Keine weiteren Stolpersteine für Tiermehlnutzung zur Fütterung

Der Verfütterung von Tiermehlen von Schweinen an Geflügel sowie von Geflügelmehlen an Schweine steht offenbar nichts mehr im Wege.

Vor einer eingeschränkten EU-weiten Verfütterung von Tiermehlen an Monogastrier liegen keine weiteren Stolpersteine mehr. Wie eine Sprecherin der EU-Kommission gegenüber Agra-Europe klarstellte, ist die Frist, in der das Europaparlament oder der Rat ein Veto gegen den entsprechenden delegierten Rechtsakt der Brüsseler Behörde einlegen können, am vergangenen Mittwoch abgelaufen.

Eine Veröffentlichung der neuen Regeln im EU-Amtsblatt sei daher aller Voraussicht für Ende dieses Monats geplant.

Konkret sehen die neuen Regularien vor, dass die Verfütterung von Tiermehlen von Schweinen an Geflügel sowie von Geflügelmehlen an Schweine wieder ermöglicht werden soll. Seit der Krise um die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) vor gut zwei Jahrzehnten ist dies in der Europäischen Union nicht mehr zugelassen. Ebenfalls geplant ist die Erteilung einer Erlaubnis für die Verfütterung von Insektenmehl.

Die Kommission hatte zuletzt klargestellt, dass eine Zulassung zu verantworten sei, da es in Europa seit Jahren keinen BSE-Fall mehr gegeben habe. Unterstrichen wurde von der Brüsseler Behörde zudem, dass man bei den vorhandenen strengen Kontrollmechanismen keine Gesundheitsgefahren sehe.

Zuletzt war ein Versuch der Fraktionen der Grünen/EFA sowie der Vereinten Europäischen Linken/Nordischen Grünen Linken (GUE/NGL), im zuständigen EU-Umweltausschuss ein Veto gegen das Kommissionsvorhaben einzulegen, gescheitert. Der zweite Anlauf für ein Veto über das Plenum des Europaparlaments wurde zunächst in den beiden Fraktionen ebenfalls diskutiert, dann aber verworfen.AgE