Im Musterland Schweiz: Mehrkosten für Tierwohl sind oft nicht gedeckt

Die Schweiz ist vielfach Vorreiter in puncto Tierwohl. Eine Studie ergab nun, dass auch im Nachbarland die Mehrkosten oft nicht zu 100 % abgedeckt werden.

Überall dasselbe: Politiker und Verbraucher verlangen mehr Tierwohl in den Ställen, bezahlen will den Mehraufwand aber keiner – oder nur begrenzt. In Deutschland und in Österreich ist das auch so, und auch in der Schweiz, wie das agroscope-Magazin berichtet.

Im Rahmen der Studie „Vergleichende Betriebszeig- und Marktanalyse unterschiedlicher Tierwohlstandards in der Schweine- und Rindermast“ wurde überprüft, inwiefern die Kosten der Bauern durch Tierwohlprämien über den Markt (Labelprämie) und über den Bund (Direktzahlungen) gedeckt werden. Ausgewertet wurden die Zahlen in zehn Schweinemastbetrieben mit dem IP-Suisse-Label (Vereinigung integriert produzierender Bauern). Dieses fordert im Vergleich zur schweizerischen Tierschutzverordnung u.a. mehr Platz, eine nicht perforierte Liegefläche, einen Auslauf usw.

Ergebnis: 60 % der Tierwohlprämie in der Schweinemast wird über Markterlöse gedeckt, 40 % vom Bund finanziert. Die Kosten der Tierwohl-Leistungen werden insgesamt aber nur zu 91 % gedeckt. Zu Buche schlagen vor allem die stark steigenden Stroh- und Arbeitskosten sowie der Ferkelzukauf aus Betrieben mit IPS-Label. Deutlich erkennbar ist, dass es einen Größeneffekt bei Tierwohl-Leistungen gibt. Je mehr Mastplätze der Betrieb bewirtschaftet, desto besser werden die Mehrkosten gedeckt.

Trotz des nicht 100 %igen Kostenausgleich investieren die Schweizer Schweinehalter dennoch weiter in Tierwohlställe. Laut Studie spielen dabei vor allem strategische Überlegungen eine Rolle. So erzielen Produkte mit Tierwohl-Mehrwert auf dem Markt grundsätzlich höhere Preise. Allerdings werden die höheren Direkt- und Strukturkosten sowie die Risikokosten aufgrund von nachfragebedingten Prämienausfällen auf den Betrieben eher unterschätzt bzw. nicht einkalkuliert.

Die Studie zeigt auch, dass für Tierwohlleistungen immer ein zusätzlicher Anreiz über den Markt und Investitionsbeihilfen geschaffen werden müssen. Wichtig wäre auch, dass die Prämien so gestaltet werden, dass ein Abfließen in den vor- und nachgelagerten Bereich verhindert oder zumindest abgeschwächt wird. In ihrer Beurteilung werfen die Ersteller der Studie auch die Frage auf, ob eine 100 %ige Kostendeckung genug Anreize für höhere Tierwohlleistungen bringt oder ob nicht auch ein Gewinnbeitrag bei der Prämienkalkulation berücksichtigt werden muss.