Zoff um Stilllegung: So wie immer- Zeitung wirft Bauern doppeltes Abkassieren vor

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Der Bauernbund und der Unabhängige Bauernverband wehren sich gegen das Bauernbashing der Tageszeitung „Die Presse“. Sie schreibt, Bauern würden fürs „Tun für Nichttun“ doppelt bezahlt.

Bauernbundpräsident Georg Strasser ist richtig sauer. Auch beim Unabhängigen Bauernverband (UBV) kochen die Wogen hoch. Beide Organisationen haben sich schon in Offenen Briefen an die Redaktion der Tageszeitung „Die Presse“.

In einem Beitrag, prominent auf Seite 2 und 3 platziert, kritisierte sie, Bauern würden bei Stilllegungsflächen, EU-Agrargelder doppelt abkassieren, und zwar fürs „Tun und Nichttun“. Die Tageszeitung monierte, den erfolgreichen Einsatz der „Bauernlobby“ kurz nach Beginn des Ukrainekrieges 2022, die verpflichtende Stilllegung von vier Prozent für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturen freizugeben. Österreichs Bauern würden so über 1 Mio. € Greeningprämie bekommen, EU-weit würde sich die Summe auf über 60 Mio. € belaufen. Dabei schreibt der Autor Oliver Grimm fälschlicherweise auch von „Ökoprämien“.

m Offenen Brief an den zuständigen Journalisten weisen Bauernbundpräsident Strasser und Bauernbunddirektor David Süß die Vorwürfe „entschieden“ zurück. Noch deutlicher wurde Stefan Wurm, rechts- und wirtschaftspolitischer Sprecher des UBV in einer Mail an die Redaktion.“ Ihr Artikel beweist, dass Sie von der Materie kaum bis überhaupt keine Ahnung haben.“ So sei die Freigabe der Stilllegungsflächen durch die EU-Kommission in 2022 sehr spät erfolgt. „Zu diesem Zeitpunkt war es für Anbau von Getreide oder Mais schon zu spät“, so Wurm. Das Abmähendes Aufwuchses mache für viehlose Betriebe gar keinen Sinn. Auch für Rinderhaltende Betriebe bringe es wegen schlechter Futterqualitäten so gut wie nichts. Zudem seien die wirtschaftlichen Aussichten für den Anbau von Getreide auf Stilllegungsflächen im laufenden Jahr aufgrund der hohen Betriebsmittelpreise und gesunkenen Getreidepreise schlecht. Zudem müssten Landwirte an Flüssen, Bächen und sonstigen Gewässern auf Randstreifen von 5 bis 20 Meter die Brache einhalten.

Strasser betont, dass Bäuerinnen und Bauern keine Prämie für das „Nichtstun“, sondern für die Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln bekommen. Im vergangenen Jahr habe die EU-Kommission die politische Entscheidung getroffen, dass der Ernährungsauftrag in Krisenzeiten essenziell und prioritär zu behandeln ist. Laut Strasser hat der Krieg Russlands gegen die Ukraine sofort die massiven Auswirkungen auf die weltweite Versorgunglage ebenso wie die europäische Abhängigkeit von Agrar-Importen deutlich vor Augen geführt. So war der größte ukrainische Seehafen in Odessa gesperrt – es konnte über diesen Weg kein Getreide mehr exportiert werden. Viele bäuerliche Betriebe in der Ukraine konnten auch nicht anbauen, weil Betriebsmittel, Maschinen und Arbeitskräfte fehlen oder Flächen sowie Infrastruktur zerstört oder besetzt waren. Russische Streitkräfte griffen gezielt Agrarinfrastruktur an, um die Produktion zu verunmöglichen. Bereits im März wurden Ernteausfälle bis zu 60 % der ukrainischen Produktion erwartet.

Der Welthunger-Index 2022 der FAO zeigt zudem eine weltweit dramatische Hungersituation auf. „Das Maßnahmenpaket der EU-Kommission sollte daher einerseits die Ernährungssicherheit sicherstellen und gleichzeitig den Teuerungen entgegenwirken“, erläutern Strasser und Süß.

Was der Artikel in der Tageszeitung „Die Presse“ allerdings verschweigt: Die Greeningprämie stand den Bauern 2022 immer zu, egal ob sie ihre Flächen bestellen oder nicht. Dafür mussten sie aber ihre damaligen Cross Compliance Auflagen erfüllen. Das verschweigt der Autor des Beitrags. Ebenso erwähnt er nicht, dass es für stillgelegte Flächen in Agrarumweltprogrammen keine Freigabe von der EU-Kommission gab. Daher ist der Vorwurf der Tageszeitung, Bauern würden durch die Ausnahmeregelung doppelt abkassieren, nicht nur obsolet, sondern auch fachlich falsch. Bauern haben durch diese Ausnahmeregelung nicht mehr EU-Agrargelder bekommen als ohne diese Sonderregelung.