Bundestagswahl soll Borchert-Pläne zum Umbau der Tierhaltung nicht verhindern

Agrarministerin Klöckner hat die Machbarkeitsstudie zu den Borchert-Plänen vorgestellt. Die Studie favorisiert höhere Mehrwertsteuern oder einen Tierwohl-Soli. Vor der Wahl wird das aber knapp.Der Umsetzung der Borchert-Pläne zum Umbau der Tierhaltung stehen keine unüberwindbaren rechtlichen Hindernisse mehr im Weg. Das ist das zentrale Ergebnis der Machbarkeitsstudie, die heute in Berlin von Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) vorgestellt wurde.

Klöckner geht allerdings davon aus, dass der Borchert-Prozess nicht mehr rechtzeitig vor der Bundestagswahl im Herbst abgeschlossen sein wird. „Es ist ein Prozess, wir brauchen Mehrheiten dafür“, sagte Klöckner. Sie biete dafür nun allen Gespräche an, so Klöckner weiter. Eine größere Gefahr für das Projekt sieht Klöckner nicht darin, falls es vor der Bundestagswahl keine politische Einigung etwa auf eine Finanzierungsvariante mehr gibt. „Der Borchert-Prozess steht auf einer breiten bundes- und verbandspolitischen Basis. Daran wird man sich auch nach der Bundestagswahl erinnern“, so Klöckner.

Rein rechtlich bewertet die Machbarkeitsstudie vor allem die Anhebung der Mehrwertsteuer auf Fleisch von 7 auf 19% als ein geeignetes Finanzierungsmittel, dass auch europarechtlich zulässig sei. Er könne sich aber auch vorstellen, die Mehrwertsteuer auf alle Lebensmittel zu erhöhen, um den Umbau der Tierhaltung zu finanzieren, sagte einer der Autoren, Rechtsanwalt Dr. Ulrich Karpenstein, und sprach von rund 2 %.

Die bisher von der Borchert-Kommission und auch von Klöckner favorisierte Finanzierungsmöglichkeit über eine Verbrauchssteuer auf Fleisch scheidet nach der Machbarkeitsstudie wohl aus. Grund ist das Problem der Diskriminierung von Erzeugnissen aus anderen Mitgliedstaaten, deren Tierhalter keinen Zugang zur deutschen Tierwohlförderung hätten. Der Fall ist ähnlich zu bewerten wie die gescheiterte Maut, heißt es. Auch eine privatwirtschaftliche Finanzierung über eine Umlage, wie beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), halten die Autoren der Studie für nicht machbar.

Viele Bauern stellen sich die Frage, wie die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer zu den Bauern „fließen“. Dies könne über das sogenannte Finanzausgleichsgesetz geregelt werden, gaben die Experten zu Protokoll. Erleichternd kommt hier hinzu, dass dies mit einfacher Mehrheit im Bundestag geändert werden könne. Der ehemalige Bundesagrarminister und Leiter des Kompetenznetzwerkes Jochen Borchert betonte in diesem Zusammenhang, dass der Landwirt dann mit dem Staat einen Vertrag schließt. „Dadurch ist sichergestellt, dass das Geld auch sicher beim Landwirt ankommt. Ich kenne jedenfalls keinen Fall, in dem der Staat seine vertragliche Zusage jemals gebrochen hätte“, so Borchert.

Borchert appellierte noch einmal an alle Beteiligten, jetzt die Arbeit schnell anzugehen und offene Fragen zu klären. Bereits am 12. März wird sich der Kompetenzkreis erneut treffen, ließ Borchert wissen. „Wir sollten nicht warten, bis uns neue Gerichtsurteile zum Umbau der Tierhaltung zwingen, sondern jetzt die Zügel selbst in die Hand nehmen“, so Borchert. Die Borchert-Kommission werde nun auch ihre Arbeiten für die Kriterien für Rinder und Geflügel abschließen.