Agrarreform (GAP)

Ab 2023 werden die EU-Agrarprämien über die reformierte Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) ausgezahlt. Dann soll die Honorierung von Leistungen wichtiger sein als der Flächenbesitz.

Für die neue Agrarreform gibt es noch eine Übergangszeit bis 2023. Erst ab dann werden die Agrarzahlungen nach den neu verhandelten Auszahlungsmodalitäten ausgegeben. Sie führt neue Grundvoraussetzungen (Konditionalität) ein, die alle Landwirte für den Bezug der Basisprämie einhalten müssen. Dazu gehören 4 % nicht-produktive Fläche wie Brache oder Landschaftselemente und ein Umwandlungsverbot von Dauergrünland in Mooren und Feuchtgebieten. Künftig werden 23 oder 25 % der Direktzahlungen an höhere Umwelt- und Klimaleistungen geknüpft sein. Um diese zu erhalten, müssen Öko-Regelungen (Eco-Schemes) umgesetzt werden. Dazu gehören zusätzliche Blühflächen und Brachen, der Anbau von Leguminosen in vielfältigen Fruchtfolgen, extensiver Anbau ohne Pflanzenschutzmittel, extensive Grünlandnutzung oder Agroforstsysteme.