In Kärnten ist seit Mitte Mai das neue Alm- und Weideschutzgesetz in Kraft. Über 1800 Almen gelten als nicht schutzfähig.
Die Almsaison beginnt dieses Jahr in Kärnten witterungsbedingt früher. Doch rechtzeitig vor dem Almauftrieb hat die Landesregierung ist die Entnahme von Problemwölfen neu geregelt. Seit Mitte Mai (15.5.) gelten die Regeln des neuen Alm- und Weideschutzgesetzes, ebenso wie die der Almschutzgebietsverordnung sowie der neuen Risikowolfsverordnung. Das soll die Bejagung von Problemwölfen erleichtern.
Das sind die wichtigsten Punkte: In ausgewiesenen Almschutzgebieten, in denen Herdenschutzmaßnahmen nicht umsetzbar sind, wird ein Eingreifen gegen Schadwölfe möglich, sobald eine unmittelbare Bedrohung für Nutztiere von ihnen ausgeht. Zusätzlich entfällt die bisherige Regelung, dass eine bestimmte Anzahl von Nutztieren getötet worden sein muss, bevor der Wolf zum Abschuss frei war. Bereits nachdem der erste Riss festgestellt wurde, erlaubt das Gesetz, den Schadwolf zu entnehmen. Die Erlaubnis gilt vier Wochen lang, im gesamten Jagdgebiet sowie innerhalb eines 10-Kilometer-Radius davon. Auch die Vergrämung von Wölfen in Almschutzgebieten und auf Weiden ist durch jede Person und zu jeder Zeit möglich. Sollte ein Warnschuss abgegeben werden, hat dies durch einen Jagdausübungsberechtigten zu erfolgen.
„In 1837 Kärntner Almgebieten hören wir somit ab sofort damit auf, tote Tiere zu zählen, bevor wir eingreifen können“, führt Kärntens Agrarreferent Martin Gruber aus. Exakt diese Zahl weist die Verordnung zu Schutzgebieten aus, weil dort, basierend auf einer fachlichen Überprüfung, Herdenschutzmaßnahmen nicht durchführbar sind. „Nahezu alle bewirtschafteten Almen in Kärnten sind somit von der neuen Regelung erfasst“, versichert Gruber. Eine Liste der Schutzgebiete ist zum, Bespiel bei der LK Kärnten einzusehen.
Dessen Präsident Siegfried Huber wertet das neue Alm- und Weideschutzgesetz als „einen großen Schritt“ in die richtige Richtung. Herdenschutz auf Almen funktioniere nicht. Die Almwirtschaft in Kärnten spielt eine außerordentlich große Rolle. Nach Kamamerangaben sind rund 16 Prozent der Landesfläche sind Almen und mehr als 3600 Bäuerinnen und Bauern treiben jährlich Tiere auf eine heimische Alm.
Josef Obweger, Obmann des Kärntner Almwirtschaftsvereins, hofft nun, dass mit dem neuen Rechtsrahmen zu vermehrten Almauftrieb von Schafen führt. Vergangenes Jahr sei der Auftrib um 2300 Stück zurückgegangen, insbesondere auf Almen mit mehrfacher Wolfspräsenz. Dabei hat sich die Zahl der Nutztierrisse aufgrund der damaligen Umsetzung der Kärntner Wolfsverordnung auf ein Drittel verringert. Gleichzeitig wurden mehr Wölfe genetisch nachgewiesen wurden. Für Obweger ist es daher umso wichtiger, dass mit dem Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz nunmehr eine wesentlich raschere und praxistauglichere Vorgangsweise bei Angriffen auf Nutztiere ermöglicht wird. „Kärnten nimmt damit bundesweit eine vielbeachtete Vorreiterrolle ein“, hebt er hervor.