Kein Gas mehr! Polnische Bauern bekommen Sonderhilfe wegen hoher Düngerpreise

Unfair? Polnische Bauern bekommen Sonderhilfe wegen hoher Düngerpreise.

Polens Bauern dürfen angesichts hoher Düngerpreise etwas aufatmen. Bis spätestens zum Jahresende sollen sie ein Sofortgeld in Höhe von 500 Zloty (ca. 107 €) pro Hektar Ackerfläche und 250 Zloty (ca. 53,50 €) pro Hektar Grünland erhalten. Die Zahlung ist auf 50 Hektar pro Betrieb begrenzt. Wie die EU-Kommission am 20. April mitteilte, hat sie eine entsprechende staatliche Beihilfe seitens der polnischen Regierung genehmigt. Trotz leichter Rückgänge in den vergangenen Tagen bleiben die Düngerpreise exorbitant hoch.

Die zuständige EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sagte zur Genehmigung der Sonderhilfe für polnische Landwirte: „Die Unterstützung in Höhe von 836 Millionen Euro wird es Polen ermöglichen, Landwirte zu unterstützen, die in Folge der russischen Invasion der Ukraine und den hier verhängten Sanktionen von steigenden Betriebsmittelkosten betroffen sind. Wir stehen weiterhin an der Seite der Ukraine und ihrer Bevölkerung. Gleichzeitig arbeiten wir sehr eng mit den EU-Staaten, um sicherzustellen, dass nationale Unterstützungsmechanismen auf rechtzeitige, koordinierte und effektive Weise eingeführt werden können.“ Vestager wies darauf hin, dass der Schutz des fairen Wettbewerbs im gemeinsamen europäischen Markt weiterhin von hoher Bedeutung sei.

Grundsätzlich könnten alle anderen EU-Länder – ähnliche Sonderhilfen wie Polen gewähren, sofern sie diese zuvor bei der EU-Kommission beantragt. Die EU-Kommission sieht in Folge der russischen Invasion der Ukraine im Rahmen staatlicher Sonderhilfen dazu drei Möglichkeiten vor. Die erste Möglichkeit sind einzelbetriebliche Beihilfen von bis zu 35.000 € in den Sektoren Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur. Die zweite Möglichkeit sind Liquiditätshilfen in Form staatlicher Darlehen und verbilligter Darlehen. Die dritte Möglichkeit sind Beihilfen, um einen Ausgleich für gestiegene Energiepreise zu schaffen. Dabei können energieintensive Betriebe einen Kostenzuschuss von bis zu 30 % der zulässigen Kosten (maximal 2 Mio. €) erhalten. Bei besonders energieintensiven Betrieben kann dieser Zuschuss unter bestimmten Bedingungen auf bis zu 50 Mio. € ansteigen.

. Die EU-Kommission hätte eine weitergehende Nutzung der ökologischen Vorrangflächen erlaubt. Allerdings nutzt Deutschland die entsprechende Möglichkeit nicht, anders als beispielsweise Österreich, das die Brachflächen voll nutzbar macht. Die entsprechende Frist zur Beantragung einer weitergehenden Nutzung bei der EU-Kommission ist seit Mitte April abgelaufen.