Kauf von einheimischen Lebensmitteln erleichtert werden.

Wenn das Herkunftsland des im Lebensmittel verwendeten Fleisches variiert, ist Ressortangaben zufolge auch eine allgemeinere Angabe wie beispielsweise „mehrere EU-Länder“ oder „mehrere Nicht-EU-Länder“ zulässig.

Wunsch nach europäischer Regelung

Finnland setzt sich seit Langem dafür ein, dass bei Lebensmitteln eine Herkunftskennzeichnung auf EU-Ebene vorgeschrieben wird. Da eine harmonisierte Regelung aber nicht in Sicht ist, hatte Finnland 2017 auf nationaler Ebene die Angabe des Herkunftslandes bestimmter Lebensmittel gesetzlich geregelt.

Dieses Gesetz gilt für Fleisch, das als Zutat in einem Lebensmittel verwendet wird, sowie für Trinkmilch und Milch, die in Milcherzeugnissen und bestimmten ähnlichen Zubereitungen verarbeitet ist. von Hauke Decken