Höhere Grundsteuer: Werden wir Bauern zur Kasse gebeten?

Das gewerkschaftsnahe Institut Momentum hält eine Reform für nötig. Bis zu 2,7 Mrd. Euro mehr Grundsteuer sind möglich. Vorbild ist Baden-Württemberg.

Bauernvertreter laufen schon Sturm. Es geht um eine Erhöhung der Grundsteuer. Noch gibt es aber nichts Konkretes aus dem Bundesfinanzministerium. Doch das gewerkschaftsnahe Institut Momentum hat mit seinen aktuellen Berechnungen die Debatte losgetreten. Laut dem Institut könnten die klammen Kommunen in Österreich bei einer Reform der Grundsteuer bis zu 2,7 Mrd. € mehr einnehmen und so ihre Gemeindekassen aufbessern. Gemeindebund und Fiskalrat haben ebenfalls Anpassungsvorschläge.

„Der Vorschlag, die Grundsteuer in einem solchen Ausmaß zu erhöhen, steht für uns in keiner Weise zur Diskussion“, so ein Sprecher des Bauernbundes. Der Bauernbund ist gegen jeglichen Eingriff in Grund und Boden und damit in die Existenzgrundlage von Bäuerinnen und Bauern. Er will das Eigentum der Landwirte „mit aller Entschlossenheit“ verteidigen.

Aus Sicht der LK Österreich würde eine Anhebung der Grundsteuer die verfügbaren Einkommen weiter reduzieren, weil sie nicht am Markt weitergegeben werden kann. Sie müsste daher aus der Substanz der Betriebe oder aus außerlandwirtschaftlichen Einkommen finanziert werden. „Das lehnen wir entschieden ab. Für uns bedeutet Grund und Boden eine unverzichtbare Produktionsgrundlage und keine Anlageform“, so eine Sprecherin  der Landwirtschaftskammer.

Einen ganz anderen Ansatz verfolgt der Unabhängige Bauernverband (UBV). Nach seiner Auffassung ist die Grundsteuer für land- und Forstwirtschaftliche Grundstücke ein Anachronismus. Der Verwaltungsaufwand sei oft höher als der Wert dieser „Bagatellsteuer“. Laut UBV ist ohne Ausgleichszahlungen eine profitable Landbewirtschaftung in Österreich nahezu unmöglich. Gleichzeitig besteuere man dieselben Flächen, moniert UBV-Landeskammerrat und Bürgermeister der Gemeinde Treubach, Georg Schickbauer.

Da dies logisch nicht zu erklären sei, fordert der UBV, die Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Flächen ersatzlos zu streichen. Damit die ländlichen Gemeinden zu mehr Geld kommen, soll das Ungleichgewicht mit Wien ausgeglichen werden. Ein Wiener ist laut Schickbauer beim Finanzausgleich fast vier Mal so viel Wert wie ein Bürger einer Landgemeinde.

Dagegen sehen die Momentum-Experten die Grundsteuer als einen „geeigneten Baustein“, einen größeren Anteil am Steueraufkommen aus Vermögenswerten zu erzielen. Aktuell kämen gerade einmal rund 4 von 100 Steuereuros aus der Besteuerung von Vermögen. Bei der Steuer auf Grund und Boden nachzujustieren sei vernünftig, denn die Bemessungsgrundlage für die Höhe des Steuerbeitrags ist aus der Zeit gefallen.

Laut dem Institut betrug das Steueraufkommen durch die Grundsteuer B im vergangenen Jahr 792 Millionen Euro. Die Grundsteuer B ist für Einfamilienhäuser, Mietimmobilien, gemischt genutzte Immobilien, Gewerbeimmobilien und andere bebaute und unbebaute Grundstücke fällig.

Als kurzfristige Lösung schlägt der Gemeindebund vor, die Grundsteuer rückwirkend der Inflation anzupassen. Das würden den Gemeinden jährlich 380 Millionen Euro zusätzlich, also insgesamt 1,2 Mrd. €, in die Kassen spülen. Der Fiskalrat schlägt dagegen vor die Grundsteuer auf rund 1,6 Mrd. € pro Jahr zu verdoppeln.

Eine weitere Option biete das Modell in Baden-Württemberg, so Momentum. Dort wird eine Boden- statt einer Grundsteuer eingehoben. Das süddeutsche Bundesland berechnet die Grundsteuer B ausschließlich aus dem Bodenwert, auf dem Grundstück befindliche Gebäude werden nicht mehr einbezogen. Dafür nutzt Baden-Württemberg die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert. Beide Werte werden miteinander multipliziert und ergeben den sogenannten Grundsteuerwert.

Die Bodensteuer bedeutet laut Institut ein bis zu 4-mal so hohes Steueraufkommen wie die aktuelle Grundsteuer und reduziert laut Institut gleichzeitig den Aufwand für die Gemeinden. Durch dieses Steuermodell könnten Gemeinden je nach Hebesatz zusammen jährlich bis zu 2,7 Mrd. € zusätzlich einnehmen. Insgesamt müssten Grundbesitzer dann rund 3,5 Mrd. € zahlen.

Als Begründung für eine grundlegende Reform führt Momentum an, dass in den vergangenen gut 25 Jahren die Immobilienpreise stärker gestiegen sind als das Aufkommen durch die Grundsteuer B. Diese legte um 81 %, die Immobilienpreise dagegen um 164 %, allerdings waren sie zuletzt leicht rückläufig. Faktisch sei die Grundsteuer seit 1993 nicht mehr angepasst worden.

Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums versucht die Wogen zu glätten. Eine Reform Grundsteuer A, also für die Land- und Forstwirtschaft, sei nicht in Diskussion. Allerdings hatte Ende 2024 eine Arbeitsgruppe Reformvorschläge für die Grundsteuer B vorgelegt. Diese war im Finanzausgleich Paktum 2024 vereinbart. Diese Vorschläge will das Ministerium nun zu prüfen. von Josef Koch