In Dänemark wird es immer ärger: Neue Vorschrift für Gülleentleerung in Mastschweineställen

In Dänemark fordert eine Umweltvorschrift, Güllegruben in Mastschweineställen mindestens wöchentlich zu leeren. So sollen die Methanemissionen gemindert werden.

In Dänemark müssen Schweinehalter die Güllegruben in bestehenden und neuen Mastschweineställen mindestens einmal pro Woche (oder bei einer Güllehöhe von 10 cm) leeren. Das ist seit dem 1. Mai 2023 gesetzlich vorgeschrieben.

Die Vorschrift stammt aus dem Jahr 2021 und hängt mit dem Agrarabkommen über die grüne Transformation der dänischen Landwirtschaft zusammen.

So soll verhindert werden, dass sich die Gülle in der Stallumgebung mit hohen Temperaturen ansammelt, denn das begünstigt die Methanbildung. Wird die Gülle regelmäßig aus dem warmen Stall raus in Biogas- oder Lagertanks verlagert, könne das laut Experten dazu beitragen, das Ziel der Reduktion der Treibhausgasemissionen aus der dänischen Schweineproduktion um 150.000 t CO2-Äquivalente pro Jahr bis 2025 und um 170.000 t bis 2030 zu erreichen.

Die Vorschrift gilt nicht für Ställe, in denen Techniken zur Gülleansäuerung oder Ammoniakreduzierung eingesetzt werden. Auch Betriebe mit ökologischer Schweineproduktion sind von der Vorschrift ausgenommen.

Über die regelmäßige Entleerung müssen Schweinehalter ein Logbuch führen, das sie bei den Kontrollen vorlegen müssen. Mit Material von 3drei3