Blauzungenwelle: Wie geht´s weiter?

Nach der Blauzungenwelle ist vor der Impfung. Wir haben mit Dr. Johann Burgstaller, Tierzuchtdirektor der LK Kärnten gesprochen, welches Szenario er 2026 erwartet und was die Bauern tun sollten.

Im Herbst 2025 grassierte im Süden Österreichs die Blauzungenkrankheit, vor allem der Serotyp 8. In Kärnten, der Steiermark und Osttirol wurde kaum ein Rinder- bzw. Schafbetrieb verschont. Welche Spuren hat die Krankheit hinterlassen?

Burgstaller: Die Schäden waren deutlich spürbar. Die Verendungsrate im Vergleich zum Vorjahr war bei den Schafen 3- bis 6-mal und bei den Rindern 2- bis 3-mal so hoch. Daneben waren viele Tiere schwer erkrankt, was die Tierhalter nicht nur finanziell schwer belastet hat.

Welches Szenario erwarten Sie für 2026?

Burgstaller: Ich gehe davon aus, dass im Sommer 2026 die nächste Welle heranrollen wird. Im August ist der Höhepunkt der Stechmückensaison erreicht und daher der Infektionsdruck am größten. Aufgrund der Klimaveränderung sind die Gnitzen auch bis in große Höhen unterwegs, also auch auf Almen.

Welche weitere Vorgehensweise empfehlen Sie?

Burgstaller: Ich rate dringend zur Impfung, sowohl gegen Serotyp 4/8 (Kombi-Impfstoff) als auch Serotyp 3. Die Impfung verhindert schwere Verläufe und Verendungen! In Kärnten werden beide Impfstoffe vom Land und vom Tierseuchenfonds zur Verfügung gestellt, der Tierhalter muss lediglich die Durchführung vom Tierarzt bezahlen. Ein stabiler Impfschutz ist nach der Grundimmunisierung gegeben, ein Jahr danach müssen die Tiere einmalig aufgefrischt werden.

Welchen Abstand empfehlen Sie zwischen den Impfungen?

Burgstaller: Die Impfung ist gut verträglich, daher kann man die Impfung gegen die Serotypen 4/8 und Serotyp 3 gleichzeitig durchführen. Der beste Zeitpunkt ist zwischen Jänner und März vor Weideaustrieb.

Sollen auch Bestände geimpft werden, in denen die Krankheit bereits grassierte?

Burgstaller: Ja! Denn laut den bisherigen Erfahrungen mit dem Serotyp 8 besteht nur eine 50 %ige natürliche Immunität nach einer Infektion in betroffenen Herden. Über den Winter wollen wir aber noch einige Untersuchungen dazu machen.

Braucht man die Impfungen für die Vermarktung? Gibt es Einschränkungen im Handel?

Burgstaller: Eine Sperre des Betriebs oder von Einzeltieren gibt es im Krankheitsfall in Kärnten nicht. Grundsätzlich dürfen aber nur gesunde Tiere vermarktet werden. Auf dem Viehverkehrsschein daher ein „G“ vermerken! Erkrankte Tiere dürfen nach einer Infektion 60 Tage lang nicht in Verkehr gebracht werden. Bei der Vermarktung in Drittländer kann u.U. eine Impfung vorgeschrieben sein. von Felicitias Greil