Umsetzung des Green Deals muss praxistauglicher werden

Landesagrarreferenten fordern Nachbesserungen zur Wiederherstellungs-Verordnung der Europäischen Únion.

Die laufende Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die Wiederherstellungsverordnung im Rahmen des Green Deal und der Bericht zur Lebensmittelversorgungslage standen bei der Landesagrarreferenten-Konferenz in Wien auf der Agenda.

Die EU hat das Ziel bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen und damit ihren Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens von Paris nachzukommen. Land- und Forstwirtschaft sind im Rahmen des Green Deal u.a. durch die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene „Wiederherstellungs-Verordnung“ stark betroffen. Die Landesagrarreferentenkonferenz appelliert daher v.a. in Richtung des zuständigen Klimaschutzministeriums, sich gemeinsam mit dem BML auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die vorgeschlagene Wiederherstellungsverordnung nachgebessert wird.

Es müssen die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden. „Wir fordern ein klares Bekenntnis zur flächendecken und produzierenden Land- und Forstwirtschaft in der EU“, erklärt Minister Norbert Totschnig. Auch müsse die Ernährungssicherheit und der Ausbau verfügbarer erneuerbarer Energieträger berücksichtigt werden.

„Österreich bekennt sich zum Green Deal und den Zielen der Klimaneutralität. Der Weg dorthin muss aber realistisch und praxistauglich sein. Einige Punkte der Wiederherstellungsverordnung sind im Sinne der Lebensmittelsicherheit zu überdenken und erscheinen im vorgesehenen Zeitraum kaum erreichbar. Daher werde ich mich auf EU-Ebene für Nachbesserungen einsetzen. Das Prinzip der Subsidiarität und die Absicherung der kleinstrukturierte Land- und Forstwirtschaft in Österreich müssen gewährleisten werden“, sagt der Landwirtschaftsminister.