BMEL erwartet Machbarkeitsstudie in den nächsten zehn Tagen

Die Borchert-Kommission hat Pläne für die Zukunft der Nutztierhaltung erarbeitet. In Kürze soll endlich die lang ersehnte Machbarkeitsstudie vorliegen.

Kommt jetzt endlich wieder neuer Schwung in den Borchert-Prozess? Nachdem es in den letzten Wochen nur schleppend voranging, steigen die Chancen jetzt wieder. Denn wie ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) Samstag dieser Woche mitteilte, rechnet man in Berlin in den kommenden zehn Tagen mit der Vorlage der finalen Fassung der Machbarkeitsstudie.

Die Studie, die von einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei erarbeitet wird, zeigt Wege auf, wie das Borchert-Konzept umgesetzt werden kann. Besonders schwierig zu beantworten scheinen insbesondere die Fragen der Finanzierung. In diesem Zusammenhang sind zahlreiche rechtliche Detailfragen zu lösen. Zudem muss das Konzept so aufgestellt sein, dass es nicht gegen EU-Recht verstößt.

Alle Beteiligten hoffen nach der Vorlage der Machbarkeitsstudie, dass der gesetzliche Rahmen für die Borchert-Pläne noch vor der Bundestagswahl im Herbst verabschiedet werden kann. Das ist zwar theoretisch noch möglich, jedoch müssen dafür einige „gesetzgeberische Abkürzungen“ genommen werden. Denn die Frist, in der das Gesetzgebungsverfahren ohne Fristverkürzung möglich wäre, ist längst abgelaufen.

Obwohl weite Teile der Machbarkeitsstudie zur Finanzierung des Borchert-Plans zum Umbau der Tierhaltung mittlerweile vorliegen, hatte das BMEL ein Treffen der Borchert-Kommission vergangene Woche abgesagt und auf März verschoben, hatte top agrar Mitte der Woche berichtet . Niedersachsen hat bereits eine Entschließung in den Bundesrat eingebracht, die den Bund auffordert, noch vor der Bundestagswahl erste Schritte zur Umsetzung der Borchert-Empfehlungen umzusetzen.

Darüber soll der Bundesrat am 5. März entscheiden.