Energieschub für unsere Bauernhöfe

Wien Gut Ding will bekanntlich Weile haben. Das Förderprogramm Energieautarker Bauernhof hat die Regierung bereits mit der ökosozialen Steuerreform seit Herbst 2021 angekündigt. Jetzt kann das Programm starten. Bundesagrarminister Norbert Totschnig und Klimaschutzministerin Leonore Gewessler haben sich nun auf ein Förderprogramm verständigt. „Wir unterstützen Land- und Forstwirte auf ihrem Weg in Richtung energieautarke Bauernhöfe,“ versichert Gewessler.

Totschnig verspricht sich vom Förderprogramm eine verbesserte Versorgungssicherheit für die regionale Produktion, für die bäuerlichen Familien sowie für die Konsumentinnen und Konsumenten.

Die Ausschreibung „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe“ ist von 15. Februar 2023 bis 28. November 2025 (12:00 Uhr) geöffnet. Ziel ist es, die Betriebe energieunabhängiger zu machen. Die Förderhöhe ist auf 250 000 € pro Betrieb begrenzt.

Alle Informationen zur Förderung und Einreichung sind ab Förderstart unter klimafonds.gv.at abrufbar. Dort finden Antragsteller auch eine umfassende FAQ-Liste zum Förderprogramm und eine Liste der Energieberater. Derzeit befinden sich Förderbedingungen aber noch in der Erstellung.

Mit dem neuen Programm „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe“ fördert der Klima- und Energiefonds land- und forstwirtschaftliche Betriebe ganz gezielt auf ihrem Weg hin zu einem höheren Eigenversorgungsgrad. Förderungen können Landwirte unter anderem für Stromspeicher, Umstellung auf LED-Beleuchtung, Photovoltaik-Anlagen, Biomassekessel, E-Mobilität oder die Erstellung eines Gesamtenergiekonzeptes beantragen. In Summe stehen aus der ökologischen Steuerreform bis 2025 insgesamt 100 Mio. € aus den Mitteln des Klimaschutzministeriums, zur Verfügung.

Modul A umfasst Einzelmaßnahmen wie Photovoltaik-Anlagen, Stromspeicher und Beleuchtung. Es werden nur Maßnahmen gefördert, die rasch und ohne Energieberatung umgesetzt werden können.

So sind nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums zum Beispiel Photovoltaikanalgen mit Speicher und Notstromfunktion, Nachrüsten von Speicher mit Notstromfunktion bei vorhandener Photovoltaikanlage oder „LED-Systeme im Innen- und Außenbereich mit Installation von Lichtsteuerungssystemen förderfähig.

Beim Modul B ist ein Gesamtenergiekonzept für den Betrieb förderfähig. Damit soll der Eigenversorgungsgrad sowie die Resilienz des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs erhöht werden. Das Gesamtenergiekonzept müssen befugte Energieberater erstellen, eine Energieberatung ist ebenfalls Voraussetzung.

Angesichts der Komplexität und Vielfalt an sinnvollen Möglichkeiten war es laut Fachleuten der Landwirtschaftskammern eine Herausforderung, ein einfach gestaltetes, praktikables Förderinstrument für die besonderen Anforderungen der Betriebe auf den Weg zu bringen. „Da und dort werden noch Detailfragen auftauchen, wir sind jedoch optimistisch, dass sich das System in der Praxis bewähren wird“, betont der Österreichs Kammerpräsident Josef Moosbrugger. Er begrüßt die lange Laufzeit bis Ende bis Ende 2025.Mit dem Modul C können Landwirte verschiedene Energiesparmaßnahmen kombinieren, und zwar aus den Bereichen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Energiespeicherung, E-Mobilität und Energiemanagement. Je mehr Maßnahmen umgesetzt werden und je höher die Selbstversorgung ist, desto höher fällt die Förderung aus. Förderfähig sind zum Beispiel laut Agrarministerium eine Wärmerückgewinnung bei der Heutrocknung, Biomassekessel für Erneuerbare Wärmeerzeugung oder die Umstellung auf E-Hoftrac. Ein Gesamtenergiekonzept sowie eine Energieberatung sind jedoch erforderlich.

Unabhängig von allen anderen Modulen lässt sich Modul D „Notstrom“ beantragen. Es enthält Sofortmaßnahmen, um am Zählerkasten notwendige Vorkehrungen zu treffen. Mit Ausnahme von Modul D müssen Landwirte ihre Anträge vor dem Umsetzen der Maßnahme stellen.

Kritisch sieht FPÖ-Agrarsprecher Peter Schmiedlechner die Regierungsinitiative. Aus einer Sicht kommt das Vorhaben viel zu spät und auch die Höhe der geplanten Förderung wird nicht ausreichen. Schon in der Vergangenheit hätten viele Bäuerinnen und Bauern gerne eine Solaranlage auf ihren Gebäuden errichtet. „Allerdings wurde dieses Vorhaben sehr oft vom Energieversorger blockiert. Der Grund lag darin, dass der Netzausbau in den letzten Jahren verabsäumt wurde“, so Schmiedlechner. Er fordert die Stromanbieter „endlich zu verpflichten“, Strom von Privaten, produziert auf deren Dachflächen, zur Gänze abzunehmen, anstelle von Konzernen und Großinvestoren den Bau von Photovoltaik auf Freiflächen zu fördern.