Kein Soja mehr von gerodeten Flächen

Es blieb erstaunlich ruhig bei den Vertretern von Handel und Wirtschaft. Dabei hatten sich Europaparlament und Rat der Mitgliedsstaaten gerade auf eine brisantes Paket verständigt, das tief in den Alltag von Supermärkten und Nahrungsmittellieferanten eingreifen könnte. Ausverhandlet wurde ein Gesetzentwurf der EU-Kommission zu „entwaldungsfreien Lieferketten“. Der sperrige Begriff hat es in sich. Die Einigung unterbindet die Einfuhr einer Reihe von Produkten in die Europäischen Union, wenn für sie Wald abgeholzt wurde. Ob diese Abholzung legal oder illegal geschehen ist, spielt keine Rolle.

Vorgesehen ist allerdings kein direktes Importverbot. Viermehr wird Unternehmen und Händlern eine Sorgfaltspflicht auferlegt. Sie müssen nachweisen, dass ihre Ware nicht von Flächen stammt, die Ende 2020 noch bewaldet war. Auch die Umwandlung von Wald in Plantagen fällt unter die Verordnung.

Das Datum wurde gewählt um einmassives Abholzen vor Inkrafttreten der EU-Regelung zu verhindern. Die entwaldungsfreien Lieferketten nachweisen können die Unternehmen mittels Geodaten und Satellitenbildern.Eine entsprechende Sorgfaltspflicht muss den Behörden des EU-Landes vorgelegt werden, in das importiert wird. Bei Tricksereien sollen empfindliche Geldstrafen und auch Importverbote für die betroffenen Unternehmen drohen

Die Regelungen sollen mit Jahreswechsel in Kraft treten. Parlamentsverhandler Christophe Hansen sprach von einem starken, erhrgeizigen Ergebnis.