Es wird Zeit -EU-Kommission geht ersten Schritt in Richtung Bürokratieabbau

Die EU-Kommission macht konkrete Vorschläge, wie sie Bürokratie für die Landwirtschaft abbauen will. Doch auch die sind nicht einfach umzusetzen. Machen die Mitgliedstaaten mit?

Die Europäische Kommission hat Vorschläge an die EU-Mitgliedstaaten gemacht, um Bürokratie in der Landwirtschaft abzubauen. In einem sogenannten „Non-Paper“ schlägt die EU-Kommission unter anderem vor, die Regeln für den Umbruch von Grünland und Kontrollen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) anzupassen.

Am Montag treffen sich die EU-Agrarminister in Brüssel und beraten, wie sie auf die andauernden Proteste der Landwirte in Europa reagieren sollen.

Die EU-Kommission hat zum einen vorgeschlagen, die Regeln zum Grünlandumbruch im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu lockern. Derzeit darf ein Betrieb seine Grünlandfläche theoretisch um maximal 5 % pro Jahr verringern, sprich zu Ackerland umwandeln. Auf Ebene der Mitgliedstaaten muss die Fläche von Dauergrünland zum Bezugsjahr 2018 jedoch konstant bleiben.

Die EU-Kommission schlägt vor, in Ausnahmefällen von dieser Regel abzuweichen. Eine solche Ausnahme könnte laut EU-Kommission etwa dann eintreten, wenn der Tierbestand eines Betriebes deutlich abnimmt oder der Landwirt das Grünland nicht mehr gewinnbringend nutzen kann.

Daneben schlägt die EU-Kommission vor, die Durchführung von GAP-Kontrollen zu vereinfachen. Eine bessere Analyse von Satellitenbildern soll die Zahl der Besuche in landwirtschaftlichen Betrieben durch nationale Behörden um bis zu 50 % verringern.

Diese beiden Vorhaben ließen sich bis Mitte März umsetzen, so die EU-Kommission – das Okay der Mitgliedstaaten vorausgesetzt.

Mittelfristig schließt die EU-Kommission nicht aus, die EU-Gesetze zur GAP zu ändern. Dabei müsse es um eine „begrenzte Anzahl zielgerichteter Änderungen“ gehen, so die EU-Kommission. Unter anderem spricht sie von:

  • Anpassung der GLÖZ-Standards 6, 7 und 8 auch über 2024 hinaus,
  • Weitere Ausnahmen für Betriebe unter 10 ha Betriebsfläche oder
  • Ausnahmen der GLÖZ-Standards für Bio-Betriebe.

as sind jedoch nur Beispiele der EU-Kommission. Die Behörde wolle der Aussprache mit den EU-Agrarministern am Montag nicht zu sehr vorweggreifen, heißt es aus Brüssel.

Der Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses des EU-Parlament, Norbert Lins (CDU), begrüßt den Vorstoß der Kommission ebenfalls.

Allerdings sagte er am Mittwoch: „Ich bedauere, dass die Kommission bei einem der wichtigsten Punkte immer noch zu zögerlich ist. Die Stilllegungsverpflichtung für die Jahre 2025-2027 erst mittelfristig betrachten zu wollen, wird zu spät sein.“ Im Sinne der Planungssicherheit müsse die Entscheidung schnellstens auf den Tisch, so Lins.