Seit einer Woche steht die Legehennenschlachterei Buckl still – mit dramatischen Auswirkungen für Legehennenhalter,denn er schlachtete bis zu 60.000 am Tag . Auch die Althennen leiden unter der Situation.
Der Betrieb der Legehennenschlachterei Buckl in Wassertrüdingen steht seit über einer Woche still. Angesichts der Situation der Legehennenhalter, deren Hennen dort geschlachtet wurden, und der Althennen, die nun weiter transportiert werden müssen, ist diese Situation für die gesamte Wertschöpfungskette schwierig.
Die bayerische und baden-württembergische Geflügelwirtschaft verurteilt die aufgedeckten Tierschutzverstöße im Schlachtbetrieb Buckl in einer Pressemitteilung auf das Schärfste. Derartige Zustände seien absolut inakzeptabel und durch nichts zu rechtfertigen. Als Branche, die sich dem Tierschutz verpflichtet fühlt, erwarte man eine vollständige Aufklärung sowie entsprechende Konsequenzen für die verantwortlichen Personen.
Wolfgang Schleicher, Geschäftsführer des Zentralverbands der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), sieht auch die Kontrollbehörden in der Pflicht. „Wir als Verband sind keine Kontrollinstanz. Buckl ist ein Schlachtbetrieb. Das heißt, es ist normalerweise täglich ein Veterinär vor Ort, der die Fleischuntersuchung der geschlachteten Tiere macht.“
Zudem habe, nach Kenntnissen der Deutschen und Bayerischen Geflügelwirtschaft, im April die letzte reguläre Überprüfung im Betrieb stattgefunden. „Sollte es hier Zertifizierungsprogramme geben, zum Beispiel der Fleischwirtschaft oder QS, dann werden sich die Verantwortlichen auch die Vorgänge ansehen und prüfen, ob es weitere Kontrollfunktionen geben muss“, so Schleicher.
Wie Betreiber Daniel Buckl weiter verfahren will, dazu hat er sich offiziell noch nicht geäußert. Laut Gerüchten möchte er den Betrieb nicht wieder aufnehmen.
Eine KBVL-Sprecherin erklärt, dass sich an der Situation gegenwärtig nichts geändert habe. „Uns liegen zum derzeitigen Zeitpunkt auch keine Informationen über eine beabsichtigte Wiederaufnahme des Betriebs vor. Es liegt weiterhin im Einflussbereich des Betriebes, wie zügig die angeordneten Anforderungen umgesetzt werden. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Betrieb auch ohne den derzeitigen Betriebsinhaber, beispielsweise durch einen Investor, fortzuführen, sofern dieser über die hierfür erforderliche Sachkunde zur Leitung eines derartigen Betriebs verfügt und durch entsprechende Konzepte nachweisen kann, dass er in der Lage ist, den Tierschutz im Betrieb dauerhaft zu gewährleisten.“
Jetzt zähle es, möglichst schnell einen praktikablen, tierschutzgerechten und wirtschaftlich tragbaren Weg zu finden, sagt Robert Schmack, Vorsitzender des LVBGW: „So können wir die Wertschöpfungskette vom Eintagsküken über Eier und Schlachthennen für eine regionale Versorgung der Verbraucher aufrechterhalten.