Zusätzliche Hilfe für die Bauern

Die coronabedingten Lockdowns treffen vor allem die fleischproduzierenden Bauern hart. Wie bereits letzte Woche angekündigt, brachte die Bundesregierung nun weitere 60 Mio. € an Hilfsgeld für die Landwirtschaft auf den Weg. 2020 war ein herausforderndes Jahr für die österreichische Landwirtschaft. Zusätzlich zu oftmals ohnehin schwierigen Rahmenbedingungen hat die Corona-Krise einzelne Branchen, vor allem durch die Schließung der Gastronomie und Hotellerie, besonders schwer getroffen. Zum Teil sind die Umsatzeinbußen und Verluste existenzbedrohend.

Mit dem letzte Woche angekündigten und nun verlautbarten „Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft“ wird eine wirksame Maßnahme zu Unterstützung der Bäuerinnen und Bauern gesetzt.

Die Betriebe und Betriebszweige in der der Landwirtschaft sind unterschiedlich hart vom Einbruch ihrer Absatzmöglichkeiten betroffen. Der Verlust wird für die Betriebszweige einzeln pauschal berechnet. Übersteigt der pauschal errechnete Verlust eine bestimmte Höhe, werden 70% des errechneten Verlustes als Zuschuss gewährt.

Das Gesamtvolumen des Verlustersatzes für die Landwirtschaft beträgt 60 Mio. €. Einkunftsverluste aufgrund coronabbedingter Einnahmenausfälle können damit teilweise ersetzt werden. Der Verlustersatz für die indirekt Betroffenen in der Landwirtschaft kann ab 15. Februar 2021 beantragt werden.

Die Eckdaten und Voraussetzungen für den „Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft“ schauen wie folgt aus:

   Anspruchsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, die im Betrachtungszeitraum von Oktober 2020 bis März 2021 einen entsprechenden Verlust erlitten haben. Als Vergleichszeitraum dienen die gleichen Monate aus dem jeweiligen Vorjahr.

 Ein Verlust von zumindest 30% des Deckungsbeitrags ist Voraussetzung für den Zuschuss. Für die Weinwirtschaft gibt es ein eigenes Berechnungsmodell.

 70% des pauschal ermittelten Einkunftsverlustes werden als Zuschuss gewährt.

 Bei der gegenständlichen Hilfe handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

 Die beihilfenrechtliche Grenze bei dieser Hilfe liegt bei maximal bis zu 100.000 € für jeden landwirtschaftlichen Primärproduzenten.

 Die Beantragung erfolgt über die Agrarmarkt Austria.

Laut dem LK Österreich-Präsidenten Josef Moosbrugger „hilft die Bundesregierung mit dem Verlustersatz dies besonders betroffenen Bäuerinnen und Bauern.“

Und Bauernbund Österreich-Präsident Abg.z.NR DI Georg Strasser bedankte sich, dass für die „durch den Wegfall der Abnehmer in Gastronomie und Hotellerie mit herben Absatzverlusten zu kämpfenden Veredelungsbetriebe eine praxistaugliche Lösung möglich gemacht wurde.“