Schweinegesundheitsverordnung: Desinfektion ist jetzt verpflichtend

In der Schweinegesundheits-Verordnung gibt es seit Oktober Neuerungen bzw. präzisere Formulierungen der Regelungen. Was müssen Schweinebauern ab sofort besonders beachten?

Neue und präzisere Regelungen wurden im Oktober für die Schweinegesundheits-Verordnung festgelegt. Die größte Änderung betrifft das Stallwaschen: Nun ist neben der Reinigung auch eine verpflichtende Desinfektion vorgeschrieben. Dies stellt jetzt im Winter vor allem Betriebe mit Außenklimaställen vor eine Herausforderung (Stichwort: Kältefehler).

Beim Tiertransport gab es eine Präzisierung: Landwirte, die bei mehreren Lieferungen zum selben Betrieb fahren, müssen die betriebs­eigenen Fahrzeuge ­unmittelbar nach der letzten Rückkehr zum Heimbetrieb reinigen und auch desinfizieren. Stroh muss im Freien wildschweinsicher gelagert werden – zum Beispiel durch einen Elektrozaun. Zudem gilt nun für alle Sauenhalter eine ­Dokumentationspflicht, was Belegdatum, Spermaherkunft, Umrauschen, Wurfdaten usw. betrifft.

Schweinebauern, die Ställe mit Ausläufen oder Offenstallhaltung haben, müssen dies im Verbraucher­gesundheits­informationssystem (VIS) melden. Da die Frist bereits am 15. November ausgelaufen ist, gilt es, dies sofort nachzuholen. Wichtig ist die Meldung im Fall eines Auftretens von Afrikanischer Schweinepest, da die Behörden so die Landwirte gezielter informieren können.