Deutschland gibt Gas bei Tierwohlställen

BUNDESPROGRAMM ZUR FÖRDERUNG VON TIERWOHLSTÄLLEN TRITT MORGEN IN KRAFT

Das Bundesprogramm Umbau Tierhaltung wurde heute veröffentlicht. ©ISN

Das Bundesprogramm Umbau Tierhaltung wurde heute veröffentlicht. ©ISN

Nachdem das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung heute Nachmittag im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, tritt es morgen (1. März) in Kraft. Schweine haltende Betriebe können die Förderung der Investitionskosten beim Umbau ihres Stalles ab kommender Woche bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Die Beantragung der Förderung der laufenden Mehrkosten ist ab dem 1. April möglich.

 

Das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt morgen, 01. März, in Kraft. Das gab das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) heute bekannt. Mit dem Programm soll der Umbau in die Haltungsformen Frischluftstall, Auslauf/Freiland und Bio sowie die laufenden Mehrkosten gefördert werden. Für den Start des Umbaus der Schweinehaltung steht eine Milliarde Euro über den Bundeshaushalt zur Verfügung. Die Förderlaufzeit beläuft sich auf sieben Jahre.

 

 

Förderung der Investitionskosten und der laufenden Mehrkosten

Das Bundesprogramm gliedert sich in zwei Förderstränge: die investive Förderung und die Förderung der laufenden Mehrkosten. Mit der Investitionskostenförderung sollen Schweinehalter unterstützt werden, die ihre vorhandenen Ställe auf die Haltungsformen Frischluft, Auslauf/Weide oder Bio umbauen oder entsprechende Stallneubauten errichten wollen. Je nach Investitionshöhe sind Förderungen von bis zu 60 Prozent möglich. Mit der Förderung laufender Mehrkosten können Schweinhalter, die bereits höhere Haltungsformen in ihren Ställen umsetzen, mit einer Pauschale pro Tier finanziell unterstützt werden.

 

Antragsstellung bei der BLE

Das Förderprogramm wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) umgesetzt. Die BLE berät Antragstellende, prüft eingehende Anträge und stellt die Förderbescheide aus. Auf der Webseite der BLE erhalten Schweinehalter, die eine Beantragung der Förderung in Betracht ziehen, nähere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen und hilfreiche Tipps sowie Dokumente für die Antragstellung. Die Antragstellung für die investive Förderung erfolgt über das Förderportal des Bundes Easy-Online. Die BLE weist darauf hin, dass der Link zu Easy Online ab kommender Woche bereitstehen wird. Anträge für die laufende Mehrkostenförderung können voraussichtlich ab April 2024 gestellt werden.