Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie: Ohne uns Bauern nicht denkbar

Mit 1. September 2023 wird bundesweit eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung der Herkunft von Milch, Fleisch und Eiern in Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen umgesetzt. Mit „Gut zu wissen“ wird den Konsumenten höchste Transparenz gegeben. Die Herkunftskennzeichnungspflicht sei ein wichtiger erster Schritt in Richtung mehr Transparenz und ein Sichtbarmachen der Leistungen unserer Landwirtschaft, sah sich Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig in seiner mehrfach dargelegten Forderung bestätigt. Grundsätzlich hat die Auslobung, aus welchem Land oder welcher Region die Produkte stammen, in einer deutlich lesbaren und gut sichtbaren Form zu erfolgen und ist in der Praxis nicht schwierig durchzuführen.

Jedoch ist noch nicht allen Wirten bewusst, dass auch Gasthäuser nachweislich und durchgehend belegen müssen, dass Milch, Fleisch und Eier aus Österreich stammen, wenn mit der Herkunft „Österreich“ auf der Speisekarte geworben wird.

In erster Linie soll damit die Kaufentscheidung für Verbraucher erleichtert werden. Nur wenn der Kunde erkennen kann, wo das Essen herstammt, hat er die Wahl, seine Konsumation nachhaltiger zu gestalten. Der bewusste Kauf von regionalen Erzeugnissen ist nicht nur für die landwirtschaftlichen Erzeuger ein großer Vorteil, sondern hat auch zahlreiche positive Nebeneffekte für die Gesellschaft. Produktion und Konsum regionaler Lebensmittel erhöht die Ernährungssouveränität und sichert die lokale Wertschöpfung ab. Auch lange Transportwege und Emissionen werden verringert und schließlich können auch zahlreiche Arbeitsplätze im vor- und nachgelagerten Sektor abgesichert werden. Bei anonymen Waren ist meistens nicht nachzuvollziehen, an welchem Ort und unter welchen sozialen, ökologischen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen diese hergestellt wurden.

Nicht zuletzt als beliebtes Tourismusland verfügt die Alpenrepublik über großartige Nationalgerichte, die weit über die Grenzen hinaus geschätzt werden. Wirtshäuser, egal ob am Land oder in der Stadt gehen beim Kochen keine Kompromisse ein und punkten mit erstklassiger Küche aus möglichst regionalen Zutaten.Bundesweit gehen viele weitere Kantinen mit gutem Beispiel voran: Rund eintausend Standorte haben sich inzwischen mit der freiwilligen Herkunftskennzeichnung „Gut zu wissen“ der Landwirtschaftskammer (LKÖ) seit 2018 zertifizieren lassen. An diesen Standorten werden derzeit in Summe 78,4 Millionen Essensportionen pro Jahr ausgegeben. Das sind insgesamt rund 15 bis 20 % aller Portionen, die in der Gemeinschaftsverpflegung verabreicht werden. Damit erfüllen diese Betriebe automatisch alle Anforderungen und Vorgaben für die Richtline „Transparente Herkunft in der Gemeinschaftsverpflegung“.

Wer an diesem Kooperationsprojekt teilnimmt, darf die Marke „Gut zu wissen“ zur Kennzeichnung der Speisen verwenden, kann sich klar am Markt positionieren und profitiert vom positiven „Made in Austria“-Image. Die Teilnehmer erhalten von „Gut zu wissen“ diverses Informationsmaterial und können eine Beratung in Anspruch nehmen, beispielsweise über Bezugsmöglichkeiten der Rohstoffe. Die LKÖ ist die Lizenzinhaberin der Wortbildmarke mit rot-weiß-roter und transparenter Lupe. Die AMA-Marketing prüft die Einhaltung der Anforderungen in der Richtlinie, die ein dreistufiges Kontrollsystem vorsieht. Die Einhaltung der Richtlinie wird zumindest einmal jährlich von einer unabhängigen Kontrollstelle überprüft. 

Die Ergebnisse werden digital in der Zertifizierungs-Datenbank der AMA-Marketing erfasst. Als Partnerbetrieb hat sich auch das Seniorenhaus Saalfelden in Salzburg zur Verfügung gestellt. „Wir haben nicht viel geändert, weil wir es immer schon so gehandhabt haben. Wir kaufen bei den Bauern und viel regional ein, davon profitiert auch die lokale Wirtschaft“, so die Leiterin Eva Fuchslechner.

Wie Küchenchefs in öffentlichen Küchen bei der Rohstoff-Beschaffung mit einer rechtlichen Toolbox geholfen werden kann, zeigt der digitale Marktplatz „ja zu nah“, der auch Bauern neue Absatzwege erschließt. Auch wenn der öffentliche Dienst als Vorbild vorangehen möchte, müssen Großabnehmer von Landeseinrichtungen, im Unterschied zu privaten Haushalten, Beschaffungsvorgänge nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes abwickeln. Durch die entsprechende Gestaltung von Eignungs- und Zuschlagskriterien kann aber ein bedeutender Einfluss auf die Vergabe von Lieferaufträgen für Großküchen genommen werden. Die Verantwortung dafür trägt die Zentralverwaltung, aber auch der Küchenchef vor Ort.