Aus für Vollspaltböden in Schweinehaltung ist fix

 Lange wurde es gefordert – nun kommt es fix: das Verbot von Vollspaltböden in der Schweinehaltung. Es wird mit dem neuen Tierschutzgesetz fixiert. Das endgültige Aus kommt Ende 2039, bis dahin gilt eine Übergangsfrist. Das haben die beiden zuständigen Minister Johannes Rauch (Grüne) und Norbert Totschnig (ÖVP) bekannt gegeben. 

Das endgültige Aus von Vollspaltenbuchten erfolgt Ende 2039. Bis dahin müssen bestehende Ställe auf eine neue Haltungsform umgebaut werden. Ab 2023 wird es ein gesetzliches Verbot für den Neu- und Umbau von Ställen mit herkömmlichen Vollspaltenbuchten geben. Ab dann gilt bereits konkret: bis zu 20 Prozent mehr Platz, verpflichtende Klimatisierung, mehr Beschäftigungsmaterial und sogenannte „strukturierte Buchten“ – also eigene Liege-, Aktivitäts- und Kotbereiche mit angepasster Temperaturregelung.

„Unsere Maßnahmen bringen schon in den kommenden Jahren Verbesserungen für Millionen Schweine, gleichzeitig wird den Betrieben die Umstellung erleichtert“, so Tierschutz-Minister Rauch.

Das Tierwohl-Paket der Bundesregierung enthält auch Verbesserungen bei der Kastration von Ferkeln, sieht ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern vor, ein Verbot des sinnlosen Tötens von Küken sowie Einschränkungen bei Tiertransporten.

Das Paket werde sowohl den Interessen des Tierschutzes, der Bauern als auch der Verbraucher gerecht, sieht Landwirtschafts-Minister Totschnig. „Auch wenn einzelne Punkte des Pakets durchaus fordernd sind, wird damit den tierhaltenden Bauern Planungssicherheit für die Ausrichtung der Betriebe gegeben. Mit dem Ausstieg aus dem Vollspaltenboden gehen wir auf die gestiegenen gesellschaftlichen Erwartungen für mehr Tierwohl und Qualität ein, geben unseren Bauern Perspektive und sichern gleichzeitig die Lebensmittelversorgung“, unterstreicht er.

Das Paket sei unter Einbeziehung der Öffentlichkeit, der bäuerlichen Interessenvertretung, Branchenvertretern, Vertretern der Zivilgesellschaft und weiteren Stakeholdern ausverhandelt worden, es soll nächste Woche im Parlament beschlossen werden.

Anfang Mai wurde es in Begutachtung geschickt, der Entwurf hatte das Vollspalt-Verbot noch nicht enthalten. In den Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren war die Schweinehaltung daher auch meist erwähnter Mangel.

Bundesminister Johannes Rauch kommentierte das Paket als einen “großen Erfolg für den Tierschutz” und als “echte Wende in der Schweinehaltung”. Schon in den kommenden Jahren gebe es Verbesserungen für Millionen Schweine, gleichzeitig werde den Betrieben die Umstellung erleichtert.
Für Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig wir das Paket den Interessen des Tierschutzes, der Bauern und auch der Verbraucher gerecht. Gerade in Zeiten der Teuerung müssen Schritte der Weiterentwicklung behutsam gesetzt werden, um heimische Produktionsketten nicht zu gefährden und keinen weiteren Teuerungsschub auszulösen. Auch wenn einzelne Punkte des Pakets fordernd seien, gebe es für die tierhaltenden Betriebe Planungssicherheit. Erstmals sei es gelungen, im Tierschutzgesetz einen Investitionsschutz für bestehende Systeme zu verankern.

Totschnig: “Mit dem Ausstieg aus dem Vollspaltenboden gehen wir auf die gestiegenen gesellschaftlichen Erwartungen für mehr Tierwohl und Qualität ein. Ich appelliere an die Bevölkerung, zu heimischem Fleisch zu greifen. Wer keinen Vollspaltenboden will, entscheidet sich künftig für das Schnitzel vom österreichischen Schwein!“