ISN, BRS und ITW kritisieren Chaos im Tierhaltungskennzeichengesetz

Der Entwurf des neuen Gesetzes in Deutschland soll gravierende Mängel haben.

Bereits im Koalitionsvertrag hat die Regierung eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung versprochen. Mitte August hat das BMEL nun den Gesetzentwurf zum TierHaltKennzG vorgelegt, der indirekt gleichzeitig ein Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist.

Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) kritisiert, dass der Gesetzentwurf nicht tragbar sei und zu einem Wettbewerbsnachteil für deutsche Schweinehalter führe. Denn während die Haltungskennzeichnung für deutsche Schweinehalter verpflichtend sein soll, ist sie nach dem Willen des BMEL bei der ausländischen Ware freiwillig. Eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung kann darüber hinaus nur zum Erfolg führen, wenn sie laut ISN konsequent in allen Absatzkanälen für Fleisch angewendet wird, also auch bei der Verarbeitung, dem Großhandel und der Gastronomie. Das soll aber vorerst nicht der Fall sein. Zudem fehlen im Gesetzentwurf wichtige Teile zur Finanzierung und zur Beseitigung von Genehmigungshürden

Auch der Bundesverband Rind und Schwein in Bonn ist unglücklich mit dem Entwurf. „Eine Haltungskennzeichnung nützt überhaupt nichts, wenn nicht schnellstmöglich die versprochenen Anpassungen im Bau- und Immissionsschutzrecht angepackt werden“, kritisiert Dr. Nora Hammer, Geschäftsführerin des Bundesverbandes. „Leider sind sich viele unserer Tierhalter sicher, dass es dem Landwirtschaftsministerium nicht wirklich um mehr Tierschutz geht, sondern um eine deutliche Reduzierung der Anzahl tierhaltender Betriebe“, legt Hammer nach.

Kein gutes Haar am Gesetzentwurf lässt auch die Trägergesellschaft der Initiative Tierwohl (ITW). Laut einer Stellungnahme sei er fachlich unausgegoren, in weiten Teilen lückenhaft, bürokratisch und überflüssig. So könne er laut ITW schwere strukturelle Schäden in der Schweinehaltung auslösen. Denn sollte das geplante Gesetz so umgesetzt werden, wird es zu einer Marktverschiebung weg von Schweinefleisch (mit Kennzeichnung) hin zu Geflügelfleisch (ohne Kennzeichnung) kommen.

ISN und ITW fordern das BMEL auf, beim Gesetzentwurf noch einmal deutlich nachzuarbeiten, die Mängel zu beseitigen und den Geltungsbereich entsprechend auszuweiten.