Magere Kennzeichnungspflicht, zumindest ein Anfang um mehr Tierwohl weiterzubringen

Die neue Verordnung zur Herkunftskennzeichnung hat einen fahlen Beigeschmack. Denn nur Kantinen in Krankenhäusern, Schulen oder Firmen müssen die Primärzutaten ab Mitte 2023 ausweisen. Wann die verpflichtende Kennzeichnung in der Gastronomie kommt, steht dagegen in den Sternen.

Das Ei aus Kärnten, Rindfleisch aus Oberösterreich oder Tiroler Milch: In verpackten, verarbeiteten Lebensmitteln und in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung sollte ab 2023 die Herkunftsangabe dieser Primärzutaten verpflichtend sein. So lautete im Frühjahr 2022 der Plan der Bundesregierung. Kurz vor Jahreswechsel verkündeten Landwirtschaftsminister Norbert ­Totschnig und Gesundheitsminister ­Johannes Rauch eine Verordnung, um mehr Transparenz am Teller zu haben.

Doch die geplante Verordnung hat ­einen fahlen Beigeschmack. Denn nur Kantinen in Krankenhäusern, Schulen oder Firmen müssen die Primärzutaten ab Mitte 2023 ausweisen. Welche Speisen das betrifft, soll in einem Speisen­katalog stehen, der per Verordnung vorgegeben wird.

Für die Kantinen soll alles so einfach wie möglich sein, erklären die Minister. Angegeben wird die Herkunft, also ob das Ei aus Österreich, das Kalbsschnitzel aus der EU oder aus Nicht-EU-Ländern kommt. Es ist auch möglich, den Anteil in Prozent zu belegen: Unser Rindfleisch kommt übers Jahr gerechnet zu 50 % aus Österreich und zu 50 % aus Nicht-EU-Ländern. Somit weiß der Besteller nicht, woher sein Steak auf dem Teller kommt, trotz Verpflichtung.

86 % der Österreicher legen laut Landwirtschaftsminister großen Wert auf die Herkunft ihrer Lebensmittel. Transparenz ist den Konsumenten ein Anliegen, genauso wie den Bauern. Eine generelle Herkunftskennzeichnung könnte zahl­reiche Verbraucher zum Umdenken ­bringen. Denn steht beim Schnitzel das Herkunftsland dabei, müsste sich der Wirt die Frage gefallen lassen, warum kein österreichisches Fleisch paniert wird.

Eine Studie der Landwirtschaftskammer zeigt: Werden 1 % mehr heimische Lebensmittel gekauft, würde das bis zu 3.100 Arbeitsplätze und eine Wertschöpfung von 140 Mio. € im Land bringen. Diese Wertschöpfung können die landwirtschaftlichen Betriebe auf jeden Fall brauchen.

Wie viele Prozent Steigerung bei heimischen Lebensmitteln die geplante ­Verordnung bringt, wird sich zeigen. Eine Ausweitung auf die verarbeiteten Lebensmittel soll kommen, Zeitrahmen gibt es keinen. Ebenso wenig wie für die verpflichtende Kennzeichnung in der Gastronomie. Der große Wurf ist mit der Transparenz in den Kantinen nicht ­gelungen. Es ist zumindest ein Anfang, mehr aber auch nicht.