INFORMATIONSBLATT MAUL- UND KLAUENSEUCHE – FLEISCHWERKE MARCHER

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Ungarn und der Slowakei stellt eine große Bedrohung der Fleischwirtschaft dar. Aufgrund des grenznahen
Ausbruches in Ungarn reicht die Überwachungszone auch bis in österreichisches Staatsgebiet (Stand: 31.03.2025).
Bei der Maul- und Klauenseuche handelt es sich um eine sehr leicht übertragbare Infektionskrankheit. Betroffen sind Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Büffel
und Wildwiederkäuer (Hirsche, Rehe). Es handelt sich um ein sehr widerstandsfähiges Virus, das von erkrankten Tieren mit Speichel, Milch und Blasenmaterial
ausgeschieden wird. Das Virus überlebt bis zu 15 Wochen in Futter und Abwasser und mehrere Jahre im Tiefkühlfleisch!
FOLGENDE PRÄVENTIVE SCHUTZMASSNAHMEN WURDEN DEFINIERT, UM DEN
EINTRAG IN UNSEREN BETRIEB SO WEIT WIE MöGLICH AUSZUSCHLIESSEN

INFORMATIONSBLATT
MAUL- UND KLAUENSEUCHE
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Ungarn und der Slowakei stellt eine große Bedrohung der Fleischwirtschaft dar. Aufgrund des grenznahen
Ausbruches in Ungarn reicht die Überwachungszone auch bis in österreichisches Staatsgebiet (Stand: 31.03.2025).
Bei der Maul- und Klauenseuche handelt es sich um eine sehr leicht übertragbare Infektionskrankheit. Betroffen sind Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Büffel
und Wildwiederkäuer (Hirsche, Rehe). Es handelt sich um ein sehr widerstandsfähiges Virus, das von erkrankten Tieren mit Speichel, Milch und Blasenmaterial
ausgeschieden wird. Das Virus überlebt bis zu 15 Wochen in Futter und Abwasser und mehrere Jahre im Tiefkühlfleisch!
FOLGENDE PRÄVENTIVE SCHUTZMASSNAHMEN WURDEN DEFINIERT, UM DEN
EINTRAG IN UNSEREN BETRIEB SO WEIT WIE MöGLICH AUSZUSCHLIESSEN
beim Tiertransport gilt:

  • Transportfahrzeuge nach jedem Transport reinigen und desinfizieren.
  • Einstreu in den Container verbringen.
  • Desinfektionsmittel mitführen.
  • Landwirte mögen Schlachttiere selbst verladen!
  • Sollte es nicht anders möglich sein, ist beim Betreten geeignete Schutzkleidung (z.B. Einwegmantel,
    Einweganzug, Überziehschuhe etc.) zu verwenden.
    für Schlachthöfe und fleischverarbeitende Betriebe gilt:
  • Einschränkung des Viehverkehrs: Zukauf aus unbedenklichen Betrieben möglichst weitab des Sperrgebietes. In der erweiterten Sperrzone: jeglicher
    Viehverkehr verboten.
  • Hygiene: Bei Zufahrt zum Betrieb ist der Seuchenteppich zu nutzen (LKWs und PKWs, für Vieh- und Fleischtransport). Betriebsfremden
    Personen nur ausnahmsweise Zutritt gewähren bzw. betriebseigene Kleidung und Stiefel zur Verfügung stellen.
  • Kontrolle der Tiere und Schlachtkörper durch den Tierarzt!
  • Gefahr der Einschleppung bei Tier‐ und Fleischimporten: keine Fleisch- und Wurstwaren aus einem anderen Land zu uns bringen, weder in die Firma,
    noch in eure Unterkunft.
  • Möglichkeit einer indirekten Übertragung (über Fleisch, Milchprodukte, Schlachtabfälle, Küchenabfälle, Dung, Gülle, Abwasser, Staub, Schmutz,
    Schuhwerk, Kleidung, Nagetiere usw.) DAHER Schuhe und Kleidung desinfizieren, wenn diese mit einem Stall oder möglichen anderen kontaminierten
    Materialien in Berührung gekommen sind. ERHÖHTE SCHUHHYGIENE BEI UNS IM BETRIEB!!!
  • Wir möchten euch bitten, in eurem Heimatland keine Ställe zu betreten und den Kontakt mit Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Büffeln und
    Wildwiederkäuern, wie Hirsche/Rehe, unbedingt zu vermeiden. Falls ihr selbst einen Stall betreibt, dringend Hygienemaßnahmen beachten, Schuhe
    und Kleidung desinfizieren oder komplett tauschen bzw. Einwegmaterial verwenden.
  • Ein wirksames Desinfektionsmittel wird in unseren Betrieben zur Verfügung gestellt.
  • Bei Betreten des Betriebes Hände mit Seife waschen und desinfizieren.
  • Betriebseigene Kleidung und Stiefel verwenden.
  • Betriebseigene Gummihandschuhe oder Einmalhandschuhe verwenden

Ergänzend: Maßnahmen im Seuchenfall am landwirtschaftlichen Gehöft:

  • Sperrmaßnahmen in der Schutz- und Überwachungszone: alle Tiere sind am Ort ihrer Aufstallung zu belassen.
  • Verbot des freien Herumlaufens von Tieren, Verbot des Tierverkehrs, tierischen Produkten (Milch, Fleisch, Eier usw.), des Ausbringens
    von Dünger, Streu, Gülle usw.
  • Anbringen von Desinfektionsmatten an Hofzufahrten und vor Stalleingängen.
    ACHTUNG VOR FAHRLÄSSIGER SEUCHENVERBREITUNG!
    DER STAAT MACHT DEN SCHULDIGEN HAFTBAR!
    Übertragung auf den Menschen:
    Bei engem Kontakt mit betroffenen Tieren (Landwirte, Tierpfleger, Tierärzte, Viehhändler etc.), kann es zu einer Infektion des Menschen kommen, die in der
    Regel nicht zu einer Erkrankung führt. Eine Übertragung durch direkten Kontakt mit den Tieren, durch tierische Produkte, durch mechanische Übertragung
    (Schuhwerk, Oberflächen etc.), sowie durch Luft ist dennoch möglich!
    Aufgrund der angespannten Lage bitten wir alle Mitarbeitenden der Marcher Fleischwerke, sich an die oben angeführten Empfehlungen zu halten. Wenn wir
    dabei zusammenarbeiten, ist das Seuchenrisiko geringer. Die Einhaltung aller Hygienemaßnahmen wird auch von der Abteilung QM verstärkt kontrolliert.
    Sollten sich Fragen bzw. Unklarheiten ergeben, könnt ihr gerne die Mitarbeiter der Abteilung QM kontaktieren.
    Herzlichen Dank für die Mithilfe!