Na doch: EU-Kommission beschließt Ausnahmen von GAP-Stilllegung

Die EU-Kommission zieht die geplanten Ausnahmen der GAP-Stilllegung ohne die Rückendeckung der EU-Mitgliedstaaten durch. So schnell müssen die jetzt handeln.

Die EU-Kommission hat am Dienstag beschlossen, dass es auch im Jahr 2024 Ausnahmen der verpflichtenden Stilllegung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geben wird. Eigentlich sind Landwirte, die GAP-Gelder erhalten wollen dazu verpflichtet, 4 % ihres Ackerlandes stilllzulegen.

Das regelt der GLÖZ-Standard 8 (guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand von Flächen). Laut der Ausnahme für das Jahr 2024 können Landwirte GLÖZ 8 erfüllen, indem sie auf 4 % ihrer Ackerflächen

  • Brachen anlegen und/oder
  • Leguminosen anbauen und/oder
  • Zwischenfrüchte anbauen.

Zwischenfrüchte und Leguminosen müssen Landwirte ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln anbauen. Einen geringeren Gewichtungsfaktor für Zwischenfrüchte gibt es nicht. Den hatte die EU-Kommission in einem vorherigen Vorschlag zur Ausnahme bei der Stilllegung vorgesehen.

Die EU-Kommission traf ihre Entscheidung ohne die Rückendeckung der Mitgliedstaaten. Die verpassten eine qualifizierte Mehrheit für die Vorschläge der EU-Kommission.

Vorausgegangen war, dass die ­EU-Kommission ihren ursprünglichen Vorschlag mehrmals kurzfristig geändert hatte. Ursprünglich hatte sie vorgeschlagen, dass Landwirte anstatt 4 % ihres Ackerlandes stillzulegen auf 7 % ihres Ackerlandes Leguminosen oder Zwischenfrüchte anbauen können.

Die Ausnahmen regelt die EU-Kommission mit einer sogenannten Durchführungsverordnung. Die hat sie am Montag beschlossen und wurde am Dienstag offiziell im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Ob und wie Deutschland die Ausnahme umsetzen wird, ist noch unklar. Bei der letzten Abstimmung über den Vorschlag in der vergangenen Woche hatte sich Deutschland enthalten. Laut Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir war das die „die Quittung für den aktuellen Zick-zack-Kurs der Kommission“.

Die Mitgliedstaaten, die die Ausnahmen nutzen wollen, müssen der Kommission innerhalb von 15 Tagen melden, wie sie diese umsetzen. von Kostantin Kockerols