Es geht nicht mehr alles-NL: Vion muss bei Lieferverträgen nachgeben

Der Schlachter darf zukünftig die Lieferverträge nicht mehr einseitig anpassen.

Die niederländischen Schweinehalter werden bei zukünftigen Vertragsverhandlungen mit dem Schlachtkonzern Vion eine bessere Verhandlungsposition haben. Wie das niederländische Fachmagazin Boerderij berichtet, hat Vion gegenüber der nationalen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM) einige Zugeständnisse gemacht, was die Ausgestaltung der Lieferverträge angeht.

So hat das Fleischunternehmen unter anderem zugesagt, dass man zukünftig nicht mehr Verträge einseitig anpasst, sondern nur noch nach Zustimmung des Landwirtes. Außerdem können Betriebe neue Verträge bzw. Vertragskonditionen ablehnen, ohne das Vion von der Möglichkeit gebraucht machen könnte, den bestehenden Vertrag sofort zu kündigen. Stattdessen will sich der Schlachter hier an die vereinbarten Kündigungsfristen halten. Dem Landwirt steht es dagegen in einem solchen Fall zu, ohne einjährige Kündigungsfrist aus dem Liefervertrag auszusteigen.

ACM hatte den Konzern als Reaktion auf Beschwerden der Producers Association for Pig Farming (POV) angezählt und erklärt, dass die einseitige Änderung eines Liefervertrags gegen das Gesetz über unlautere Geschäftspraktiken in der Landwirtschaft und Lebensmittelkette (OHP Agriculture Act) verstößt. Das im November 2021 in Kraft getretene Gesetz soll die Verhandlungsposition von Landwirten und Fischern gegenüber ihren Käufern stärken.

Die POV hatte auch gegen den sogenannten Garantiepreis von Vion Beschwerde eingelegt. Der Konzern hatte diese Zusatzzahlung auf 1,5 Cent pro Kilo Schlachtgewicht begrenzt. Laut ACM stellt dies allerdings keine unlautere Geschäftspraxis dar. Davon losgelöst hat Vion gegenüber der Behörde erklärt, dass die Festsetzung eines Höchstbetrages nun sowieso aufgehoben wird. Die Regelung war vor ein paar Jahren aufgrund der wechselhaften Marktbedingungen eingeführt worden und ist nun nicht mehr zeitgemäß.