EU rügt mangelnden Schutz der Bauern

Die EU-Richtlinie zum Verbot unlauterer Handelspraktiken im Agrar- und Lebensmittelsektor hätte bis zum 1. Mai in den EU-Mitgliedsländern umgesetzt werden müssen. Gegen gleich 12 Staaten, darunter Österreich, hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet.

Wie die EU-Kommission in einer Aussendung mitteilte, habe sie Vertragsverletzungsverfahren gegen 12 Mitgliedstaaten – darunter auch Österreich – eingeleitet, da diese die EU-Richtlinie zum Verbot unlauterer Handelspraktiken im Agrar- und Lebensmittelsektor nicht umgesetzt hätten.

Die Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskettesoll zur Stärkung der Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette beitragen. Zu den 16 unlauteren Handelspraktiken, die verboten sind, gehören u.a.:

  • verspätete Zahlungen und kurzfristige Stornierungen von Bestellungen für verderbliche Lebensmittelerzeugnisse,
  • einseitige oder rückwirkende Vertragsänderungen,
  • erzwungene Zahlungen des Lieferanten für die Verschwendung von Lebensmitteln und
  • die Ablehnung schriftlicher Verträge“.

„Im Einklang mit der Richtlinie sollten Landwirte und kleine und mittlere Lieferanten sowie die sie vertretenden Organisationen die Möglichkeit haben, Beschwerden gegen solche Praktiken seitens der Käufer einzureichen. Die Mitgliedstaaten sollten benannte nationale Behörden einrichten, die die Beschwerden bearbeiten. Zur Vermeidung möglicher Vergeltungsmaßnahmen von Käufern werde auch die Vertraulichkeit durch diese Vorschriften geschützt“, hieß es dazu in der Aussenung der EU-Kommission.

Die Frist für die Umsetzung der 2019 verabschiedeten Richtlinie endete am 1. Mai. Offensichtlich haben aber Österreich, Belgien, Estland, Frankreich, Italien, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien, Tschechien und Zypern der EU-Kommission noch nicht gemeldet, ob sie die erforderlichen Maßnahmen zur Gänze oder teilweise umgesetzt haben. Die Mitgliedstaaten müssen nun binnen zwei Monaten darauf reagieren.

Die von Landwirtschaftsinisterin Köstinger eingerichtete Beschwerdestelle für anonyme Hinweise gegen den LEH , scheint auch noch nicht so richtig angekommen zu sein.